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SGD Fernstudium – WM-Vorteile 2026

Stw02-xx8-a24 haf

  • VerenaK
  • 11. Mai 2010 um 14:09
  • Erledigt
  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 11. Mai 2010 um 14:09
    • #1

    Hallo!
    Kann mir irgendjemand zu dem o.g. Helft helfen??

    Oder haben hier alle das Studienheft XX7 bearbeitet??

    Danke im Voraus.

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  • Nofre
    Gast
    • 12. Mai 2010 um 07:25
    • #2

    Hallo
    habe XX8 aber bin noch nicht fertig...

    Als vorläufige LSG habe ich bei 1a) 26138,- und bei 1b)28634,20

    Was hast du?

    LG
    Nofre

  • Paula13
    Anfänger
    Beiträge
    29
    • 17. Mai 2010 um 09:10
    • #3

    Hallo,

    ich habe jetzt auch mit STW02-XX8-A24 angefangen.
    Bei Aufgabe 1 habe ich andere Ergebnisse:
    1a.) 25.200
    1b.) 28.630

    Na, wenn das nicht gut losgeht!?

    Kann uns jemand helfen???

    LG
    Paula

  • Nofre
    Gast
    • 17. Mai 2010 um 10:24
    • #4

    Lach - ich habe es nur schnell mal überflogen - könnte sein, dass ich den Fehler drinnen habe....
    Mach dich mal nicht verrückt deswegen

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 17. Mai 2010 um 13:17
    • #5

    Hallo!

    Ich habe bei Aufgabe 1a: EUR 24.710 rausbekommen. Und bei 1b habe ich gar keine Rechnung aufgestellt, nur Begrüngungen angegeben, warum sich das Ergebnis ändern könnte.

    Seit Ihr mitlerweile schon weitergekommen??

    Gruss
    Verena

  • Daddi
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    6
    • 17. Mai 2010 um 15:33
    • #6

    Hallo Zusammen,

    habe bei 1a. und 1b. die gleichen Zahlen wie Paula, allerdings habe ich bei 1b. eine schriftliche Begründung aufgeführt und den erhöhten Betrag nur angegeben.

    Weiterhin viel Erfolg!

    Gruß Daddi

  • Nofre
    Gast
    • 17. Mai 2010 um 19:01
    • #7

    Sodala....
    habe mich vertippelt am Taschenrechner:(
    habe gleiches Ergebnis wie Paula bei a) 25200,- und bei b) 28630,-

    Meint ihr nicht, dass es reicht, wenn man die Gewerbesteuer 2008 bei der GmbH ausrechnet und dazu schreibt, dass der Freibetrag von 24.500,- bei einer GmbH nicht abgezogen wird?!

    Einmal editiert, zuletzt von Nofre (17. Mai 2010 um 23:24)

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 18. Mai 2010 um 08:48
    • #8

    mh
    wie bitte kommt ihr denn auf die € 25.200?
    ich errechne immer wieder nur € 24.710

    wäre super glücklich über eine kurze hilfestellung

  • Nofre
    Gast
    • 18. Mai 2010 um 09:16
    • #9

    Hallo Verena,
    Hinzurechnungsbetrag 11250,-
    Kürzungen 6720,-
    -> Gewerbeertrag: 204500,- (gerundet)
    Freibetrag abziehen *3,5%= 6300 * 400%=25200,-

    Wie hast du den Betrag von 24710,- gerechnet?

    Aber was mir gerade auffällt - habe den Code XX8-K25:(

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 18. Mai 2010 um 10:29
    • #10

    Hallo Nofre,
    Dann sind das wohl doch nicht die gleichen Aufgaben oder? Also ich hab XX8-A24
    Meine Aufgabe 1a sieht wie folgt aus:
    Aufgabe 1 a

    Gewinn 200.000 EUR

    Schuldzinsen 40.000 EUR

    Leasingraten 96.000 EUR für die Maschinen
    Pacht 132.000 EUR für das Grundstück

    Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1. GewSTG

    100% Zinsen
    40.000 EUR
    20% Leasing Maschinen 19.200 EUR

    65% Pacht Grundstück 85.800 EUR
    =
    145.000 EUR

    abzgl. Freibetrag 100.000 EUR

    verbleibender Betrag 45.000 EUR

    davon 25%
    11.250 EUR

    Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewSTG

    400.000 EUR + 210.000 EUR * 140% = 854.000 EUR

    davon 1,2% =
    10.248 EUR

    Gewinn
    200.000 EUR

    Hinzurechnung §8Nr.1 GewSTG 11.250 EUR

    Kürzung §9Nr1 GewSTG 10.248 EUR

    Gewerbeertrag
    201.002 EUR

    Abrundung
    201.000 EUR

    Freibetrag§ 11 Abs1 GewSTG 24.500 EUR

    176.500 EUR

    3,5 % v. 176.500€ 6.177,50 EUR
    6.177,50€ * 400% 24.710 EUR Gewerbesteuer

    Einmal editiert, zuletzt von Donald (24. März 2011 um 11:08) aus folgendem Grund: Straffung der Darstellung ohne Inhaltsänderung

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 18. Mai 2010 um 10:31
    • #11

    total verrutscht, hoffe man kann es trotzdem lesen...

  • Nofre
    Gast
    • 18. Mai 2010 um 11:34
    • #12
    Zitat von VerenaK

    Hallo Nofre,

    400.000 EUR + 210.000 EUR * 140% = 854.000 EUR warum rechnest du den Einheitswert des Grundstückes B mit dazu - AO ist nur der Pächter und nicht der Eigentümer

    davon 1,2% = 10.248 EUR

    Gewinn
    200.000 EUR

    Hinzurechnung §8Nr.1 GewSTG 11.250 EUR

    Kürzung §9Nr1 GewSTG 10.248 EUR

    Gewerbeertrag
    201.002 EUR

    Abrundung
    201.000 EUR

    Freibetrag§ 11 Abs1 GewSTG 24.500 EUR

    176.500 EUR

    3,5 % v. 176.500€ 6.177,50 EUR
    6.177,50€ * 400% 24.710 EUR Gewerbesteuer

    Alles anzeigen



    Angaben stimmen mit meinen überein

    Einmal editiert, zuletzt von Donald (24. März 2011 um 11:09) aus folgendem Grund: Straffung der Darstellung ohne Inhaltsänderung

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 18. Mai 2010 um 14:06
    • #13

    Ja stimmt! Habe ich mich total verlesen! Danke.

    Kannst du mir auch bei Aufgabe 4a und b kurz drüber gucken?
    Habe da folgende Lösungen errechnet:
    Aufgabe 4 a

    Bilanzgewinn

    100.000 €

    abzgl. Einnahmen aus Rücklagen 20.000 € Körperschaftssteuerrückstellung
    ´= handelsrechtlicher Jahresüberschuss 80.000 €

    zzgl. Verdeckte Gewinnausschüttung 30.000 € (Gehalt & Miete)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen dürfen das Einkommen nicht mindern und sind laut §( Abs. 3 Satz 2 KStG wider hinzuzurechnen.

    Zzgl. Körperschaftssteuervorauszahlung 10.000 €

    abzgl. Steuerfreie Investionszulage 40.000 €

    Nicht der Körperschaft unterliegende Vermögensmehrung

    zu versteuerndes Einkommen
    80.000 €

    15% vom zu versteuernden Einkommen 12.000 € Körperschaftssteuer 2008

    §7 Abs. 1 KStG

    4 b?????????????????

    Es wird angenommen, dass die Dividende im privatvermögen gehalten wird.
    Die GmbH hat 25% Kapitalertragssteuer = 15.000 EUR zzgl. 825,00 EUR Solizuschlageibehalten, so dass KA „nur“ nochEUR 44.175 überwiesen bekommt. Somit ist die Gewinnausschüttung in der Einkommenssteuer nicht mehr zu berücksichtigen. § 43EStG.

    Einkünfte aus Kapitalvermögen § 20 EStG
    EUR 10.000,-

    Bruttoarbeitslohn
    EUR 80.000,-

    Abzgl. Werbungskostenpauschale
    EUR 920,-

    Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit §19-19a EStG EUR 79.080,-
    Summe der Einkünfte EUR 89.080,-

    Abzgl. Sparerpauschbetrag EUR 801,-
    Abzgl. Vorgsorgeaufwendungen § 10-10a EStG EUR 1.200,-
    Abzgl. Altersvorsorgeaufwendungen § 10-10aEStG EUR 6.000,-

    zu versteuerndes Einkommen EUR 81.079,-

    35% vom zu versteudernden Einkommen= Einkommsteuer= EUR 28.377,65

    Einmal editiert, zuletzt von Donald (24. März 2011 um 11:12) aus folgendem Grund: Straffung der Darstellung ohne Inhaltsänderung

  • Nofre
    Gast
    • 18. Mai 2010 um 17:09
    • #14

    Hallo,
    habe a anders:
    KSt Vorauszahlung habe ich abgezogen, KSt Rücklage dazugerechnet-> Bemessungsgrundlage 100.000,-€-> KSt 15% 15.000,-€

    4b muss ich noch machen...

  • VerenaK
    Anfänger
    Beiträge
    9
    • 19. Mai 2010 um 08:41
    • #15

    Hallo!
    Ich mach diese Einsendeaufgabe jetzt ja bereits zum zweiten mal, unfreiwillig. Und bei meiner ersten Einsendung hatte ich die Körperschaftssteuervorauszahlung auch abgezogen, dafür aber nen rüffel kassiert, denn laut § 10 KSt muss sie hinzugerechnet werden. Aber bei den Rücklagen bin ich mir auch gar nicht so sicher.....

  • Nofre
    Gast
    • 19. Mai 2010 um 08:43
    • #16

    Na dann warten wir mal was die anderen für Ergebnisse haben.....

  • Paula13
    Anfänger
    Beiträge
    29
    • 19. Mai 2010 um 09:05
    • #17

    Morgen,

    bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe 18.000 € Körperschaftssteuer ausgerechnet.
    Rückstellungen und bereits geleistete Körperschaftssteuer habe ich addiert.

    LG
    Paula

    Bei 4b.) bin ich auch noch ratlos

  • Nofre
    Gast
    • 19. Mai 2010 um 09:33
    • #18

    S.39 steht bei mir
    ./. Einnahmen aus Rücklagen
    + Zuführungen zu den Rücklagen
    Bemessungsgrundlage 120.000€ KSt 18.000,-


    Somit hat Paula recht:)

  • Paula13
    Anfänger
    Beiträge
    29
    • 19. Mai 2010 um 09:40
    • #19

    Das wäre ja zu schön um wahr zu sein.

    Aber bei 4b.) bin ich absolut nicht sicher.
    Kann uns da jemand auf die Sprünge helfen?????

    Wäre super.

    LG
    Paula

  • Nofre
    Gast
    • 19. Mai 2010 um 10:05
    • #20

    Bei 4b habe ich bis jetzt
    Einnahmen 126.000 - Gewinnausschüttung (60%)36.000,- , Zinsen 10.000,- , Lohn 80.000,-)
    ./. Altersvorsorge
    ./. sonst. Versorgeaufwendungen
    =118.000,-
    ./. Werbepausch 920,-
    =117080,- -> 40978,-ESt

    ist ein Gedankengang.... jedoch schwirren mir derzeitig die Zinsen im Kopf rum und und und....denke mache mal ne Pause

    Einmal editiert, zuletzt von Nofre (19. Mai 2010 um 12:11)

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