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"Unternehmensberatung"

  • Dominik123
  • 7. August 2005 um 15:35
  • Erledigt
  • Dominik123
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 7. August 2005 um 15:35
    • #1

    Hallo an Alle!

    Ich habe im Juni die Prüfung zum Steuerfachangestellten erfolgreich bestanden!

    Während meines Studiums möchte ich mir etwas Geld nebenbei verdienen!

    Meine Idee:

    Ich würde gerne für kleinere Betriebe (Metzger, Friseur, Gaststätte...) die monatliche Finanzbuchhaltung übernehmen!

    Dies würde ich dann als sogenannte "Unternehmensberatung" angeben!

    Das Problem ist, dass ich keine 3 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in dem wirtschaftlichen Bereich tätig bin...!

    Ist dies rechtens oder darf ich mich in diesem Bereich nicht nebenbei selbständig machen???Es handelt sich ja nur um die Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung!Jahresabschlüsse müssten natürlich weiterhin die Steuerberater anfertigen....!

    Über Antworten würde ich mich freuen!

    MfG
    Dominik

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 7. August 2005 um 15:57
    • #2

    Machen kannst du es so oder so wie ich das sehe. Als freiberufliche Tätigkeit wär' es wohl am Klügsten. Wenn du einen Gewerbeschein benötigst, wovon ich nicht ausgehe, dürftest du sicherlich Unternehmensberatung angeben, nur den Titel Unternehmensberater in allgemeiner Form darfst du glaube ich nicht führen. Kenn mich aber in der Materie auch nicht so aus.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • Dominik123
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 7. August 2005 um 16:00
    • #3

    Danke für die Antwort!

    Die Frage ist ob ich überhaupt berechtigt bin die Finanzbuchhaltung eigenständig zu führen...also kontieren, erfassen, die BWA-Kontrolle muss glaube ich schon von einem Steuerberater durchgeführt werden

    Wie man das letzten endes bezeichnet kann man sich ja immer noch überlegen... :D

    Es geht sich eben um das Ausführen der Tätigkeit.

  • hayfu
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    314
    • 8. August 2005 um 08:37
    • #4

    Du kannst dich als Buchhalter, bzw. Buchhaltungsbüro selbstständig machen. Das hat ein Bekannter von mir gemacht. 1 Jahr nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Die Abschlüsse läßt er über seinen ehemaligen Chef laufen. Und es scheint gut bei ihm zu klappen.

  • Dominik123
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 8. August 2005 um 12:18
    • #5

    Das hört sich ja schon mal ganz gut an :D

    Kann mir denn zufällig ein User eine Instiution nennen wo ich mich genau über meine Rechte bzgl. der Unternehmensgründung erkundigen kann??

    Ich habe z.B. gehört, dass man nach der Ausbildung noch mindestens 3 Jahre Berufserfahrung besitzen muss!

    MfG
    Dominik

  • Doom
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 8. August 2005 um 22:53
    • #6

    Geh zu allererst ins Städtische Gewerbeamt. die klären dich dann über die Rechts-
    form deines Unternahmens auf.
    Wenns um die eigentliche Unternehmensgründung geht( Beratung,Förderung usw.)., läßt du dich am besten beim städtischen Amt/Fachbereich für Wirtschaftsförderung aufklären. In manchen Kommunen wird dies auch über das Stadtmarketing erledigt. Kannst ja mal im auf der HP deiner Stadt schauen.

    Viel Erfolg

    Dirk

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