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Wartesemster

  • Adchen
  • 14. Mai 2007 um 21:37
  • Adchen
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 14. Mai 2007 um 21:37
    • #1

    Hallo!!

    Habe eine ziemlich wichtige Frage und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

    Wird eine Ausbildung, die nach Erlangen der theoretischen Fachhochschulreife beendet wurde als Wartezeit für ein Studium nach dieser Ausbildung angerechnet?

    Ich möchte zum WS 2007/2008 gerne Soziale Arbeit (am liebsten an der FH Dortmund) studieren und habe einen Fachabi-Schnitt von 2,7.
    Mache mir nun Sorgen, ob das überhaupt klappt...

    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

    Adchen :aechtz:

  • Doom
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 3. Juni 2007 um 16:13
    • #2

    Hi Adchen,

    also in NRW ist das sehr dubios. Solltest du ähnlich wie ich das Gymnasium frühzeitig verlassen haben und dir so eine Bescheinigung über den schulischen Teil der FH-Reife ausgestellt haben lassen, zählen deine Wartesemester bereits ab verlassen des Gymnasiums...solltest du also das Gymnasium wie ich nach der 11. Klasse verlassen haben udn anschließend eine 3 jährige Ausbildung absolviert haben(also den praktischen Teil der FH-Reife), hast du pauschal schonmal 6 Wartesemester...obwohl dein Fachabi ja eigentlich erst mit dem praktischen Teil vollendet ist. Sieht die Landesschulbehörde in NRW ein wenig anders und "schenkt" dir die Wartesemester.

    Gruß Dirk

  • Adchen
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 10. Juni 2007 um 14:20
    • #3

    Hallo Dirk!

    Wenn das wirklich stimmt, hast du mich ziemlich glücklich gemacht!!!;)

    Denn das würde bedeuten, dass ich evtl. doch noch auf meinen Erstwunsch Dortmund hoffen darf und mich nicht mit einer Stadt anfreunden muss, die gaaanz weit weg ist von zu Haus!!
    Coool! Danke schön!!

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