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Beiträge von simsons

  • Mitwirkungsrechte des Betriebsrates

    • simsons
    • 8. Juni 2005 um 23:18

    Hallo!

    Bin auch gerade dabeik, PERSO zu lernen. Zu deiner Frage habe ich etwas im Internet gesehen: Quelle http://lexikon.izynews.de

    'Mitwirkung: Der Betriebsrat kann seine Zustimmung zur Einstellung , Eingruppierung oder Versetzung von Mitarbeitern verweigern, wobei ihm nur ein bestimmter Katalog von Verweigerungsgründen zur Verfügung steht. Ein Widerspruch des Betriebsrates kann nur durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichts überwunden werden; allerdings sind bis zur Entscheidung des Gerichtes einseitige vorläufige Maßnahmen des Arbeitgebers zulässig.'

    vielleicht findest du weitere Hinweise
    viel glück marina

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