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Beiträge von ewwwa0

  • Stellvertretung---

    • ewwwa0
    • 8. Februar 2008 um 00:28

    Kurze Frage...
    Der Autohändler H beauftragt seinen langjährigen Angestellten A für Ihn den Verkauf der Auto weiter zu führen und die Autos sauber zu halten.

    Was Für eine Art Stellvertretung liegt hier vor?
    §662 BGB --> Auftrag?
    §54 HGB --> Handlungsvollmacht??
    Ich wurde Handlungsvollmach eher vorziehen weil ja der Auftrag unentgeltlich erbracht werden muss, da aber der A Angestellter des H ist wird dieser ja regelmäßig für seine Abriet bezahlt...
    Oder liege ich da falsch?

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