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ReWe 37a

  • Einafets
  • 23. November 2010 um 14:50
  • Erledigt
  • Einafets
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 23. November 2010 um 14:50
    • #1

    Hi,

    bin mir bei der Einsendungsaufgabe 3 unsicher.
    Hier die Aufgabe:

    Auf einer regelmäßigen Betriebsversammlung kommt es zu heftiger Kritik der Arbeitnehmer an der Geschäftsführung des Betriebsrates. Darauf wählen die Teilnehmer der Versammlung einen neuen Wahlvorstand und fordern den Betriebsrat nach einjähiger Amtszeit zum Rücktritt auf. Dieser lehnt einen Rücktritt geschlossen ab und weist die Kritik zurück.

    Können die Arbeitnehmer vor Ablauf der Amtszeit des Betriebsrates einen neuen Betriebsrat wählen und welche Schritte müssen sie gegebenfalls unternehmeen?


    Es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

  • Hey Gast!
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  • sushi110179
    Anfänger
    Beiträge
    12
    • 23. November 2010 um 15:35
    • #2

    3) Wenn der Betriebsrat oder ein Mitglied des Betriebsrates seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt hat, können die wahlberechtigten Arbeitnehmer und/oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Ausschluss des betreffenden Mitglieds bzw. die Auflösung des gesamten BR beim ARBEITSGERICHT beantragen. § 23 BetrVG

  • Tahe
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 23. November 2010 um 15:41
    • #3

    Das gleiche habe ich auch

  • Einafets
    Anfänger
    Beiträge
    10
    • 23. November 2010 um 16:03
    • #4

    Danke, für die schnelle Hilfe!

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