Hallo zusammen,
vielleicht gibt es ja unter Euch ein paar Experten die mir helfen können.
Derzeit beiße ich mir an folgender Frage die Zähne ab. ![]()
Unterscheiden Sie Rücklagen und Rückstellungen (soweit okay, begriffen).
Gehen Sie auf den §249 Abs. 2 HGB ein und erläutern Sie seine Bedeutung aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.
Kann mir da jemand einen Tipp geben oder wo ich denn mal lesen könnte?
Vielleicht erklärt mir auch jemand nur mal kurz was der § von mir will?
Wäre über Hilfe dankbar.
Viele Grüße
Susi