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Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht

  • Rappi
  • 5. Oktober 2008 um 18:50
  • Erledigt
  • Rappi
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 5. Oktober 2008 um 18:50
    • #1

    Hallo zusammen,

    Habe ein riesen Problem.

    Bei Urlaubsrückstellungen wird mit dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers errechnet. Nun meine Frage:
    Zählt Provision und Boni zum Bruttoentgelt des Arbeitnehmers nach Handelsrecht und Steuerrecht mit dazu ?

    Viele Grüße und Danke im voraus.

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 26. Oktober 2008 um 10:08
    • #2

    Ich meine, dass Provisionen (also noch ausstehende) mit einberechnet werden. Das habe ich gelesen.

    Bei einem Bonus, weiß ich nicht genau, aber wenn es sich um einen einmaligen Bezug handelt, dann würde ich ihn nicht mit einberechnen.

  • Tanzmaus4
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 31. Oktober 2008 um 11:15
    • #3

    Schau doch mal im Hinweis 6.11 EStH nach...

    LG, Ute

  • Grobi84
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 13. Mai 2009 um 15:13
    • #4

    Hallo zusammen ! Ich sitze grade über den Einsendeaufgaben zum Studienheft BuJa 7 der IlS Hamburg (Bilanzbuchhaltung).
    Ich hab ne Frage zum Ausweis der Haftungsverhältnisse: Gem. § 251 HGB muss ich als große Kap.-Gesellschaft die Eventualverbindlichkeiten "unter´m Strich" ausweisen. Wie sieht das ganze jedoch in punkto Steuerbilanz aus ?! Hab nirgends nen Paragraphen hierzu gefunden, und würde demnach fast meinen, das für die Steuerbilanz keine Ausweispflicht der Haftungsverhältnisse unter´m Strich besteht. Kann mir hier vielleicht jemand weiterhelfen, steh grad bißchen auf´m Schlauch ? 1000-Dank !

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 13. Mai 2009 um 17:15
    • #5

    In der Steuerbilanz brauchen die Eventualverbindlichkeiten nicht ausgewiesen zu werden. Die dienen in der Handelsbilanz ja nur zur Information der Gläubiger. Das Finanzamt ist zwar auch ein Gläubiger, aber einer der viel mehr Einsicht nehmen kann in die Unterlagen.
    VG

  • Grobi84
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 14. Mai 2009 um 14:40
    • #6

    Danke Luckygirl 11, so in etwa hatte ich mir das auch schon zusammengereimt; wollte das nur nochmal absichern :)
    Vielleicht kannst Du mir hier ja auch weiterhelfen:
    Ein Maschinenfabrikant will eine Maschine die er selbst herstellt zum Preis vom 240.000 € + 19% Ust. verkaufen.
    Die aktivierungspflichtigen Herst.-Kosten der Maschine belaufen sich auf 200.000 €.
    Bis zur Fertigstellung fallen weiterhin Herst.-Kosten in Höhe von 30.000 € an. In dieser Aufgabe gehts vorrangig um Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften... Meine Frage bezieht sich aber konkret auf die ausgewiesenen Herstellungskosten: Sind diese als Brutto- o. Nettowerte zu sehen ?

    LG Jana

    Einmal editiert, zuletzt von Grobi84 (14. Mai 2009 um 15:29)

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 14. Mai 2009 um 20:43
    • #7

    Du musst immer den Nettowert aktivieren. Umsatzsteuer fällt erst dann an, wenn die Maschine verkauft wird. Hab ich Deine Frage richtig verstanden? WEnn nicht - melde Dich noch mal.

    LG, Dorthe

  • Grobi84
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    21
    • 15. Mai 2009 um 08:35
    • #8

    Supi, danke ! Genau darum ging´s mir...
    LG Jana

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