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ESA BIL01 Aufgabe 3 SGD Beleg

  • blackjesman
  • 11. September 2009 um 10:15
  • Erledigt
  • blackjesman
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 11. September 2009 um 10:15
    • #1

    Hallo ihr lieben Helferlein :),

    ich bin nun fertig mit BIL01, aber ich bin mir bei Aufgabe 3 beim Erstellen des Beleges nicht so sicher, ob ich das richtig habe.

    Aufgabe: Bei einer Betriebsprüfung wird festgestellt, dass Sie als Geschäftsführerin der Staatlichen Weinbaudomäne Trier aus einer öffentlichen Telefonzelle (Münzapparat) ein betrieblich notwendiges Ferngespräch mit einem Geschäftspartner geführt und dann danach den entsprechenden Betrag aus der Kasse entnommen hatten.
    Dieser Geschäftsvorfall wurde zwar gebucht, aber ein Buchungsbeleg ist nicht vorhanden.
    Wie hätten Sie korrekt gehandelt? Erstellen Sie dazu selbst einen konkreten Nachweis – unter Verwendung des abgebildeten Dokuments – mit sämtlichen relevanten Daten, den Sie dem Betriebsprüfer des Finanzamts vorlegen.

    Beleg Nr.: ____2324_____

    Leistender: Staatliche Weinbaudomäne Trier
    (Name, Vorname, Anschrift) Mein Name, Weinstraße 1-4, 12345 Trier

    Umsatzsteuer-Nr. des Leistenden: DE123456789

    Empfänger: öffentliche Telefonzelle (Münzapparat)
    (Name, Vorname, Anschrift) Telekom AG, Trier

    Netto-Betrag: _____________2,35 EUR_______________________

    Umsatzsteuer: _____________0,55 EUR_______________________

    Summe: _____________2,90 EUR_______________________

    Verwendungszweck:

    ( ) Privateinlage ____________________________________________
    ( ) Privatentnahme ____________________________________________
    Entnahmezweck: ____________________________________________
    (x) Betriebsausgabe Barentnahme für Telefongebühren
    Empfängernachweis: ____________________________________________
    ( ) Trinkgeld an eine Person ____________________________________________
    Name der besuchten Firma: ____________________________________________
    Grund des Besuchs: ____________________________________________
    ( ) Sachgeschenke (Blumen, Wein, etc.) ____________________________________________
    Beschenkter: ____________________________________________
    Grund: ____________________________________________
    ( ) Sonstiges: ____________________________________________


    Ort: Trier Datum: 15.07.2009

    Unterschrift d. Empfängers: Mein Name

    Unterschrift d. Belegausstellers: Mein Name

    Kontierung:

    Soll (Konto / Kostenstelle) 6820 2,90,-

    Haben (Konto / Kostenstelle) 2880 2,90,-

    Gebucht am: 25.07.2009

    Unterschrift: Mein Name


    Meine Frage ist jetzt, welches das richtige Datum für die Ausstellung des Beleges und welches Datum für die Buchung richtig ist? Muss das das gleiche Datum sein oder muss die Buchung nun vor der Erstellung des Beleges liegen, weil laut Aufgabe der Betrag ja schon vorher gebucht wurde?! Und wo kommt überall mein Name hin? Hab mal alles rot markiert wo ich mir nicht sicher bin. Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen. Wäre euch sehr dankbar. *thanks* :knuddeln: LG Jasmin

  • monemaus2002
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    439
    • 11. September 2009 um 10:26
    • #2

    Schau mal ich hatte das so:
    Beleg 10
    Leistender Staatl. Weinbaudomäne Trier
    UST = /
    Empfänger: Mitarbeiter XY
    Netto Betrag: 8,40
    USt: 1,60
    Summe: 10,00
    Verwendungszweck: Betriebsausgabe Empfängernachweis
    Betreffendes Telefonat
    Ort: Trier
    Datum
    Meine Unterschrift
    Kontierung hatte ich nichts wurde aber nicht bemängelt

    Hilft dir das weiter?
    LG
    Simone

  • blackjesman
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 11. September 2009 um 11:24
    • #3

    Hallo Simone,

    Wieso hattest du nichts bei der Kontierung? Das steht doch aber bei der Aufgabe drin? :confused:

    Da ich ja Geschäftsführerin bin, bin ich doch auch der Empfänger, oder?!

    Die Frage ist, ob ich beim Belegdatum das selbe Datum wie beim Buchungsdatum hinschreiben muss oder nicht?!

    Sonst haben wir es ja recht gleich. Danke. :)

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 11. September 2009 um 11:49
    • #4

    Also ich habe Belegdatum und Buchungsdatum identisch ausgestellt. War so in Ordnung.
    Was aber viel wichtiger ist: bei einem Eigenbeleg darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das heißt, dass der Betrag Brutto = Netto ist. Wenn das nicht bemängelt wurde hat der Fernlehrer einen Fehler gemacht.
    Achja, und Empfänger ist der Mitarbeiter und nicht die Telekom.

  • monemaus2002
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    439
    • 11. September 2009 um 11:54
    • #5

    Bei ILS wurde die USt nicht bemängelt.
    Also ich hatte volle Punktzahl bei der Aufgabe.
    Wie wir ja alle wissen bewerten die Schulen total unterschiedlich.
    Buchungen wollte man bei ILS nicht haben.

    LG
    Simone

  • blackjesman
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 11. September 2009 um 11:55
    • #6

    Danke. Ich habe die USt aber dennoch hingeschrieben, allerdings oben mit dem Hinweis, dass ein Vorsteuerabzug bei einem Ersatzbeleg nicht möglich ist. Hab's jetzt schon weg geschickt gehabt. Popel da nämlich schon ne ganze Weile dran rum und jetzt hat's mich genervt. :cool:

    Mal schauen, ob es was zu bemängeln gibt. ;)

  • Luckygirl11
    Fortgeschrittener
    Beiträge
    419
    • 11. September 2009 um 11:57
    • #7

    Ich denke mal eher, das hängt mit dem Kurs zusammen, den man belegt hat. Ich bin nämlich auch bei ILS.

  • blackjesman
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 11. September 2009 um 11:58
    • #8

    Ach so ;), na dann is klar, dass du keine Kontierung hattest. :cool:

    Danke euch trotzdem... Wenn ich dran denk, kann ich ja mal berichten was raus gekommen ist...

    Wünsch euch ein schönes WE. :prost:

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