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Studentenjob in Steuererklärung...

  • Slaxery
  • 7. Oktober 2008 um 20:07
  • Erledigt
  • Slaxery
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 7. Oktober 2008 um 20:07
    • #1

    Hallo,

    folgendes problem...
    wollten steuererklärung machen, da ein brief vom finanzamt kam, sollten doch mal unsere erklärung abgeben.

    ich bin berufstätig mit steuerklasse 3,
    meine frau studiert und hat steuerklasse 5, geht nebenbei (als studentenjob) für 350 euro im monat arbeiten (waren 9 monate), ohne lohnsteuerkarte, bekam aber jeden monat einen lohnschein vom arbeitgeber, dort war nur der lohn und das gesammtbrutto eingetragen

    ohne lohnsteuerkarte bekam sie ja auch keine lohnsteuerbescheinigung vom jahr 2007, müssen wir jetzt den lohn mit angeben, in der steuererklärung oder fällt der untern tisch oder wie wird das gehandhabt?

  • Hey Gast!
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  • BiBuHeike
    Benutzer
    Beiträge
    54
    • 14. Oktober 2008 um 11:19
    • #2

    Eigentlich wurde der geringfügige Lohn ja sicherlich vom Arbeitgeber pauschal versteuert.
    Somit muss er m.M.n. nicht in der Steuererklärung angegeben werden, da er nicht zu den Einkünften gehört, mit denen Deine Frau versteuert wird.

    Wenn Du aufhörst, etwas zu wollen, hörst Du auf, etwas zu sein..... :top:

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