puh, gib mal ein paar mehr angaben.
Hast du vom Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung gekriegt? Wie bist du bei der Krankenkasse angemeldet?
puh, gib mal ein paar mehr angaben.
Hast du vom Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung gekriegt? Wie bist du bei der Krankenkasse angemeldet?
Wenn du zwischenzeitlich erst gejobbt hast, hast du dort doch sicherlich ein Zeugnis gekriegt, oder?
Und dann würde ich in den CV einfach reinschreiben, dass du neben dem Studium zeitweise noch Teilinhaber einer Firma warst, und das eventuell etwas ausführen.
Aber ich denke mal solche Erfahrungen sind nie schlecht.
ups, du hattest recht!
ich hatte jetzt nicht genau nachgerechnet, sondern nur im kopf überschlagen gehabt (da sieht man mal, wie schwach ich in kopfrechnen bin ....tssss)
Dann ist es auf jeden Fall, wie du schon gesagt hast, im 3. Jahr günstiger die lineare AfA zu wählen.
In deinem Fall sollte also im 4. Jahr gewechselt werden, da im 3. Jahr die degressive Afa noch mit am günstigsten ist.
(Meist rentieren sich solche Wechsel bei größeren Sachen erst nach 4-5 Jahren) Vorher wird sowas meist garnicht gemacht.
- Sich in der Nähe bei größeren produzierenden Firmen umhören. Viele bieten vor allem für Studis Aushilfstätigkeiten an
- Zeitungsanzeigen lesen (bspw. um Zeitungen auszutragen)
- bei Bekannten und Verwandten umhören, ob die ne Stelle wüßten
hmm, wie sieht es mit Grenzgängern aus?
Ich hab das SGD 600 von Samsung.
Bin damit super zufrieden (war vorher Motorola fan)
Hab nen O2-Genion Vertrag abgeschlossen, weil ich eigentlich nur am smsen bin.
Vorher hatte ich nur nen prepaid-vertrag, aber auf dauer war mir das mit den smsen zu teuer...
Lebensalter 44 Jahre 38 Jahre 55 Jahre 55 Jahre
Betriebszu- 9 Jahre 10 Jahre 8 Jahre 3 Jahre
gehörigkeit
Unterhalts- verheiratet ledig verheiratet verwitwet
pflichten 3 Kinder keine Kinder keine Kinder 2 Kinder
Mutter im Haushalt
Besonderheiten einziger Mitarb.
mit erforderl.
EDV-Kentnissen
Sezan: 44, 9 Jahre, verheiratet, 3 Kinder
Müller: 38, 10 Jahre, ledig, keine Kinder, erforderlichen EDV-Kenntnisse
Mert: 55, 8 Jahre, verheiratet, keine Kinder
Grosky: 55, 3 Jahre, verwitet, 2 Kinder
Also Herr Müller ist auf jeden Fall nach KSchG geschützt, weil er die erforderlichen EDV-Kenntnisse und die längste Betriebszugehörigkeit hat.
hmm, bei den anderen 3 fällt mir das schwer, eine entscheidung zu treffen...
Alternativen:
Umsetzung in andere Filialen?
Änderungskündigungen auf Teilzeit?
Änderungskündigung auf andere, schlechter bezahlte Stelle?
eventuelle Weiterbildungsmöglichkeit damit auf andere Stelle versetzt werden kann?
Aufhebungsvertrag?
hmmm, das Rollenspiel ist nicht so einfach.
Ich gehe mal davon aus, dass du eher Einzelgespräche machen mußt, oder?
Warum Kündigung, warum Änderungskündigung, etc.
Da gibbet in den Heften sicherlich einige Anregungen
Basiswissen Rechnungswesen. Buchführung, Bilanzierung, Kostenrechnung, Controlling
von Volker Schultz
Das soll ganz gut sein.
zu Aufgabe 2:
§ 1 [Istkaufmann] HGB
(1) Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.
(2) Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, daß das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
§ 2 [Kannkaufmann] HGB
1Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe im Sinne dieses Gesetzbuchs, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. 2Der Unternehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Eintragung nach den für die Eintragung kaufmännischer Firmen geltenden Vorschriften herbeizuführen. 3Ist die Eintragung erfolgt, so findet eine Löschung der Firma auch auf Antrag des Unternehmers statt, sofern nicht die Voraussetzung des § 1 Abs. 2 eingetreten ist.
Da das Gewerbe lt. Aufgabenstellung im Handelsregister eingetragen ist, wird es auf jeden Fall nach HGB buchführungspflichtig
zu Aufgabe 3:
Niemals buchen ohne Beleg!!!
Hier aber: Beleg vom Gesprächspartner quittieren lassen, und da es eine Kleinbetragsrechnung ist, nach (§ 33 UStDV) erstellen!!!
Also auch wenn ein Einspruch gegen einen Bescheid eingelegt wurde, ist die Steuer dennoch zum normalen Termin fällig.
Erst wenn man zu dem Einspruch noch eine "Aussetzung der Vollziehung" einlegt, wird bis zum Einspruchsentscheid die strittige Steuer nicht fällig.
Paragraphen dazu hab ich grad nicht anner hand
Beschreiben Sie 3 Maßnahmen, die geeignet sein können, zukünftig Beschäftigungsabweichungen zu vermeiden, wenn diese in der Vergangenheit regelmäßig in der von Ihnen oben berechneten Höhe aufgetreten sind.
- Bessere Auslastund der Maschinen
und was noch???
es kann gut sein, dass ich mich verrechnet habe.
hab das ohne taschenrechner im kopf grad so addiert.....
aber die frage ist dann:
wie rechnet man weiter? wie löst man nach k auf?
gabs da nicht mal was mit nem z= k^2 oder sowas in der art???
1,5 = (1+k)hoch4 * (1+0,25k)
1,5= (1+k)hoch4 + [(1+k)hoch4 * 0,25k]
daraus ergibt sich nach ausrechnen und auflösen (bei mir zumindest):
1,5 = 1 + 4,25k + 1k^2 + 10k^3 + 3,25k^4 + 0,25k^5
aber eigentlich hilft das ja auch net weiter, oder???
Also die 1050 sind 5% von den 21.000
Aber ich hab noch nie gesehen, dass die Sachbezüge gekürzt werden.
Daher kann ich dir da leider auch nicht weiterhelfen.
Sorry
Kann das sein, dass du das in der Gehaltsabrechnung meinst?
Praktikanten
Praktikant ist üblicherweise, wer sich im Rahmen einer Gesamtausbildung einer betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung unterzieht, weil dies für die Zulassung zum Studium, zu einer Prüfung oder zu anderen Zwecken erforderlich ist.
[...]
Hochschul- und Fachhochschulpraktikant
Bei verschiedenen Studiengängen eines Hochschulstudiums oder eines FH- Studiums ist eine praktische Ausbildung während der Studienzeit Bestandteil der Ausbildung [...]
Lohnsteuer:
Praktikanten, die für ihre Tätigkeit entlohnt werden, sind Arbeitnehmer. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen über den Lohnsteuerabzug. [...]
Sozialversicherung:
Zum Zweck der Berufsausbildung beschäftigte Personen und damit auch Praktikanten sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.
[...]
a) Zwischenpraktikum:
Unter einem Zwischenpraktikum ist der in der jeweiligen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene praktische Ausbildungsteil zu verstehen, den ordentlich Studierende einer Uni etc. während ihres Studiums zu absolvieren haben. Dieser ist dann sozialversicherungsfrei (seit 1996)
Studenten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten, unterliegen der Rentenversicherung, es sei denn, die Beschäftigung erfüllt die Voraussetzungen der Geringfügigkeit.
Unabhängig hiervon bleibt der Student/Praktikant im Rahmen der studentischen Versicherung Krankenversicherungspflichtung und in der Folge pflegeversicherungspflichtig.
b) Vor- und Nachpraktikum
vorgeschriebenes Praktikum, aber der Praktikant ist nicht an der Uni immatrikuliert.
Falls dies auftritt, bitte bescheid sagen, das ist zu kompliziert um das jetzt niederzuschreiben
c) Schülerpraktikanten
Dies sind keine Arbeitsverhältnisse (2-3 Wochen) also auch keine Versicherungspflicht
Studenten:
Krankenversicherung:
Die studentische KV ist jedoch nachrangig, wenn auf Grund anderer Vorschriften bereits Anspruch auf Leistungen der Familienversicherung gegeben ist.
Lohnsteuer:
Studenten, die für ihre Tätigkeit entlohnt werden, sind Arbeitnehmer. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen über den Lohnsteuerabzug. Dabei muss beachtet werden, dass man nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, sonst wird man nicht mehr als ordentlicher Student, sondern als vollständiger Arbeitnehmer gesehen. (hier gibt es Ausnahmen, bei Nachtarbeit, etc.)
kurzfristige Beschäftigung (50 Arbeitstage)
sozialversicherungsfrei, nur in der Rentenversicherung muss gezahlt werden
Arbeiten in der vorlesungsfreien Zeit
sozialversicherungsfrei, nur in der Rentenversicherung muss gezahlt werden
Arbeiten unter 400€
pauschalen werden vom Arbeitgeber entrichtet
Diplomanden:
Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplomarbeit in einen Betrieb begeben, gehören nicht zu den abhängig Beschäftigten; Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kommt deshalb für sie nicht in Betracht.
aus stollfuß + haufe
Du nimmst den Bruttoarbeitslohn, abzüglich aller Werbungskosten, Sonderausgaben, etc.
und gehst dann damit in das Einkommensteuergesetzt und schaust in der Tabelle dort nach.
Danach nimmst du die 5,5% Soli und die 9% Kirchensteuer und rechnest dir diese von der Einkommensteuer noch aus.
Kann denn keiner sagen, wie man den Finanzierungsaufwand berechnet, oder mir sagen, was der Finanzierungsaufwand überhaupt ist???????
Häng momentan an einer Aufgabe.
Hab zwei Darlehensangebote gegeben
a) Berechnen Sie für beide Alternativen pro Jahr Disagio, Zinsen, Tilgung und Kapitaldienst.
Das hab ich gemacht, war auch kein Problem.
b) Berechnen Sie für beide Alternativen den Finanzierungsaufwand über die gesamte Laufzeit.
Wie berechne ich den Finanzierungsaufwand????
Ist das nur der Vergleich des Kapitaldienstes (Zinsen+Tilgung) miteinander??
Also normalerweise wirst du als Praktikant/bzw. Student angemeldet.
Dann bist du nur in der Rentenversicherung pflichtig, und die Hälfte der 19,5% werden auch nur deinen Lohn mindern.
Weiterhin bist du eigentlich Familienversichert, da das Praxissemester ein Pflichtpraktikum ist, und du im eigentlichen Sinne kein Arbeitnehmer bist, sondern noch ordentlicher Studierender.
Was die DAK da verbockt weiß ich auch nicht.
Finde aber, dass dein Berater da super inkompentent ist.
Normalerweise müßte man sich als Praktikant nämlich nicht selber versichern.
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