Frist:
§264 Abs.1 Satz 2: Für Kap.Ges 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
§264 Abs.1 Satz 3: Kleine Kap.Ges 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
§243 Abs.3 Für alle Kaufleute innerhalb einer angemessenen Zeit.
Prüfung:
Der Jahresabschluss wird immer geprüft, ohne Prüfung kann kein Jahresabschluss festgestellt werden (§316).
Strafen:
§335: Wer u.a gegen die Pflicht zur Aufstellung nach §264 verstößt, kann mit einem Zwangsgeld von bis zu 5000€ belegt werden.