Ich sitze gerade an meiner Projektarbeit und soll ein Lastenheft und ein Pflichtenheft erstellen. Theoretisch weiß ich, dass das Lastenheft vom Auftraggeber kommt und das Pflichtenheft die Antwort des Auftragnehmers ist, aber in der Praxis verschwimmt das bei mir total.
Mein Problem: Ich beschreibe im Lastenheft z. B. schon, dass eine bestimmte Datenbankstruktur gewünscht ist – aber ist das nicht eigentlich schon zu technisch für den Auftraggeber? Und im Pflichtenheft weiß ich nicht, wie detailliert ich werden muss. Reicht es, wenn ich dort beschreibe, wie die Anforderung technisch umgesetzt wird, oder muss ich da schon auf Ebene von Datenbankfeldern oder Schnittstellen runtergehen?
Habt ihr vielleicht eine Faustregel, an der man sich orientieren kann, wann etwas ins Lastenheft und wann ins Pflichtenheft gehört? Mir würde auch ein kleines Beispiel aus eurer Praxis oder einem Projekt helfen, um das Prinzip besser zu verstehen. Bin für jeden Denkanstoß dankbar 🙂