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Zwangsexmatrikulation wegen Täuschung

  • eneb
  • 10. Juli 2007 um 16:02
  • eneb
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 10. Juli 2007 um 16:02
    • #1

    Werde ich nach einmal "schwer" täuschen zwangsexmatrikuliert? 0

    1. Bei schwerer Täuschung: sofort! (0) 0%
    2. Täuschung ist Täuschung: Note 5,0 und gut ist es...! (0) 0%
    3. ...einmal ist keinmal. Also egal ob schwer oder wie: 5,0. Nächster Versuch (0) 0%

    Hallo zusammen....
    also kurz und knapp:
    bin während der Klausur beim fuschen erwischt worden. Hatte im "doppelten" Boden meines Ordners vorgeschriebene Aufgaben dabei.
    So, dem Prof ist das zu krass (schwere Täuschung meint er) - jetzt will er mich Zwangsexmatrikulieren. Prüfungsausschuss dazu bereits einberufen!
    Kennt jemand jemanden der jemand kennt, der sowas schon mal hatte?

    Und: Kann ich, wenn ich auf meiner FH nun exmatrikuliert werden sollte (Fach BWL auf Diplom), noch woanders auf z.B. Bachelor weitermachen?

    Weiss jemand was?

    Danke!

  • Hey Gast!
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  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 23. Juli 2007 um 10:30
    • #2

    Muss in der Prüfungsordnung geregelt sein. I.d.R. steht da drin, 5.0. Vollkommen egal was der Prof. sagt. In einem jeden Fall nachlesen.

    Gruß
    Markus

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