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Einsendeaufgaben Bil01

  • Schneehase1986
  • 14. Juni 2007 um 09:14
  • Erledigt
  • Nadine1208
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 6. März 2009 um 21:01
    • #21

    Hallo Julia,
    das habe ich geschrieben. Es gab glatte Punktzahl. Hoffe es hilft dir.

    Frau Maruska ist nach dem Handelsrecht und dem Steuerrecht buchführungsverpflichtet. Die Drogerie von Frau Maruska wird als sogenanntes Handelsgewerbe definiert (§ 1 Abs. 1 HGB), d. h. ein Handelsgewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichtetes Gewerbe erfordert. Des weiteren sind Handelsgeschäfte alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB).

    Begründung:
    Handelsrecht:
    -Laut den §§ 1, 2, 3, 5 und 6 HGB sind alle Kaufleute buchführungspflichtig.
    -Laut § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.
    -Aus der Buchführung müssen alle Geschäftsvorfälle sowie die Lage des Unternehmens (durch Zahlen der Bilanz-/Erfolgsrechnung oder verbal) ersichtlich sein


    Steuerrecht:
    -Laut § 140 AO (Originäre Buchführungspflicht nach Steuerrecht) sind alle handelsrechtlichen Buchführungspflichten zur Führung von Büchern verpflichtet. Wer nach dem HGB bilanzieren muss, ist auch nach dem Steuerrecht dazu verpflichtet.
    -Laut §141 AO auch wer nicht nach HGB Buch führen muss, kann bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte (Umsätze > 350.000 Euro, Gewinn aus Gewerbebetrieb > 30.000 Euro) zur Buchführung für steuerliche Zwecke verpflichtet werden
    -Laut den § 238 Abs. 1 Kaufleute sind nach dem Steuerrecht zur Buchführung verpflichtet, falls der Betrieb mindestens eine der Voraussetzungen nach § 141 Abs. AO (originäre steuerliche Buchführungspflicht) erfüllt.


    Frau Maruska erwirtschaftete einen Gewinn von 30.000 Euro in der Abrechnungsperiode, die Umsätze betrugen 630.000 Euro. Da es sich hier um ein gewerbliches Unternehmen handelt, ist sie zur Buchführung laut § 141 Abs. 1 AO verpflichtet.

    -Laut § 238 Abs. 1 HGB, § 145 Abs. 1 AO muss die Buchführung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen:
    -Inventarisierung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden sowie Ermittlung des Erfolgs zu jedem Jahresabschluss.
    -Erstellung von Kassenberichten über die täglichen Einnahmen und Ausgaben sowie Kassenbestand.
    -Aufzeichnung sämtlicher Wareneingänge im Wareneingangsbuch
    -Führung eines Geschäftstagebuches
    -Aufzeichnung der unbaren Geschäfte (Forderungen und Verbindlichkeiten).

    Zitat von Schneehase1986

    Hallo alle zusammen,

    Sitze gerade an den Aufgaben zu Bil01 und hänge an Aufgabe 2:
    Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In der Abrechnungsperiode betrugen
    -die Umsätze 600.000 Euro
    -der Gewinn 30.000 Euro

    Ist Frau Maruschka nach
    -Handelsrecht und/oder
    -Steuerrecht
    buchführungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen!

    Bin für eure Hilfe sehr dankbar!
    Außerdem kann ich mit Aufgabe 1) weiterhelfen. Sollte die also jemand benötigen, scheut euch nicht zu melden:)

    Gruß Julia und danke!

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  • Camillo
    Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    30
    • 12. April 2010 um 11:06
    • #22
    Zitat von ines2079

    Hallo Zusammen,

    Also zur

    Aufgabe3:Soll (Konto/Kostenstelle): 3001


    Also bei mir wurde als richtig bewertet.

    Dann hat dein Fernlehrer aber ordentlich geschlafen! Richtiges Konto wäre 6820 (Postgebühren) und nicht 3001 (Privatkonto)

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