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Beiträge von Doerte

  • Bestandsveränderung/Stückdeckungsbeitrag (KRE05N)

    • Doerte
    • 8. April 2009 um 09:44

    Wie lautet denn die Aufgabenstellung - sie liegt mir nicht vor!!!!!!
    Gruß Dörte

  • Fallstudie Finanzierung FIN10F / SGD

    • Doerte
    • 7. April 2009 um 08:14

    Achtung: Stille Reserven sind nicht gleich stille Rücklagen.
    Ich kenne nur Stille Reserven: das ist die Wertdifferenz zwischen dem ausgewiesenen Buchwert und dem Tageswert des Anlagevermögens.
    Gruß Dörte

  • Einsendeaufgabe Kostenrechnung KRE 1Ü ILS

    • Doerte
    • 7. April 2009 um 08:09

    Ich würde die Zeitlöhne und Abschreibungen nicht als eindeutig fixe Kosten sehen. Zeitlöhne können zB. für in der Produktion beschäftigte Mitarbeiter bezahlt werden und Afa steigt mit zunehmender Nutzung des Anlagevermögens.
    Gruß Dörte

  • uneinbringliche Forderung Abschreiben

    • Doerte
    • 6. April 2009 um 12:27

    Wenn der Wareneinkauf sofort als Aufwand gebucht wurde (ist bei der Ist-Versteuerung üblich) und der Umsatzerlös noch nicht eingebucht worden ist (das ist wahrscheinlich), muss nichts korrigiert werden. Der Verlust ist in Form des Warenaufwands bereits beim Einkauf gebucht und entspricht dem Verlust aus diesem Geschäft.
    Gruß Dörte

  • Kalkulatorische Kosten

    • Doerte
    • 6. April 2009 um 10:14

    zu a) in der G+V darf man zum einen den tatsächlich angefallenen Wert, zB. Zinsaufwendungen und zum anderen Werte laut gesetzl. Regelung, zB. Afa ansetzen.
    Beide Vorgehensweisen spiegeln nicht den "tatsächlichen" Werteverzehr wieder; bei den Zinsen sind entgangene Zinserträge für das EK zu berücksichtigen, bei der Afa ist die tatsächliche Nutzungsdauer zu unterstellen. Beides führt beim Kostenverlauf zu anderen Zahlen als den in der G+V ausgewiesenen.
    zu b) bei den kalk. Kosten werden Erwartungen berücksichtigt, die nicht unbedingt in der entsprechenden Form eintreffen müssen, zB. Forderungsausfälle, Kursverluste, Gewährleistungsansprüche, dh. man kann zu viele und zu wenig Kosten in die Preise einkalkulieren - das weiß man aber erst nach Ablauf der Betrachtungsperiode.
    Gruß Dörte

  • Gewährleistungswagnis KoKa 2

    • Doerte
    • 6. April 2009 um 08:19

    Summe der Forderungen und Gewährleistungsaufwendungen aus Vorperioden - also die Erfahrungswerte bisher.
    Gruß Dörte

  • emot. Mehrwert

    • Doerte
    • 5. April 2009 um 19:28

    Hab dies noch nie in der BWL-Literatur gelesen, kann mir aber denken, dass die Erklärung ganz einfach ist. Für ein Produkt mit entsprechendem Namen zahlt man bei gleicher Qualität von vorn herein wesentlich mehr als für ein No-Name-Produkt, weil man damit was "hermacht"; dh. der erwartete Imagegewinn läßt einen selbst das Produkt subjektiv=emotional höher bewerten (und bezahlen).
    Gruß Dörte

  • BES03 Frage 7

    • Doerte
    • 4. April 2009 um 15:18

    Erkenntnis: welches wichtige u. unwichtige Lieferanten sind, wo harte Preisverhandlungen sinnvoll sind.
    Komponenten: Unsicherheiten in Verbrauch, Bestand und Schwankungen der Lieferzeit.
    Gruß Dörte

  • Rechnungswesen

    • Doerte
    • 2. April 2009 um 09:37

    Tja, wenn EK und FK nicht gegeben sind, kann man auch nichts berechnen.
    Dörte

  • Auh 03, ils

    • Doerte
    • 30. März 2009 um 16:43

    Kenne die Aufgabe zwar nicht, aber so einfach kann es sein, evt. ist ein Zeitraum bis zum Wiederverkauf gegeben, dann mußt du die Jahreskosten (für 360 Tage) auf den benötigten Zeitraum runterrechnen.
    Gruß Dörte

  • Rechnungswesen

    • Doerte
    • 30. März 2009 um 08:19

    Eigenkapitalrentabilität: Gewinn durch Eigenkapital
    Gesamtkapitalrentabilität: Gewinn + FK-Zinsen / Gesamtkapital
    Gruß Dörte

  • Kurzfristige Preisuntergrenze

    • Doerte
    • 28. März 2009 um 18:56

    Da die Halle speziell für die Produktion der zusätzlichen 50 Stück anfällt, sehe ich sie auch als variable Kosten an, dh. 8,00 € pro Stück.
    Also sind alle genannten Kosten variable Kosten und in den Stückpreis einzurechnen.
    Gruß Dörte

  • Bewertung von Vermögen und Schulden

    • Doerte
    • 28. März 2009 um 18:49

    Gabs in 2001 nicht auch noch die Vereinfachungsregel: im 2. Halbjahr angeschafft ==> 1/2 Jahr abschreiben?
    Gruß Dörte

  • Finanzierung

    • Doerte
    • 25. März 2009 um 21:29

    Kennst du die Finanzierungsmatrix? Da kann man sich ja alle theoretischen Möglichkeiten herleiten. Bei einer Nutzungsdauer kommen laut goldener Bilanzregel wohl nur die Einlagen-/Beteiligungsfinanzierung bzw. die Kreditfinanzierung in Frage. Im Falle der der Kreditfinanzierung sind dann auch die sinnvollen Sicherheiten (ich denke Sicherungsübereignung der Einrichtung und Grundschuld/Hypothek bei der Immobilie evt. noch Bürgschaft) gefragt.
    Die konkrete Finanzierungsmethode ist dann halt entsprechend zu begründen.
    Gruß Dörte

  • SGD; BGW03 Aufgabe 3

    • Doerte
    • 24. März 2009 um 12:00

    Hallo Simone, auch die Gesamtkosten zum Unterhalt einer Werkstatt sind geringer als eine ganze Produktionsstraße. Pro Stück betrachtet ist natürlich die Fließbandfertigung günstiger, da die Ausbringungsmenge natürlich riesig ist im Verhältnis zu den Gesamtkosten (Fixkostendegression).
    Gruß Dörte

  • GeBu 6 ILS

    • Doerte
    • 24. März 2009 um 11:48

    ok, doertebruenner@web.de ist meine private Mail-Adresse.
    Dörte

  • GeBu 6 ILS

    • Doerte
    • 24. März 2009 um 10:03

    Wenn du die Aufgabe mit einstellst, kann ich dir weiterhelfen.
    Gruß Dörte

  • noch eine Problemaufgabe

    • Doerte
    • 24. März 2009 um 08:20

    Du erwartest hier doch wohl keine fertige Lösungen???????? - Eigenes Denken ist gefragt: Wir haben 8 mal (Lug) in 360 Tagen, die Branche hat 10 mal in 360 Tagen damit kann man die jeweilige Lagerdauer errechnen und für diese Zeit ist dann jeweils der Zinsbetrag bezogen auf die 400.000,00 € zu errechnen und die Differenz zu ziehen.
    Gruß Dörte

  • Buchen über Zwischenkonten

    • Doerte
    • 24. März 2009 um 08:15

    Umgekehrt: wenn man über ein Zwischenkonto bucht wird 2x gebucht. Das macht Sinn, wenn die ganze Aktion etwas länger dauert, dann wird zuerst Verrechnungskonto an Bank (Bankabhebung) gebucht, dann Kasse an Verrechnungskonto (wenn der Betrag in der Kasse ankommt - er könnte ja dazwischen auch geklaut werden).
    Gruß Dörte

  • RWG02 Aufgabe 2

    • Doerte
    • 23. März 2009 um 11:51

    Dann kommt von den beiden Konten nichts in die Kosten etc. da Bestände keine Kosten darstellen, wenn dann nur die dazugehörigen Bestandsveränderungen.
    Gruß Dörte

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