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Heft STW02-XX8-K25 Aufgabe 1

  • Claudia75
  • 30. Dezember 2010 um 21:03
  • Erledigt
  • Claudia75
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 30. Dezember 2010 um 21:03
    • #1

    Hallo, ich bin etwas verunsichert, ob der Lösungsweg richtig und vollständig ist.
    Aufgabe: Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz in der Bonner Straße eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonner Str. 1, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 umgerechnet 400.000 €. Der für das Kj. 2008 ermittelte Gewinn beträgt 200.000 €.
    Aus der Steuererklärung ergeben sich folgende Sachverhalte:

    • AO hat das direkt nebenan liegende Grundstück Bonner Straße 2, inklusive der darauf befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatlich 11.000 €. Auf entsprechende Anfrage von AO gibt HB die Höhe des Einheitswertes mit 210.000 € an. Aufgrund von betrieblichen Investitionen musste AO zum 01.01.2008 ein Darlehen von 500.000 € zu einem Zinssatz von 8 % aufnehmen. Die Zinsen wurden zutreffend als Betriebsausgaben gebucht.
    • Ein Teil der Produktionsmaschinen wurde geleast, die monatlichen Leasingraten belaufen sich auf 8.000 €.


    Der Gewerbehebesatz der Stadt Koblenz beträgt 400 %.
    a) Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kj. 2008.
    b) Prüfen Sie ob und ggf. welche Auswirkungen es auf die Höhe der Gewerbesteuer hat, wenn die Firma in Form einer GmbH betrieben wird und Eigentümer des Grundstücks Bonner Straße 1 die GmbH ist.

    Hier nun meine Lösung:
    a) Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 GewStG) 200.000 €
    + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) 11.250 €
    - Kürzungen (§ 9 GewStG) 6.720 €
    - Gewerbeverlust (§ 10 a GewStG) -------------
    = Gewerbeertrag 217.970 €
    Abrundung auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) 217.900 €
    - Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) 24.500 €
    = verbleibender Gewerbeertrag 193.400 €
    x Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 % von 193.400 €
    = Gewerbesteuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag (§ 14 GewStG) 6.769 €
    x Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) 400 %
    = Gewerbesteuer 27.076 €

    Hinzurechnungen nach § 8 GewStG:
    100 % d. Entgelte für Schulden (§ 8 Nr. 1a GewStG)
    500.000 € Darlehen mit Zinssatz von 8 % 40.000 €
    + 20 % d. Miet- u. Pachtzinsen für d. Benutzung bewegl.
    Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1d GewStG)
    8.000 € ∙ 12 Monate = 96.000 €; davon 20 % 19.200 €
    + 65 % d. Miet- u. Pachtzinsen für die Benutzung unbewegl.
    Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 8 Nr. 1e GewStG)
    11.000 € ∙ 12 Monate = 132.000 €; davon 65 % 85.800 €
    = Summe des Hinzurechnungsbetrages 145.000 €
    - Freibetrag 100.000 €
    = verbleibender Betrag 45.000 €

    Von dem verbleibenden Betrag werden 25 % = 11.250 € dem Gewinn wieder hinzugerechnet.

    Kürzungen nach § 9 GewStG:
    Erhöhung um 40 % und Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes
    400.000 € ∙ 140 % ∙ 1,2 % 6.720 €

    Der Einheitswert des Grundstückes Bonner Str. 2 in Höhe von 210.000 € fällt nicht unter die Kürzungen, da das Grundstück nicht zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers Anton Otto gehört.

    b) Laut § 5 Abs. 1 GewStG gilt der Unternehmer (Anton Otto) als Steuerschuldner. Da die GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, besteht eine sachliche Steuerpflicht.
    Wegfall des Freibetrages von 24.500 €, der gemäß § 11 Abs. 1 nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zusteht.
    Dass das Grundstück zum Eigentum der GmbH gehört, hat keinen Einfluss auf die Gewerbesteuer - es zählt weiterhin zum Betriebsvermögen.
    Somit würde sich die Gewerbesteuer auf
    = verbleibender Gewerbeertrag 217.900,00 €
    x Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 % von 217.900,00 €
    = Gewerbesteuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag (§ 14 GewStG) 7.626,50 €
    x Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) 400 %
    = Gewerbesteuer 30.506,00 €
    erhöhen.

    Freue mich sehr über Rückmeldungen und Anregungen. Die restlichen 3 Aufgaben liegen noch vor mir :aechtz:.
    Claudia

  • 💡
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  • Schnuggel
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 10. Januar 2011 um 11:48
    • #2

    Hallo claudia,
    ich kämpfe auch gerade mit diesem Aufgabenheft. Warum kommst Du auf 65% der Pacht?
    Beziehst du dich nicht auf §8 Gew StG? Vielleicht bin ich auch total daneben!

    e) der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, und

    lg Schnuggel

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 12. Januar 2011 um 13:01
    • #3

    Du hast wahrscheinlich das falsche Gewerbesteuergesetz vorliegen. Im GewStG für 2008 steht unter § 8 Nr. 1 e) dreizehn Zwanzigstel. Macht also 65 %.
    LG, Luckygirl

  • Schnuggel
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 13. Januar 2011 um 08:41
    • #4

    Hallo Luckygirl11,

    Du hast schon recht - aber ich habe das "richtige" vorliegen - nämlich das aktuellste der Online-Gesetze. Aber im Heft steht natürlich noch das Gesetz 2008, welches auch verwendet werden sollte. Also kurz und gut, ich habe das gleiche Ergebnis wie Claudia :rolleyes:

    lg Schnuggel

  • Schnuggel
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 13. Januar 2011 um 10:14
    • #5

    Hallo zusammen,

    ich habe noch eine Frage zu Aufgabe 4b:
    Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung an Gesellschaftet KA 60.000 €. KA hat ausserdem noch einen Bruttoarbeitslohn von 80.000 € und Festgeldanlage mit 10.000 € Zinsen. Seine abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen 6.000 €, abzugsfähige sonst. Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.
    Wie hoch ist bei dem ledigen KA die Einkommenssteuer?

    Meine "Lösung"
    ab 2009 ist Dividende in voller Höhe steurpflichtig also 60.000 €
    Vom Bruttoarbeitslohn werden Pauschbetrag 801 € und die beiden Vorsorgeaufwendungen (6.000 e + 1.200 €) abgezogen.
    Was ist aber mit den Zinserträgen?

    lg Schnuggel

  • Claudia75
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 14. Januar 2011 um 17:16
    • #6

    Hallo Schnuggel!
    Bin seit letztem WE nicht mehr auf die Seite von Study-Board gekommen. Deshalb bisher keine Rückmeldung meinerseits.
    In der 1. Aufgabe habe ich einen Rechenfehler!!! Die Kürzungen müssen natürlich abgezogen werden und ich hatte sie addiert. Deshalb beträgt mein neues Ergebnis Gewerbesteuer 25.200 €. Hoffe es kommt nicht zu spät.
    Aufgabe 2 und 3 habe ich auch fertig, doch bin ich mir nicht sicher, ob sich Fehler eingeschlichen haben. Die 4. Aufgabe wartet noch auf Bearbeitung, seufz
    Falls ich die nächsten Tage wieder keinen Zugang zu dieser Seite habe - hier meine E-Mailadresse: kunst.claudia@yahoo.de

  • Jengali
    Benutzer
    Beiträge
    36
    • 20. Oktober 2011 um 22:04
    • #7

    Hallo alle zusammen,

    ich sitze auch gerade an dieser Arbeit und hänge direkt bei Aufgabe 1 fest... Ich habe zwar das Schema für die Gewerbesteuerfestsetzung im Heft vor mir liegen und das ist auch alles logisch, aber ich verstehe nicht wie ich die einzelnen beträge ausrechne. Ich hab zum Beispiel bei der Claudi75 gelesen das sie bei den Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) 11.250 € geschrieben hat, aber wieso diese Summe?

    Ich währe über Hilfe wirklich seeehr dankbar, sonst auch gerne über die mail adresse: jengali-studium@hotmail.de

  • Schnatterinchen
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 26. Februar 2012 um 23:50
    • #8

    Ich habe meine Lösung mit der von Claudia verglichen. Aber meine Frage konnte das leider nicht klären.
    Kann mir jemand erklären, warum der Einheitswert von 210.000,-€ für die Lagerhallen nicht mit einbezogen wird?

  • Claudia75
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 27. Februar 2012 um 14:58
    • #9

    Hallo Schnatterinchen!
    Ich weiß nicht, ob ich die gesamte Aufgabe 1.a hier reingestellt habe. Die Antwort auf Deine Frage:
    "Der Einheitswert des Grundstückes Bonner Str. 2 in Höhe von 210.000 € fällt nicht unter die Kürzungen, da das Grungstück nicht zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmers Anton Otto gehört."
    Hoffentlich ist damit Deine Frage ausreichend beantwortet.

    Claudia

  • Schnatterinchen
    Anfänger
    Beiträge
    3
    • 27. Februar 2012 um 20:59
    • #10

    Danke für Deine schnelle Antwort.
    Ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Da er es nur least ist nicht Otto der Besitzer, sondern der Vermieter von Otto muss es bei der Steuer berechnen, Richtig? Was mich irritiert, warum sie den Nennwert dann überhaupt angeben. Soll uns das einfach nur irritieren?

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