- Offizieller Beitrag
Dortmund - Das europäische Chemikalienrecht REACH sieht für Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (SVHC) besondere Informations- und Meldepflichten vor. Eine Kurzinformation des REACH-CLP-Helpdesks, der nationalen Auskunftsstelle der Bundesbehörden, gibt Produzenten