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  3. dr.niel

Beiträge von dr.niel

  • Jahresabschluss

    • dr.niel
    • 20. März 2006 um 13:49

    Frist:
    §264 Abs.1 Satz 2: Für Kap.Ges 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
    §264 Abs.1 Satz 3: Kleine Kap.Ges 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
    §243 Abs.3 Für alle Kaufleute innerhalb einer angemessenen Zeit.

    Prüfung:
    Der Jahresabschluss wird immer geprüft, ohne Prüfung kann kein Jahresabschluss festgestellt werden (§316).

    Strafen:
    §335: Wer u.a gegen die Pflicht zur Aufstellung nach §264 verstößt, kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 5000€ belegt werden.

  • Bachelor BWL 1. Semester Lernziele

    • dr.niel
    • 16. März 2006 um 16:18

    Markt- oder Ressourcenorientierung.
    Bei der Marktorientierung (Outside-In-Perspektive) orientiert sich ein Unternehmen in erster Linie an den Bedürfnissen seiner Zielgruppe. Andern sich die Bedürfnisse der Zielgruppe, ändert das Unternehmen seine Produktpalette.

    Bei der Ressourcenorientierung (Inside-Out-Perspektive) bleibt die Firma ihren Kernkompetenzen auch bei Änderungen des Marktes treu. Ressourcen sind aber nicht nur als Rohstoffe/Produktionsfaktoren zu verstehen.

  • Ferienjob: YES!!

    • dr.niel
    • 16. März 2006 um 15:42

    Statt die Zeitung zu schleppen, wie der Bobby, sorge ich dafür, dass was ordentliches auf den Seiten des Lokalsports steht. Also am Wochenende mit Kamera und Schreibblock durch Turnhallen, Schwimmbäder und über Fußballplätze tingeln und daraus nette Artikel formen. Kommen zwar keine Reichtümer bei zusammen, aber man kann bei einigermaßen freier Zeiteinteilung das Hobby mit dem Nützlichen verbinden.

  • Kündigung Schwangere

    • dr.niel
    • 15. März 2006 um 11:49

    Hey,
    Antwort a) ist auch richtig. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann eine Schwangere außerordentlich gekündigt werden. Ein Beispiel wäre Diebstahl oder allgemein eine nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. In jedem Fall muss aber ein Einzelfallprüfung stattfinden.
    Mögliche ist auch die Kündigung aufgrund einer Stilllegung des Geschäfts oder der Betriebsaufgabe.
    Antwort d) ist ebenfalls richtig.
    Als Ergänzung ein Anzug einer Jurahomepage: "Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten."

  • Zwangsexmatrikuliert

    • dr.niel
    • 3. März 2006 um 15:43

    Hallo,
    bezüglich deines Studiengangs kenne ich mich nicht aus. Ich weiß also nicht, ob die Möglichkeit besteht ihn an einer anderen FH wieder auszunehmen. Ich weiß allerdings, dass es in anderen Studiengängen (z.B. BWL) nicht möglich ist das gleiche Fach in Deutschland weiterhin zu studieren. Auch für andere Studiengänge in denen die Prüfung in der du durchgefallen bist zum Pflichbestandteil gehört, ist der Zug abgefahren. Für Uni-Studenten bietet sich allerdings der Wechsel auf eine FH an, aber das kommt bei dir ja nicht in Frage.
    Bezüglich des Einspruchs gegen die Klausur möchte ich sagen, dass solche Einsprüche NICHT von einer externen Stelle geprüft werden, sondern vom Prüfungsamt deiner Uni/FH. Du kannst zwar anschließend klagen, aber die Erfolgsaussichten sind äußerst gering, es sei denn es liegen Formfehler vor.

  • Preisbildung der Volkswirtschaft

    • dr.niel
    • 1. März 2006 um 22:29

    Weder falsch noch richtig.
    Im gewöhnlichen Rahmen sollte der Staat sicherlich den technischen Fortschritt der Unternehmen nicht behindern, da Innovationen die treibene Kraft des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens sind. Die Unterstützung hat allerdings Grenzen wenn die Entwicklung gegen Gesetze oder ethnische Wertvorstellungen verstößt. Bsp. Klonen von menschlichen Zellen.
    Den Rest, einige Argumente und weitere Beispiele, kriegst du sicher selber hin.

  • Die Welt.... Wo warst du schon?

    • dr.niel
    • 28. Februar 2006 um 11:38
    Zitat

    Original von Esquire
    Also soweit ich weiß gehört Russland immernoch zu Europa löl

    Aber nur bis zum Ural...

  • Schwere des Studiums proportional zu Karrierechancen ?

    • dr.niel
    • 25. Februar 2006 um 14:11
    Zitat

    Original von Jim-Bob
    Ein BWLer wird wohl niemals die Welt verändert, ein Physiker schon....Und das ist ein Grund Physik zu studieren und nicht BWL.

    Gewagte These.
    Sicherlich sind die Auswirkungen der Forschungsergebnisse von Physikern in der Welt sichtbarer als die von Wirtschaftswissenschaftlern. Ohne Albert Einstein gäbe es kein beispielsweise GPS. Aber das zum Beispiel die moderne Arbeitsteilung (Scientific Management) unter anderem auf F.W. Taylor zurück geht, und nicht zuletzt Eugen Schmalenbach durch die Begründung der Betriebswirtschaftslehre (insbesondere der dynamischen Bilanzauffassung) die Welt nachhaltig verändert hat, wird oftmals vergessen, weil die Auswirkungen nicht mehr ihnen zugeschrieben werden, sondern als gegeben angesehen sind.
    Als krassestes Beispiel sollte die Globalisierung dienen. Sie ist sicherlich nicht den Naturwissenschaftlern zuzuschreiben sondern unter anderem den Wirtschaftwissenschaftlern. Und das die Globalsierung die Welt verändert hat und dies noch tut, ist sicherlich unstrittig.
    Recht hast du in der Hinsicht, dass in der BWL Ergebnisse und Auswirkungen nicht so spezifisch von Einzelpersonen geprägt sind, wie das in den Naturwissenschaften der Fall sein kann.

  • Umweltrecht

    • dr.niel
    • 21. Februar 2006 um 20:56

    § 906 BGB.
    Eventuell Lärmschutzmaßnahmen fordern.

  • tourismuspraktikum

    • dr.niel
    • 16. Februar 2006 um 19:40

    Wenn du es nicht im kaufmännischen Bereich machen willst, wovon ich mal ausgehe, da es ja nicht im deutschsprachigen Raum liegen soll, bewerbe dich direkt bei den einschlägigen Reiseveranstaltern.
    Solltest du bei Neckermann, Tui und Co. nichts finden und auch auf den Kreuzfahrtschiffen kein Platz frei sein, musst du dich bei RUF, ABItours, Rainbowtours, etc. bewerben.
    Ansonsten kann ich dir nur raten, dich mal auf der Praktikantenseite der unicum umzuschauen. http://www.unicum.de/beruf/praktikum/
    Außerdem sind auch bei den einschlägigen Jobvermittlern (monster, etc.) Praktikaplätze verzeichnet.

  • durchschnittlicher Anschaffungspreis nach jedem Zugang

    • dr.niel
    • 15. Februar 2006 um 14:37

    Hallo Sabine,
    der durchschnittliche Anschaffungspreis nach dem Zugang von 200 ME zu 20 € ist nicht 15 €! Du musst immer die jeweiligen Mengen mit berücksichtigen.
    100*10€+200*20€ = 5000 €.
    Diese verteilst du auf die 300 ME, so dass du einen durchschnittlichen Anschaffungspreis von 16,67 € erhälst.
    Nach dem Abgang von 50 ME (den du mit 16,67€*50ME=833€ bewertest) hast du noch 250 ME zu je 16,67 € auf Lager. Dazu kommen 200ME zu je 40€.
    250*16,67+200*40=4167+8000=12167€. Diesen Wert verteilt du erneut auf deinen Bestand (sind jetzt 450 ME) -> 21,04€ pro Stück.

    Also prinzipiell,
    -Mengen berücksichtigen,
    -Zugänge und Abgänge berücksichtigen,
    -nach jeder Bestandsveränderung den durchschnittlichen Preis neu bestimmen.

    MfG

  • Buchungssätze

    • dr.niel
    • 1. Februar 2006 um 00:25

    zu 2) bilanzielle Abschreibung ist richtig.
    Eine Abschreibung auf Forderungen liegt vor, wenn z.B ein Kunde dir noch Geld schuldet, er aber Isolvenz anmeldet.

    zu 4) keine Buchung durchführen! Es gilt das Realisationsprinzip.

    bei 1) bin ich mir nicht 100%ig sicher. Aber im glaube, du musst von den 16000 die 6000 abziehen und 10000 an das Finanzamt. Die Vorsteuer würdest du prinzipiell vom Finanzamt erstattet bekommen, Mehrwertsteuer hast du hingegen von deinen Kunden eingenommen und musst sie ans Finanzamt weiterleiten.
    Verbindlichkeiten ans FA (MWST-Kto) - Forderungen ans FA (VST-Kto) = Die Summe des Buchungssatzes.

    zu 3) 25% von 100000 sind 75000€, aber da ist dir sicher nur ein Tippfehler unterlaufen. Wichtig ist, dass du berücksichtigst, dass sich die Vorsteuer durch den Rabatt und Skonto ebenfalls mindert!
    Den Skonto ziehst du immer vom Rechnungspreis ab! Hier also von den 82.500 oder 75000€, je nachdem ob der Listenpreis 110000€ oder 100000€ beträgt.

    Listenpreis - Rabatt = Rechnungspreis.


    mfg
    dr.niel

  • Kennzahlen

    • dr.niel
    • 29. Januar 2006 um 22:47

    Hey Jule,
    ich versuch Dir mal zu helfen.

    Return on Investment:
    ROI = (Gewinn/Gesamtkapital) * 100%

    Return on Equity (Eigenkapitalrentabilität):
    ROE = (Gewinn/Eigenkapital) * 100%

    Return on Sales (Umsatzrendite):
    ROS = (Gewinn/Umsatz) * 100%


    Viel Erfolg bei der Klausur.

  • Eine Bitte ganz ganz dringend an alle die Online sind

    • dr.niel
    • 23. Januar 2006 um 23:45

    du hast post

  • Buchungssatz-Problem

    • dr.niel
    • 23. Januar 2006 um 23:39

    Der Lösungsvorschlag deines Skriptes ist richtig.
    In der folgenden Periode (bzw. wenn die Auszahlung getätigt wird) löst du die Rückstellung auf (zB. Rückstellungen an Bank), so dass der Kauf der Güter den Erfolg der Auszahlungsperiode nicht beeinflusst.

    Ein sehr gutes Beispiel ist Mietaufwand.
    Angenommen eine Mietperiode dauert vom 1.7.04 bis 30.6.05 und die Miete von 10000€ ist erst am 30.6.05 zu zahlen.
    Unstrittig ist, dass der Mietaufwand in 04 5000€ beträgt und in 05 ebenfalls.
    Am Ende des Jahres 05 (Annahme: Jahresende = Ende des Geschäftsjahres) buchst du:
    Mietaufwand an Rückstellungen für Miete 5000€
    wenn du dann am 30.6.05 die 10000€ bezahlst buchst du:
    Rückstellungen an Bank 5000€ und
    Mietaufwand an Bank 5000€.

    Somit ist im Jahr 04 und 05 jeweils ein Betrag von 5000€ erfolgswirksam.

  • Bewegungsbilanz

    • dr.niel
    • 23. Januar 2006 um 23:28

    Eine Bewegungsbilanz entsteht, wenn du von einer Bilanz des Jahres t die Bilanz des Jahres t-1 subtrahierst. In einer Bewegungsbilanz werden folglich die Änderungen zwischen zwei Bilanzstichtagen für jedes einzelne Bestandskonto festgehalten.

    Für ein Bsp (aber ohne die zwei aufeinanderfolgenden Bilanzen):
    http://www.bankstudent.de/downloads4/ba7.htm

  • Benzinprojekt (Umfrage)

    • dr.niel
    • 25. Dezember 2005 um 13:36

    1. 15 cent
    2. nein
    3. 2,50 €
    4. ja
    5. 150 €
    6. 10 % bei einem Spritpreis von 1,50 Euro. (Die Ökosteuer ist an die Spritmenge und nicht den Spritpreis gekoppelt)
    7. nein
    8. nein
    9. nö

  • Was gibts bei euch mittags?

    • dr.niel
    • 18. Dezember 2005 um 23:32

    mensa ist doch gut. letzte woche dachte ich zwar, der koch hat nen jagdschein gemacht [wildschwein, hirsch, hase], aber da man immer zwischen 4 gerichten [ + grillgerichte, pastatheke und salatheke] wählen kann, macht es sich der dr. leicht und geht in die mensa. wenn die zeit dazu nicht reicht steht pasta auf dem programm.

  • Über den schlechten Ruf der Lehrer...

    • dr.niel
    • 15. Dezember 2005 um 00:22

    Will nur mal ein kurzes Statement hierlassen, weil ihr gerad über Gesamtschulen redet. War auch an einer, bin aber nicht nur deshalb, der Meinung, dass zwischen den Abi's kein Unterschied besteht. In der Unterstufe werden die Noten vielleicht ein bisschen besser sein als an Gymnasien, aber beim Abi gleicht sich das aus.
    Und wenn ich sehe was heutzutage alles an den Unis rumläuft, egal ob von Gymi oder Gesamtschule, merke ich, dass es in den Abiturprüfungen zu leicht zugeht. Besonders schlimm ist dann auch noch, wenn die Leute Lehrer oder Ärzte werden, da können sie dann richtig viel kaputt machen...

  • Schwere des Studiums proportional zu Karrierechancen ?

    • dr.niel
    • 15. Dezember 2005 um 00:09

    Ob ein Studium schwer ist oder nicht, hängt wohl kaum mit den späteren Karriereschancen zusammen. Für Quantenpysiker gibt es nunmal nicht so viele Jobs wie für Bwler und nicht jeder der Bwl studiert landet mal in der Chefetage eines großen Konzerns.

    Da ich die Diskussion ob ein Studiengang nun schwerer ist als ein anderer generell bescheuert finde, nehme ich nur zu zwei Punkten Stellung.

    1. Man muss nicht unbedingt Bwl studieren um im Management arbeiten zu können. Es gibt eine Vielzahl von Quereinsteigern, z.B. Techniker, Inginieure, etc. und in einigen Bereichen arbeiten sogar Leute von vermeintlich weit entlegenen Fachgebieten. Beispielweise sind in viel Personalabteilungen Psychologen zu finden.

    2. Muss man unbedingt ein duales Studium machen um Spitzenpositionen zu bekommen?
    Ganz klar nein. In der Regel findet du auf den richtigen Spitzenpositionen, ich rede jetzt nicht von der Chefetage kleinerer und mittlerer Unternehmen, Leute die zumindest einen Doktortitel vorweisen können. Da die meisten dualen Studiengänge aber an einer Berufsakademie oder Verwaltungsakademie absolviert werden, kommst du so gar nicht an den Dr.-Titel. Du kannst zwar auch ohne solch einen Titel an der Spitze eines führenden Konzern stehen (z.B. Kai Uwe Ricke [Dt. Telekom]) dies ist aber die Ausnahme

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