Ich stecke gerade in meinem Praxisprojekt (Wirtschaftsinformatik) und bin etwas verunsichert. Wir sollen eine Datenbank mit echten Kundendaten testen, weil die synthetischen Testdaten laut Projektleitung zu unrealistisch sind und Fehler bei komplexeren Abfragen nicht aufdecken würden. Klingt fachlich nachvollziehbar, aber bei mir schrillen innerlich alle Alarmglocken wegen DSGVO.
Ich hab schon gelesen, dass es wohl einen Unterschied zwischen Anonymisierung und Pseudonymisierung gibt und dass bei Pseudonymisierung die DSGVO trotzdem greift, weil die Daten theoretisch wieder zuordenbar sind. Aber wie sieht das konkret bei Testsystemen in der Praxis aus? Reicht es, wenn man z. B. Namen und Adressen austauscht, aber Kaufverhalten oder sonstige Muster original lässt? Oder ist das schon rechtlich heikel, weil im Zweifel doch Rückschlüsse möglich sind?
Hat jemand von euch das in einem Unternehmen oder Praxisprojekt schon mal erlebt und kann sagen, wie das normalerweise gehandhabt wird? Würde mich über Erfahrungen freuen, bevor ich das in meinem Projektbericht thematisiere.