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BuJa 5 0412 K12

  • Cassy2212
  • 21. Oktober 2012 um 18:39
  • Erledigt
  • Cassy2212
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 21. Oktober 2012 um 18:39
    • #1

    Ich komme bei folgender Aufgabe nicht vorwärts.

    Karl Ahrens e.K. hält seit 10 Jahren Anteile an der A_AG, die er für 100 TEUR erworben und zutreffend als betriebliches Vermögen ausgewiesen hat. Weil die A_AG seit 4 Jahren nur Verluste erwirtschaftet und Ahrens demzufolge, keine Gewinne mehr erhalten hat, nahm er zum 31.12.X4 zutreffend in der Handels- und Steuerbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung von 20 TEUR vor.

    Im September X% machte der Alleingesellschafter der B-GmbH dem Ahrens das Angebot, die Anteile für 120 TEUR zu übernehmen. Nach der rechtswirksamen Übertragung und Überweisung des Betrages buchte Ahrens:
    per Bank 120 TEUR an Beteiligungen 80 TEUR
    Privateinalge 40 TEUR

    Den über den Buchwert hinausgehenden Betrag buchte Ahrens als Privateinlage, weil er der Ansicht war, dass er diesen Betrag nur wegen seiner guten persönlichen Beziehungen zum Alleingesellschafter der B-GmbH erhalten hat.

    Die für die Übertragung der Beteiligung angefallenen Notarkosten, die Ahrens vertragsgemäß zu tragen hatte, wurden nach ihrer Bezahlung im September X5 wie folgt gebucht:

    per Sonst. betriebl. Aufwand 1.200 €
    Vorsteuer 228 € an Bank 1.448 €

    Aufgaben:

    Stellungnahme zu Bilanzierung dem Grunde und dann der Höhe nach

    a) Beurteilen Sie den Sachverhalt gemäß den handelsrechtlichen Bestimmungen. Nehmen Sie die ggf. erforderlichen Korrekturbuchungen für das Jahr X5 in Form von Buchungssätzen vor.

    b) Nehmen Sie zur steuerlichen Behandlung unter Hinweis auf die zutreffenden Bestimmungen und unter Beachtung der angegebenen Zielsetzung Stellung (stets eine die ertragsteuer minimierende Bilanzpolitik; Wahlrechte sind ausschließlich unter diesen Gesichtspunkt auszunutzen).
    Geben Sie auch die Höhe des ggf. zu führenden steuerlichen Rücklagepostens und die Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn des Jahres X5 an. (formale Maßnahmen des § 5 Abs. 1 S. 2 EStG werden ergriffen)

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  • susanne49
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 22. Oktober 2012 um 07:45
    • #2

    Hallo Cassy,

    falls du irgendwelche Ansätze zur Lösung hast gib mir mal einen Tipp. Hänge nämlich auch an der Aufgabe fest, hab aber nicht mal einen Lösungsansatz.
    Gruß
    Susanne

  • Cassy2212
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 22. Oktober 2012 um 12:49
    • #3

    Tja, 40 TEUR umbuchen auf sonstigen betrieblichen Ertrag. Hat mit privat nichts zu tun sondern stille Reserve, die als gewinnerhöhender Ertrag zu buchen ist. Reinvestition nach 6b EStG, Sonderregelung nach § 6b Abs. 10 EStG. EU können Gewinne aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis zu 500 TEUR im Jahr der Veräußerung, - durch Bildung einer 6b Rücklahe in den folgenden 2 WJ auf die ANK von neu angeschafften Anteilen an KG oder abnutzbaren beweglichen WG, - durch Bildung 6b Rücklage in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren auf die ANK/HK von neu angeschafften hergestellten Gebäuden übertragen werden.
    Die Frage der Umsatzsteuer vom Notar ist mir ehrlich auch noch nicht so klar. Vieleicht hast Du jetzt noch ein Vorschlag.

    Cassy

  • susanne49
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 22. Oktober 2012 um 18:22
    • #4

    Auf jeden Fall gehört die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten. § 9b EStG, Voraussetzung steuerrechtliches Wahlrecht mit laufend führende Verzeichnisse.
    Ertrag außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzurechnen.
    Notarkosten gehören mit zu den Anschaffungskosten.

    Aber das kann ja leider noch nicht alles gewesen sein
    Gruß
    Susanne

  • Cassy2212
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 22. Oktober 2012 um 19:41
    • #5

    Ich schlaf noch mal drüber. Die Auflösung der Rücklage ist ja nicht relevant. Er hat ja bis zu 4 Jahre Zeit. Irgendwie finde ich die Aufgabe dämlich formuliert. Wenn ich mich für eine Lösung entschieden habe, melde ich mich nochmal. Bis dann.

    Cassy

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