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Beiträge von quhang

  • Stw03-xx4-a12

    • quhang
    • 1. Juli 2010 um 20:56

    Hallo Dori,

    danke für deine Antwort. Ich habe natürlich schon eine Menge geschrieben, da es aber mein letztes Heft ist, sollte es auf jeden Fall komplett richtig sein. Stehe jetzt 1,5 und wollte das nicht versauen. ;)

  • Stw03-xx4-a12

    • quhang
    • 29. Mai 2010 um 22:26

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe mein letztes Heft zu bewältigen: STW03. Kann mir jemand helfen??? Please!!!

    Vielen Dank!!!


    Fall 1:
    A hat seinen Einkommensteuerbescheid 2007 am 04.11.2008 (Dienstag) erÂ*halten (Poststempel 03.11.200. Die Einkommensteuererkl�rung 2007 hat er am 02. Mai 2008 abgegeben.
    Fragen:
    a)
    A m�chte am 05.12.2008 (= Freitag) Einspruch gegen den o. g. Bescheid einlegen. Ist dies noch m�glich? Berechnen Sie hierzu bitte die EinÂ*spruchsfrist.
    b)

    Wann tritt die Festsetzungsverj�hrung ein? Es liegt kein Fall der SteuerÂ*hinterziehung oder leichtfertigen Steuerverk�rzung vor!

    Fall 3:Die Eheleute E haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2002 am 12.06.2003 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im September 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2002 Einnahmen aus Kapitalverm�gen aus Liechtenstein in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Der o. g. Bescheid f�r das Kalenderjahr 2002 erging am 14.08.2003 unter dem Vorbehalt der Nachpr�fung nach � 164 AO.
    Der Bearbeiter des Finanzamts beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2002 im September 2008 nach � 164 AO zu �ndern. Ist dies noch m�glich? Begr�nÂ*den Sie Ihre Entscheidung bitte, in dem Sie die einschl�gigen gesetzlichen BeÂ*stimmungen angeben und ggfs. Ihre Berechnungen darstellen.

    Fall 4:
    Ob der Steuerpflichtige Einspruch einlegt oder einen Antrag auf schlichte �nÂ*derung nach � 172 AO stellt, h�ngt wie im Lernheft beschrieben von den UmÂ*st�nden des Einzelfalls ab. Stellen Sie bitte die Unterschiede zwischen EinÂ*spruch und schlichter �nderung dar, in dem Sie auf folgende Gesichtspunkte eingehen:
    Welche Form (schriftlich, m�ndlich usw.) muss ein Einspruch/ein AnÂ*trag auf schlichte �nderung haben?
    Ist die Aussetzung der Vollziehung m�glich?
    Wird die �nderungsm�glichkeit nur auf den vom Steuerpflichtigen geÂ*stellten Antrag/Einspruch beschr�nkt?
    - Kann der Steuerpflichtige seinen Antrag nach Ablauf der Einspruchsfrist erweitern?
    Fall 5:
    Der Steuerpflichtige hat in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 einen Verlust aus selbstst�ndiger Arbeit von 20.000,00 � eingetragen. Nach der der Erkl�rung beigef�gten Gewinnermittlung handelt es sich jedoch um einen GeÂ*winn in dieser H�he. In dem Steuerbescheid 2007 wurde ein Verlust von 20.000,00 � �bernommen.
    Frage:
    Kann der Steuerbescheid 2007 nach � 129 AO berichtigt werden? Begr�nden Sie bitte Ihre L�sung kurz.
    Fall 6:
    Beantworten Sie folgende Fragen:
    a) Was versteht das Gesetz unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise?
    b) Welche sind die vier Tatbest�nde f�r das Erl�schen einer festgesetzten
    Steuerschuld?
    c) Wann entstehen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Erbschaftsteuer?
    d) Teilen Sie die nachfolgenden Steuerarten bitte nach den folgenden KriÂ*
    terien ein: Ertragskompetenz, Besitz-, Verkehrs- oder Verbrauchssteuer
    und direkte/indirekte Steuer.

    - Einkommensteuer
    - Umsatzsteuer- Erbschaftssteuer- Mineral�lsteuer
    - Tabaksteuer
    e) Die Steuergesetze werden in �allgemeine Steuergesetze" und �EinzelÂ*
    steuergesetze" unterteilt. Nennen Sie bitte jeweils zwei Beispiele.
    f) Welche der folgenden Steuern verwaltet das Finanzamt, welche das
    Hauptzollamt?

    - Einfuhrumsatzsteuer
    Tabaksteuer
    Kfz-Steuer
    Einkommensteuer
    - K�rperschaftsteuer
    g) Skizzieren Sie bitte den Mindestinhalt eines Steuerbescheids.
    h) Nennen Sie bitte drei Haftungstatbest�nde nach der Abgabenordnung. '
    Fall 7:
    Die Eheleute A haben ihre Einkommensteuererkl�rung 2000 am 14.07.2002 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der SteuerpflichÂ*tigen unbeanstandet �bernommen. Im Oktober 2008 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Kontrollmitteilung bekannt, dass die Eheleute in 2000 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in H�he von 30.000,00 � nicht erkl�rt haben. Der Bescheid erging nicht unter dem Vorbehalt der NachÂ*pr�fung.
    Hinweis: Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor. Frage:
    Nach welcher Berichtigungsvorschrift w�re der Steuerbescheid f�r 2000 auch noch in 2008 �nderbar?
    Gehen Sie bei Ihrer L�sung wie folgt vor:
    a) Berechnung der Festsetzungsverj�hrung f�r die Einkommensteuer 2000
    im Falle einer Steuerhinterziehung.
    b) Bitte pr�fen Sie, nach welcher Berichtigungsvorschrift eine �nderung
    m�glich w�re und begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    FALL8
    Berechnen Sie bitte jeweils die Festsetzungsverj�hrung, in dem Sie den BeÂ*ginn und das Ende der Festsetzungsfrist darstellen. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen oder vors�tzlichen Steuerverk�rzung gegeben ist.
    a) Der Steuerpflichtige A hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    20.05.2005 abgeben.
    b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererkl�rung 2002 am
    21.06.2006 abgegeben.
    c) Der Steuerpflichtige C hat gar keine Einkommensteuererkl�rung 2002
    abgegeben, obwohl er dazu verpflichtet gewesen w�re.
    Fall 9:
    Der Steuerpflichtige A gab seine Einkommensteuererkl�rung 2007 am 05.02.2008 beim Finanzamt ab. Der Bescheid ging am 10.07.2008 zur Post. A erhielt den Bescheid bereits am 12.07.2008 (Samstag). Er legt am 12.08.2008 (Dienstag) Einspruch ein.
    Aufgabe:
    Berechnen Sie bitte die Einspruchsfrist.
    Fall 10:
    Der Steuerpflichtige A macht in seiner Einkommensteuererkl�rung 2007 AufÂ*wendungen f�r Fachliteratur in H�he von 3.000,00 � als Werbungskosten bei den Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger T�tigkeit geltend. Er hat diese aber nicht belegt, obwohl ihn das Finanzamt mehrfach dazu aufgefordert hatte. Der Bescheid erging am 20.03.2008 zur Post. A beantragte mit Schreiben vom 05.11.2008, die entsprechenden Werbungskosten zu ber�cksichtigen. Er legte mit diesem Schreiben die Belege zu der Fachliteratur als Nachweis vor.
    Fragen:
    a) Ist eine �nderung nach � 172 AO m�glich?
    b) Ist eine �nderung nach � 173 m�glich?
    Bitte begr�nden Sie Ihre L�sung kurz.

    Mail: quhang@bobert.eu

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