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Leasingbilanzierung und Bilanzzwecke

  • thorag
  • 23. Oktober 2005 um 21:01
  • Erledigt
  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 23. Oktober 2005 um 21:01
    • #1

    Ich weis es ist eine sehrspeizielle Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ich schreibe gerade eine Seminararbeit und soll die Bilanzierung von Leasingverträgen nach deutschem und internatioalen Handelsrecht (IAS) beschreiben, und anschließend vergleichend kritisch würdigen und dabei bezug auf die unterschiedlichen Bilanzzwecke nehmen.

    Zu dem letzten Punkt habe ich wenig Ahnung und finde auch keine Literatur. Kann da zufällig jemand was zu sagen oder Literatur empfehlen?

  • Oeconomicus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    187
    • 23. Oktober 2005 um 21:17
    • #2
    Zitat

    Original von thorag
    Ich weis es ist eine sehrspeizielle Frage, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ich schreibe gerade eine Seminararbeit und soll die Bilanzierung von Leasingverträgen nach deutschem und internatioalen Handelsrecht (IAS) beschreiben, und anschließend vergleichend kritisch würdigen und dabei bezug auf die unterschiedlichen Bilanzzwecke nehmen.

    Zu dem letzten Punkt habe ich wenig Ahnung und finde auch keine Literatur. Kann da zufällig jemand was zu sagen oder Literatur empfehlen?

    Nach deutschen Recht ist der Leasinggeber, wenn er juristischer und wirtschaftlicher Eigentümer ist bilanzierungspflichtig. Durch besondere Vertragsgestaltung kann kann allerdings das Eigentum übergehen. International ist der Leasingnehmer bilanzierungspflichtig.

    Einzelregelungen kannst du den steuerlichen Leasing-Erlassen entnehmen:
    BMF-Schreiben vom 19.04.1971 IV B/2 - S2170 - 31/71, BStBl. I 1971 S. 264;
    BMWF-Schreiben vom 21.03.1972 F/IV B2 - S2170 - 11/72, BStBl. I 1972 S. 188.

    Grüße,
    Christian

    Zitat von John Maynard Keynes:

    "Solange die Nationalökonomen leben, nimmt niemand von ihnen Notiz, und wenn sie tot sind, richten sie großen Schaden an." :D

  • thorag
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 23. Oktober 2005 um 21:40
    • #3

    Soweit bin ich schon, es ist auch nicht ganz richtig. In beiden Bilanzwelten geht esprinzipiel um das wirtschaftliche Eigentum, das juristische bleibt idR immer beim Leasinggeber.

    Auch in den IAS gibt es Detailregelungen wann das Objekt beim Leasingnehmer- oder geber zu bilanzieren ist.

    Meine Frge ist nun ob diese Regelungen im Hinblick auf die Bilanzzwecke (Kapitalmarktinformation gegenüber Gläubigerschutz/Messung des auschütunsfähigen Gewinns) sinnvill sind...

    Aber trotzdem danke für die Antwort

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 28. Oktober 2005 um 17:50
    • #4

    Schon die IAS direkt nachgelesen und die entsrpechenden Interpretationen besorgt?

    IAS 17
    IFRS Interpretation

    Aber die wirklich ausführlichen Interpretationen wird man wohl nicht umsonst bekommen.

    Gruß
    Markus

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