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Buchführung Rückstellung mit Skonto ?

  • Myri
  • 15. November 2009 um 15:17
  • Erledigt
  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 15. November 2009 um 15:17
    • #1

    Hallo,

    habe da ein Verständnisproblem bei der Buchung einer Rückstellung.

    Folgendes:

    Vorjahr wurde Rückstellung für Reparatur gebucht !

    aktuelles Jahr: Rechnung kommt, Rückstellung passt eigentlich,

    jedoch bekomm ich noch 3% Skonto auf die Rechnung.

    Wie buche ich das ?:(

    Gehört dies ( die 3%) nach:

    Erträge aus d. Herabsetzung v. Rückstellungen ?
    ODER:rolleyes:
    Nachlässe?? Wobei diese doch nur beim Wareneinkauf/ Warenverkauf zutreffen. Oder nicht ????

    Kann mir jemand weiterhelfen ???:confused:


    Danke schonmal im vorraus !!!:)
    VG Myri

    Einmal editiert, zuletzt von Myri (17. November 2009 um 11:30)

  • madonna2000
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 17. November 2009 um 19:24
    • #2

    Hallo Myri,

    Rechnung über 119,00 Euro brutto kommt und wird verbucht:

    Rückstellung 100,00 Euro an Verbindlichkeiten 119,00 Euro
    Vorsteuer 19,00 Euro

    Zahlung mit 3% Skonto erfolgt:

    Verbindlichkeiten 119,00 an Bank 115,43
    Vorsteuer 0,57
    Skonto 3,00

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. November 2009 um 12:18
    • #3

    Dank für die Antwort !:)

    Ich hätte es ja gerne so gebucht,

    jedoch sind mir bei der Lösung der Aufgabe nur bestimmte Konten
    gegeben.

    Deshalb habe ich wie gesagt die Entscheidung zu treffen,

    ob ich es über Nachlässe buche, wo ich meine Zweifel habe, da es sich nicht um Waren handelt und auch keine Mängel vorliegen,

    oder

    über die Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen,
    wo ich bereits die eigentliche Rechnung rausgebucht habe !? :confused:

    Verstehst du jetzt das Problem ? :(

    Vielleicht hast du trotzdem eine Antwort!?

    VG Myri

  • madonna2000
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 18. November 2009 um 20:17
    • #4

    Nun das ist durchaus schwierig, wenn ich den Fall von der Vorsteuer betrachte, die erst mit Stellung/Vorlage der Rechnung steuerbar wird, gehe ich davon aus das es als Nachlass (Unterkonten der Nachlässe sind Boni und Skonti) zu buchen ist. Da der Skonto der Bonus für die frühzeitige Zahlung ist, würde ich es als Ertrag im laufenden Geschäftsjahr einordnen. Erträge aus Herabsetzung von Rückstellung sind wiederum außerordentliche Erträge, der vergangenen Jahre, dies wäre zutreffend wenn der Aufwand im letzten Geschäftsjahr höher eingschätzt wurde, als er dann bei der Rechnungsstellung ist. Ganz sicher bin ich mir da aber nicht.

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. November 2009 um 20:51
    • #5

    Danke für die ausführlichen Gedankengänge!

    Und, was machen wir nun ????

    VG Myri

    Am besten, ich steck den Skonto in die eigene Tasche
    und mach mir einen netten Abend!!!:D

  • madonna2000
    Anfänger
    Beiträge
    13
    • 18. November 2009 um 21:03
    • #6

    Das ist doch mal eine gute Idee, aber ob sich damit Deine Probleme lösen ;)

    Sorry, dass Dich das nicht weiterbringt.

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. November 2009 um 21:24
    • #7

    Doch,

    ich habe endlich mal wieder, seit Tagen, ein Schmunzeln :p im Gesicht !!!

    Aber, habe mittlerweile ein neues Problem !!!:o

    Siehst ja, "Lebbe geht weiter !!!";)

    VG Myri

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 18. November 2009 um 21:30
    • #8

    Das ist natürlich die beste Idee :)

    Aber mal im Ernst: wenn Du nicht die beiden Konten genannt hättest wäre ich sofort bei den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen gelandet.
    Eine Rückstellung ist ja für einen Aufwandsposten in unbestimmter Höhe gedacht. Die Höhe der Reparaturrechnung konnte man seinerzeit nur schätzen. Wenn der Grund für die Rückstellung entfällt (also z. B. durch Inanspruchnahme) ist sie aufzulösen. Du musst die Rückstellung also in jedem Fall auf 0 bringen. Außerdem ist es eher ungewöhnlich, dass auf Reparaturen Skonto gewährt wird. Daher würde ich auf jeden Fall gegen Erträge aus der Auflösung von RSt buchen und nicht gegen Nachlässe.

    Gruß, Luckygirl

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 18. November 2009 um 21:51
    • #9

    Das ist lieb,:)

    aber auch dieses Konto steht mir nicht zur Verfügung.

    Nur die zwei Konten " dick" und "doof" !!!!

    Ich buche jetzt erstmal fertig und nehme wohl dann das Konto,

    was noch unberührt, übrig bleibt !

    Nach dem Motto: "Gebt jedem eine Chance" :cool:

    Ich lass mich jetzt nicht mehr von so einem
    Blatt Papier ärgern !!!!:mad:

    Legt auch die Beine hoch und macht Euch einen schönen Abend !!!!

    VG Myri

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 18. November 2009 um 22:07
    • #10

    Das ist das gleiche Konto wie in der Aufgabe. Erträge aus der Auflösung von RSt oder Erträge aus der Herabsetzung von RSt sind identisch.

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 19. November 2009 um 08:39
    • #11

    Wenn die Rg gleich bezahlt wird, ist der Skonto=Sofortrabatt, dh. er wird nicht gebucht, somit ist die Differenz als Erträge aus Auflösung von Rückstellung zu buchen.
    Schönen Tag
    Dörte

    :hae:

  • Myri
    Anfänger
    Beiträge
    14
    • 19. November 2009 um 08:46
    • #12

    :eek: Ist nicht wahr ?!?!

    Es gibt doch noch Wunder !

    Aber lieb, dass du (Luckygirl), es mal "nebenbei" erwähnt hast !

    (Na, dann hatte mich mein Gefühl ;) wenigstens nicht im Stich gelassen!)


    Schön, ist es auf der Welt zu sein, ....:).....


    Einen fantastischen Tag noch,

    Gruß, Myri


    P.S.: Hammer, jetzt stürmt nicht alle mit der richtigen Antwort auf mich zu !!!
    Trotzdem auch dir (Doerte), Dankeschön !!!!

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