Hallo Kati,
vielen Dank... Dieses Ergebniss habe ich nun auch raus. Irgendwie war das nicht mein Tag.
Viele Grüße
Beiträge von fisch279
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Hallo,
ich bin fast am verzweifeln bei der 1.Aufgabe.
Hier die Aufgabe :
Die Firma Tüchtig, ein Einzelunternehmen aus Mainz, macht in den Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2002 folgende Angaben.
a) Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt 100.000 €
b) Die Schulden bei der Mainzer Volksbank beliefen sich im Jahr 2002
durchschnittlich 100.000 €, wovon 50.000 € auf ein Darlehn mit einem
Zinsatz von 8% und 50.000 € auf ein Bankdarlehn mit 12% entfallen.
c) Für einen Bertrag von 20.000 € wurde ein Lagerplatz angemietet. Es
handelt sich hierbei um ein brachliegendes Grundstück eines Landwirtes.
d) Außerdem wurden Produktionsmaschinen für einen Betrag von 40.000 €
von einem Privatmann angemietet.
e) Da der Vertrieb rückläufig ist, wurden zwei LKW`s für jeweils 10.000 €
an einen andern Unternehmer vermietet.
f) Zum 31.12.1996 wurde für das Grundstück, auf dem sich der
Gewerbebetrieb befindet, letztmals ein Einheitswert festgestellt. Dieser
betrug umgerechnet 150.000 €
Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2002 unter Anwendung eines Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Mainz von 440%.
Ich habe schon ein Ergebniss, aber irgendwie habe ich das Gefühl das es falsch ist.
Hier ist meine Lösung :
Ermittlung des Gewerbeertragesgem. §8 Nr. 1 werden 50% der Zinsen zum Gewinn wieder hinzugerechnet
50% von 12.000 € = + 6.000 € 106.000 €
gem. §8 Nr. 7 werden 50% der Miet- und Pachtzinsen hinzugerechnet, außer wenn die Miet- oder Pachtzinsen beim Eigentümer der Gewerbesteuer unterliegen. Bei c) also nicht aber bei d) !!!
50% von 40.000 € = + 20.000 € 126.000 €
gem. §9 Nr. 1 wird der Gewinn um 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögens gehörenden Grundbesitzes gekürzt. Maßgebend ist der letzte festgestellt Einheitswert, der mit 140% anzusetzen ist.
140% von 150.000 € = 210.000 €
1,2% von 210.000 € = - 2.520 € 123.480 €
Abrundung 123.400 €
abzgl. Freibetrag 24.500 €
verbleiben 98.980 €
Der Steuermessbetrag ist wie folgt zu ermitteln :
für die ersten 12.000 € 1% = 120,00 €
für die weiteren 12.000 € 2% = 240,00 €
für die weiteren 12.000 € 3% = 360,00 €
für die weiteren 12.000 € 4% = 480,00 €
für den Rest 50.980 € 5% = 2.549,00 €
Steuermessbetrag = 3.029,00 €
Gewerbesteuerhebesatz : 440 %
Gewerbesteuer : 13.327,60 €
Danke für die Hilfe !!!!! -
Echt tolle Seite... Da wird einem mal bewusst was man noch alles sehen muss...

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