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Beiträge von BiBuHeike

  • STW 7, Druck 0207 A06

    • BiBuHeike
    • 13. Oktober 2009 um 16:10

    .... da haste Recht. Diese Aufgabe ist schon sehr verwirrend gewesen. Ich hab auch damals noch versucht, darüber mit dem Tutor zu diskutieren, nachdem ich aber nach Wochen (!) und Nachfragen mal einfach keine Antwort bekommen hatte, hab ich den Kram so hingenommen. Wirklich einsehen kann ich das allerdings aus den von Dir genannten Gründen immer noch nicht. Aber egal.....

    Ja, schick mir ruhig mal Deine EA, eMail-Adresse schick ich Dir als PN.

  • STW 7, Druck 0207 A06

    • BiBuHeike
    • 13. Oktober 2009 um 15:49

    Mit § 3 Abs. 6 S. 1,2 UStG hatte ich auch argumentiert. War aber dann nicht richtig. Laut Korrektur handelt es sich hier nicht um eine Beförderungslieferung sondern um den Transport der Einzelteile = rechtsgeschäftsloses Verbringen. Ort nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG.
    Damit hatte sich dann für mich auch die Aufgabenstellung ohne Angabe des Sitzes von U erklärt, da die ja somit nicht benötigt wird.
    Lieferort = dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
    .... da musste erstmal drauf kommen :D

  • STW 7, Druck 0207 A06

    • BiBuHeike
    • 13. Oktober 2009 um 11:29

    ..... an welche §§ haste denn so gedacht ?

  • VWL06 - Zinstender

    • BiBuHeike
    • 28. April 2009 um 19:47

    ........man korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege :o
    Beim Zinstender (amerikanisches Verfahren) erfolgt die Zuteilung in Reihenfolge der Höhe der Zinssätze.
    Soll heißen, die Bank mit dem höchsten angebotenen Zins wird zuerst vollständig bedient. Dann die mit dem nächstgrößten Zins vollständig usw. Die mit dem niedrigsten erhalten keine Liquidität.

  • Einsendeaufgaben INV 01

    • BiBuHeike
    • 23. März 2009 um 11:46

    ostsee-mami..... bist Du schon weiter gekommen oder brauchst Du noch Hilfe ?

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 22:42

    :desnemma:


    war doch ganz leicht :D

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 22:31

    ........ beim falschen Abzinsungsfaktor

    Du musst folgende Faktoren nehmen:

    Jahr 1 -> 0,926
    Jahr 2 -> 0,857
    Jahr 3 -> 0,794
    Jahr 4 -> 0,735

    Der steht auf Seite 94 im Heft INV01 unter 0,08

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 22:18

    bei Anlage A kommt so 18.645 € und bei B 20.442 € raus

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 22:09

    .......... und die variablen Kosten nicht vergessen ;)

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 22:06

    Der Fehler liegt bei den Zinsen.
    Du musst erst die durchschnittliche Kapitalbindung errechnen:
    Kapitalbindung = AW + Resterlös / 2
    dann davon die entsprechenden Prozente, also EK = 30 % und FK = 70 %
    ..... und dann x entsprechendem Zinssatz

    heisst also:
    für EK = 100.000 + 10.000 / 2 = 55.000 <- durchschnittliche Kapitalbindung
    x 30 % = 16.500
    x 4 % = 660

    und das auch für die andere Anlage und FK

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 21:46

    das sind die selben Zahlen wie meine

    Was haste denn bei den Zinsen und Abschreibungen ausgerechnet ?

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 21:24

    .......mh, ich habe bei beiden Aufgaben was anderes raus. Hat aber noch nichts zu sagen. Vielleicht hast Du ja ein anderes Heft bzw. eine andere Aufgabe als ich. Deshalb hatte ich nach Deinem Lernheft-Code gefragt. Meiner war INV01F-XX1-N01

    Ich hatte die volle Punktzahl.

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 14:42

    zu Aufgabe 2:

    (die ist im Heft wirklich umständlich beschrieben, ist aber ganz einfach)

    Du machst Dir jeweils eine Tabelle für Anlage X und eine für Anlage Y:

    Jahr............Rückflüsse..........Abzinsungsfaktor........Barwert

    Die Rückflüsse sind die Einzahlungen abzgl. der Auszahlungen, also für Anlage X im Jahr 1 (t1) = 500.000 ./. 300.000 usw.) Den Abzinsungsfaktor findest Du im Heft INV01 auf Seite 94. Die beiden Zahlen multipliziert ergeben den Barwert.
    Dann rechnest Du die einzelnen Barwerte zusammen und ziehst davon die Anschaffungskosten ab. Damit hast Du den Kapitalwert. Ist dieser größer als 0, ist die Investition vorteilhaft.

    Ich hoffe, Du kannst meinen Gedankengängen folgen. :o Ansonsten meld Dich einfach nochmal.

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 14:32

    ..... also erstmal Aufgabe 1

    Hier habe ich mir eine Tabelle gemacht und darin A und B verglichen. Das heißt:

    Erlös
    ./. Fixkosten
    ./. variable Kosten
    ./. kalkulatorische Zinsen EK
    ./. kalkulatorische Zinsen FK
    ./. kalkulatorische Abschreibung
    (das alles einmal für A und einmal für B)

    Ergebnis ist der Gewinn/Jahr. Die Anlage mit dem höchsten Gewinn ist dann die, auf die die Kaufentscheidung fällt.

    Aufgabe 2 folgt sofort......

  • Fallstudie Investition

    • BiBuHeike
    • 20. März 2009 um 10:00

    Bei welcher Aufgabe hängt es denn ? ......... und welchen Lernheft-Code hast Du ?

  • Stw02 ( bitte hilft mir!!!)

    • BiBuHeike
    • 31. Januar 2009 um 10:39

    naja, eigentlich so:

    D hat im VAZ Juni (da ja hier erst die Leistung vollständig erbracht wurde) eine Zahllast von 1.277,31 € und im VAZ April eine Erstattung von 2.090 €.

    K und sein Nachmieter haben mit USt nichts am Hut, da sie ja keine Unternehmer sind, also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

  • Stw02 ( bitte hilft mir!!!)

    • BiBuHeike
    • 30. Januar 2009 um 18:25

    Geh einfach der Reihe nach die Aufgabe durch:

    A:
    Umsatzsteuer: 570 € (Lieferung 16.01.2007 / Rechnung 01.02.2007)
    Vorsteuer: keine

    Die Leistung wurde im Januar vollständig erbracht. Damit entsteht für A eine Zahllast von 570 € im VAZ Januar 2007 (§ 13a Abs. 1 Nr. 1a UStG), die bis zum 10. Februar 2007 zu bezahlen ist.

    B:
    Umsatzsteuer: 1.520 € (Lieferung......
    Vorsteuer: 570 € (Lieferung......

    usw.

  • § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG allgemeine Frage

    • BiBuHeike
    • 23. November 2008 um 18:05

    ..... die Lieferung oder sonstige Leistung muss im Inland ausgeführt worden sein

  • Umsatzsteuer STW13F

    • BiBuHeike
    • 23. November 2008 um 18:03

    .... ja,

    - Lieferung gem. § 3 Abs. 1 UStG (L verschafft A die Verfügungsmacht)
    - Ort: § 3 Abs. 7 UStG

  • Umsatzsteuer Werklieferung richtig?

    • BiBuHeike
    • 23. November 2008 um 18:00

    Werklieferung ist ok.
    Allerdings wird der Schrank nicht geliefert, sondern in der Wohnung des B montiert, daher § 3 Abs. 7 UStG.

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