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REK01 Frage zu Esa Nr.1

  • Myri
  • 18. Oktober 2008 um 01:31
  • Erledigt
  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. Oktober 2008 um 01:31
    • #1

    Hallo, :bye:
    habe nicht genau verstanden, wie konkret die Gesetze in der Aufgabe angegeben werden müssen? :confused:

    Z.b. bei 1a)
    Geltungsbereich: Nation., öffentl. Recht ...,
    Gesetz: Verwaltungsrecht

    Reicht das??

    Oder muß ich z.B.,das Baugesetz, ... nennen?

    Wer weiß, wo drauf es ankommt und hat die ESA bewertet bekommen ?

    Für einen "Form-Tipp" wäre ich sehr dankbar !

    Gruß, Myri :byebye:

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  • ralph69
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 18. Oktober 2008 um 11:25
    • #2

    Hallo Myri,

    also bei 1a) wäre das Privatrecht §631 BGB + HGB. War volle Punktzahl

    Gruß Ralph

  • Maria31
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 18. Oktober 2008 um 12:54
    • #3

    Hallo Myri,

    also ich bin bei den Aufgaben zu 1.) gar nicht so ins Detail gegangen. Z. B. habe ich bei a) nur Nationales Recht, Privatrecht (BGB + HGB) geschrieben. Scheint auch so in Ordnung gewesen zu sein. Stand "O.K." hinter und für die ganze EA habe ich eine 1 bekommen (an einer anderen Stelle hatte ich eine Kleinigkeit vergessen).

    Gruß Maria

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. Oktober 2008 um 12:56
    • #4

    Danke,
    also gehe ich von den Bauunternehmen als Privatpersonen aus und nicht daß das Krankenhaus von der Stadt fnanziert wird. Ich dachte, soetwas gehört ins öffentliche Recht,(städtische Krankenhaus) oder sind Krankenhäuser privat ?
    Wäre super, wenn du mir deinen Bearbeitungsweg hierzu erklären könntest !
    Vielleicht hilft`s mir, weitere Gedankengänge zu Ordnen ! Oder gibt es eventuell ein "Prüfchema", was ich einfach Punkt für Punkt durchgehen muß/kann ?
    Erstmal schon lieben Dank, Myri

  • Maria31
    Anfänger
    Beiträge
    5
    • 18. Oktober 2008 um 13:09
    • #5

    Also ich bin "nur" von dem Zusammenschluss der Bauunternehmer ausgegangen. Und die müssen sich ja an die Gesetze des BGB und des HGB (also Privatrecht) halten. Mit wem sie hinterher einen Vertrag über den Bau des Krankenhauses schließen, steht dort nicht (es könnte sich ja auch um eine private Klinik handeln). Habe diesen Aspekt deshalb weggelassen. Ob man darauf hätte eingehen müssen, weiß ich daher nicht.

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. Oktober 2008 um 13:18
    • #6

    Hoffentlich ist es auch die gleiche Aufgabe !?
    Hier vielleicht nochmal der Text:

    In welchem Geltungsbereich gehören folgende Vorgänge, nennen Sie auch, soweit es Ihnen möglich ist, die entsprechenden Gesetze:

    a) Die Bauunternehmen einer Stadt schließen sich zusammen, um gemeinsam den Bau des Krankenhauses durchzuführen.

    Hier also: Ganz klar, Nationales Recht. Dann Privatrecht !?
    und nicht öffentliches Recht, Verwaltungsrecht ?

    Gruß Myri !

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. Oktober 2008 um 13:20
    • #7

    Hallo Maria 31,
    hast recht, man sollte "was wäre wenn" ganz außenvorlassen !
    Vielen Dank, Myri

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