- Offizieller Beitrag
Mit der Einführung dieses Paragrafen 202c StGB - auch als verschärfter Hackerparagraf bezeichnet - soll künftig mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Straftat
Mit der Einführung dieses Paragrafen 202c StGB - auch als verschärfter Hackerparagraf bezeichnet - soll künftig mit Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer eine Straftat
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