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Personalsachbearbeiterin ILS

  • Jo-Anna
  • 10. Oktober 2008 um 12:59
  • Erledigt
  • Jo-Anna
    Gast
    • 10. Oktober 2008 um 12:59
    • #1

    Hallo,
    gibt es hier jemanden der das selbe Fernstudium angefangen hat
    und interesse hat sich auszutauschen?

    Liebe Grüße Jo-Anna=)

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 21. April 2009 um 19:29
    • #2

    Hy,

    ich mache momentan mein Fernstudium bei der SGD zur Personalreferentin.

    Vielleicht haben wir ja in etwa die selben Theman, dass wir uns helfen könnten.

    Grüße

  • kitting
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 21. April 2009 um 19:43
    • #3

    Hallo,

    ich mache auch ein Fernstudium als Personalreferentin bei der ILS.

    Vielleicht kann man sich ja austauschen.

    LG
    Kristin

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 22. April 2009 um 10:04
    • #4

    Hy kitting,

    wie weit bist du denn schon?
    Ich bin momentan bei Individualarbeitsrecht.

    Habe bereits meine Einsendeaufgabe geschrieben, aber traue mich nicht so sie weg zu schicken.
    Ich bin mir zu Unsicher.

    Kannst du mir da vielleicht weiter helfen?

    Vielleicht kann ich dir ja auch irgendwie helfen?!?

    Grüße

  • kitting
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 22. April 2009 um 10:32
    • #5

    Hallo,

    ich bin beim selben heft, habe auch meine Einsendeaufgaben gerade fertig.

    bei 1 zwei bin ich mir auch nicht ganz sicher, aber was hast du denn für Fragen?

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 22. April 2009 um 10:49
    • #6

    Na ich habe da so eine Aufgabe:

    Fr. K., die einen befristeten AV bis zum 31.12.2005 hat, hat im frühjahr 2004 von den Firmengeldern 25.000,- € auf ihr eigenes Konto übertragen, aus privaten Gründen.

    Am 30.06.2005 erfährt dies die Geschäftsführerin Fr. S., die den zweiten Geschäftsführer, Hr. R., am 06.07.2005 hiervon unterrichtet.

    Die Geschäftsleitung kündigt Frau K. am 15.07.2005 fristlos zum 31.07.2005. Hilfsweise erklärt die Geschäftsleitung Frau K. auch die ordentliche Kündigung zum nächstmöchlichen Termin.

    Wann endet der AV der Frau K.?

    Lösung:

    Ich habe erstmal die Kündigungserklärungsfrist berechnet. Da wäre der letzte Kündigungstermin der 14.07.05. Da Frau K am 15.07. gekündigt wurde, kann keine außerordentliche Kündigung geltend gemacht werden.
    In der Kündigung wurde auch etwas von einer ordentlichen Kündigung geschrieben, aber dies ist ja nicht möglich, da es ein befristeter AV ist. Also habe ich: Der AV läuft zum 31.12.2005 aus.

    Was meinst du?
    hast du auch so eine Aufgabe?

  • kitting
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 22. April 2009 um 21:32
    • #7

    ok da hab ich aber was ganz anderes, laut meinem kalender ist es fristgerecht, und selbst in einem befristeten Vertrag kann man, je nach vertrag, mit einer bestimmten frist kündigen, muss dann allerdings begründet sein. ich zeig dir mal meine antwort, aber ich weiß auch nicht ob die richtig ist, es kommt denke ich darauf an wie man argumentiert.

    Die Fristlose Kündigung ist in sofern fristgemäß, wenn sie unter Anwesenden ausgesprochen und ausgeteilt wurde. Denn wenn Sie erst mit der Post versendet wird muss sie von Fr. König-Bach noch in empfang genommen werden, ein Zugang der Benachrichtigungskarte zählt in dem Fall nicht. Zudem ist noch zu beachten ob im Arbeitsvertrag abweichende Kündigungsfristen zu den gesetzlichen festgehalten sind.
    Fristgerecht lt. § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB
    § 626 Abs. 1 ist noch zu bedenken, hier wird darauf hingewiesen, dass die Verhältnismäßigkeit, Interessenabwägung und Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geprüft werden muss. D.h. wenn die Geschäftsführung 2 Wochen Auslauffrist für zumutbar hält wieso dann nicht die gesamten 4 Wochen der normalen Kündigungsfrist? Es sei denn im Arbeitsvertrag sind andere Kündigungsfristen aufgeführt, so dass die Geschäftsführung gar keine andere Wahl hat, als Fr. König-Bach die zwei Wochen zu gewähren.
    Falls ein Betriebsrat vorhanden ist muss dieser informiert werden. § 102 BetrVG.
    Er kann seinen Widerspruch und Bedenken einlegen, dies ändert zwar nichts an der Kündigung allerding für Fr. König-Bach würde es bedeuten, dass sie vor dem Arbeitsgericht, wenn sie die fristlose Kündigung anfechten will, sehr gute Chancen auf den Gewinn der Verhandlung hat.
    Daher sollte vorher ebenfalls noch geprüft werden ob das Vertrauensverhältnis soweit zerstört ist, dass Fr. König-Bach auf keinen anderen Arbeitsplatz weiter beschäftigt werden kann.
    Ich denke nach Abwägung aller Punkte endet das Arbeitsverhältnis von Fr. König-Bach zum 15.08.2005

  • kleinela
    Anfänger
    Beiträge
    25
    • 23. April 2009 um 09:11
    • #8

    Oh-je oh-je....

    das ist ja wirklich eine komplett andere Meinung.
    Na mal sehen bei wem es richtig ist?!?

    Wo hast du denn Probleme?

  • chinesisch
    Anfänger
    Beiträge
    19
    • 28. Februar 2011 um 04:42
    • #9

    Hallo Kristin,

    habe auch vor den Personalreferenten zu machen. Wie war so deine Erfahrung hierzu, vor allem ist es in einem Jahr zu schaffen und wie läuft es mit der Prüfung ab. Würde mich freuen von dir zu hören. Vielen Dank. Meine Email: thuschi@hotmail.de

    LG
    Uschi

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