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Beiträge von slowhand

  • Steuerpflicht im Pflichtpraktikum

    • slowhand
    • 4. Januar 2006 um 01:10

    Hallo!

    Zitat


    Da hab ich auch erstmal ne Frage: Was sind "negative Einkünfte aus nichtselbständier Arbeit"???


    Negative Einkünfte sind eben ein Verlust aus dem Vorjahr - wenn dort die Werbungskosten höher waren als die Einkünfte.

    Zitat


    "Die Frage ist nun: Müssen die Einkünfte von 2003 mit dem Verlustvortrag verrechnet werden, oder ist eine Praktikantenvergütung unter dem Freibetrag von 863€ als steuerbefreit zu behandeln?"

    Wie ist das jetzt gemeint? Es ist natürlich steuerbefreit in dem Sinne, das es unter deinem Steuerfreibetrag liegt, deshalb hast du ja auch keine Steuern gezahlt. Generell sind Praktikantenvergütungen steuerlich gesehen ganz normale Einkünfte, da wird kein Unterschied zu anderen Jobs gemacht (nur bei der SV, bei der Steuer sind alle Tätigkeiten gleich). Ist ja auch ganz normal auf deiner Lohnsteuerkarte eingetragen.


    Es ist ein Unterschied, ob Einnahmen steuerbefreit sind oder ob man nur keine abgezogen bekommen hat. Für Einkünfte aus einem 325 € Job kann man sich beispielsweise eine Freistellungsbescheinigung ausstellen lassen. Hat man aber die Lohnsteuerkarte abgegeben anstatt einer solchen Bescheinigung, trägt der Arbeitgeber die Bezüge ganz normal beim Bruttoarbeitslohn ein. Auf der Anlage N bei der Steuererklärung kann man dann eine nachträgliche Steuerbefreiung für diesen Arbeitslohn aus dem 325 € Job beantragen. Damit zählen diese Einkünfte nicht zum zu versteuernden Einkommen, auch wenn man im selben Jahr mit weiteren Einkünften über die Freigrenzen hinauskommt.

    Zitat


    Und was willst du überhaupt verrechnen? Du schreibst doch, dass du deinen Lohn steuer- und SV-frei ausgezahlt bekommen hast. Also gibt es doch gar keine Steuern, die du zurück fordern kannst! Belehrt mich, wenn ich da falsch liege, aber meiner Meinung nach kannst du dir die Steuererklärung schenken. Außer du willst wieder nen Verlustvortrag machen, aber ewig vor dir her schieben kannst du so einen "Verlust" so weit ich weiß auch nicht.


    Genau das will ich machen - und das sollte auf jeden Fall gehen, sonst wäre ja das Ganze mit "vorab entstandenen Werbungskosten" bei einem berufsbegleitenden Erststudium witzlos.

    Zitat


    Tut mir leid, wenn ich selber mehr Fragen gestellt als geantwortet habe, aber ich verstehe das ganze Problem irgendwie nicht: Du hast keine Steuern gezahlt, also ist doch alles bestens...


    Trotzdem vielen Dank - ich hab's vielleicht nicht ganz klar formuliert - ist aber auch ein bisschen kompliziert. Und das Problem nochmal: Wenn das Praktikantengehalt ganz normal zum zu versteuernden Einkommen zählt mindert es meinen Verlustvortrag für's nächste Jahr, sonst nicht.

  • Steuerpflicht im Pflichtpraktikum

    • slowhand
    • 3. Januar 2006 um 20:04

    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort. Den Beitrag hatte ich schon gelesen. Es heisst dort ja, dass man die Vergütung ohne Lohnsteuerabzug bekommt, wenn es unter den 863 € liegt. Die Frage ist nun, ob es dennoch als steuerpflichtige Einnahme zu sehen ist, oder ob die Steuerpflicht für diese Praktikantenvergütung dann grundsätzlich entfällt.

  • Steuerpflicht im Pflichtpraktikum

    • slowhand
    • 3. Januar 2006 um 17:09

    Hallo zusammen,

    in 2003 habe ich ein Pflichtpraktikum von 6 Monaten absolviert, wofür ich eine Vergütung von 800€ monatlich erhalten habe. Diese habe ich ohne SV- und Lohnsteuerabzüge ausbezahlt bekommen. Sie sind auf der Lohnsteuerkarte als Bruttoarbeitslohn eingetragen.

    Ich habe 2002 einen steuerlichen Verlust (negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in das Jahr 2003 vortragen lassen.

    Die Frage ist nun: Müssen die Einkünfte von 2003 mit dem Verlustvortrag verrechnet werden, oder ist eine Praktikantenvergütung unter dem Freibetrag von 863€ als steuerbefreit zu behandeln?

    Vielleicht kennt sich ja jemand mit so speziellen Details aus. Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

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