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STW02 Aufgabe 4b

  • Peter19681
  • 6. Mai 2009 um 11:37
  • Erledigt
  • Peter19681
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 6. Mai 2009 um 11:37
    • #1

    Brauche Hilfe !!!

    Im KJ. 2007 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 80.000,00 €. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Wie hoch ist die bei dem ledigen Karl Asterix anfallende Einkommensteuer?

    Unterstellen Sie dabei, dass Karl Asterix außer dieser Gewinnausschüttung lediglich noch Zinseinnahmen aus Festgeldeinlagen in Höhe von 10.000,00 € bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Der Solidaritätszuschlag ist außer Acht zu lassen.


    Mein Lösunngsansatz:


    Die GmbH hat von dem ausgeschüttetem Betrag die Kapitalertragsteuer von 20 % , also 16.000,00 € einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Gesellschafter Karl Asterix bezieht durch die Ausschüttung von 80.000,00 € Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr.1 EStG. Diese sind jedoch nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte steuerfrei ( Halbeinkünfteverfahren ). Die Zinseinnahmen aus Festgeldanlagen (§ 20 Abs. 1 EStG ) gehören zusammen mit der Gewinnausschüttung (1/2) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Damit hat Herr Asterix Einnahmen aus Kapitalvermögen in Höhe von 50.000. Hiervon muss man noch den Werbungskostenpauschbetrag und den Sparerfreibetrag abziehen, dann hat man die Einkünfte aus Kapitalvermögen.


    Wer kann helfen ?

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  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 6. Mai 2009 um 13:26
    • #2

    Fehlt nur noch ein Punkt: Abzug des Sonderausgabenpauschbetrages nach § 10 c (1) EStG. Dann hast Du das zu versteuernde Einkommen. (Das hatte ich nämlich auch vergessen.)
    Anschließend musst Du von der berechneten ESt noch die anrechenbare Kapitalertragsteuer abziehen.

  • Peter19681
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 6. Mai 2009 um 14:15
    • #3

    Hallo Luckygirl,
    du hast gerade einen Freund gewonnen !!!
    Danke !!!!

  • JOscewski
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 14. April 2010 um 14:43
    • #4

    Also es ist schön, dass es irgendjemanden einleuchtet. Ich habe mir gerade 3x das entsprechende Kapitel minimum 4x die Aufgabe und 2x diesen Thread durchgelesen und das einzige was leuchtet ist meine SChreibtischlampe. Könnte mir jemand einen lösungsansatz geben?
    GErade stehe ich auch voll auf den schlauch was mit dem Werbungskostenpauschbetrag, Sparerfreibetrag und den Sonderausgabenpauschbetrag mache bzw. wie hoch die sind.
    Und was istder persönliche Steuersatz.
    So habe ich mich bisher noch nie bei einer aufgabe gefühlt.

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 14. April 2010 um 15:27
    • #5

    Der Werbungskosten-Pauschbetrag stand in § 9a Nr. 2 EStG. Wenn keine höheren Werbungskosten nachgewiesen werden können durfte dieser in jedem Fall von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen werden. In 2007 betrug er 51 €. Allerdings galt diese Regelung nur bis 31.12.2008. Den Sparerfreibetrag findest Du in § 20 Abs. 4 EStG (bzw. aktuell Absatz 9). In 2007 betrug er 750 €. Er wird genau wie der Werbungskostenpauschbetrag von den Einnahmen aus Kapitalvermögen abgezogen.
    Der Sonderausgabenpauschbetrag bezieht sich - wie der Name schon sagt - auf die Sonderausgaben (§§ 10 ff. EStG). Er steht in § 10c Abs. 1 EStG, beträgt 36 € und wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
    Der persönliche Steuersatz ist der Steuersatz, dem Asterix unterliegt. Die jeweiligen Steuerbelastungen sind ja bekanntlich unterschiedlich - je nach Höhe des Einkommens. Und bei Asterix beträgt der Steuersatz laut Aufgabenstellung 35 %. Das heißt, sein zu versteuerndes Einkommen wird mit 35 % Steuer belastet.

  • JOscewski
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 14. April 2010 um 15:43
    • #6

    Hm klingt logisch. werd das mal ausprobieren

    Danke für die Hilfestellung

    Nachtrag.
    Komme bei meiner Berechnung auf 17.207,05 €.
    Kann mir das jemand bestätigen? (hoffentlich)

    Einmal editiert, zuletzt von JOscewski (14. April 2010 um 15:54)

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 14. April 2010 um 17:32
    • #7

    Bei mir sah das Ergebnis anders aus. Der Lernheftcode lautete XX7-A23. Vor allem hast Du vergessen die anrechenbare Kapitalertragsteuer abzuziehen. Der Anfang der Lösung steht ja schon oben.....

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