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Kindergeldregelungen ab dem 1.1.2007

  • Jamina
  • 11. Mai 2006 um 00:03
  • Jamina
    Benutzer
    Beiträge
    116
    • 11. Mai 2006 um 00:03
    • #1

    Hallo,

    da ändert sich ja was. Weiß einer genau bescheid, was sich da ändern soll. ?(

  • Hey Gast!
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  • quitschie
    Benutzer
    Beiträge
    68
    • 11. Mai 2006 um 06:38
    • #2

    Hi,

    soweit ich weiß ändert sich am Kindergeld selber nichts.

    Es wird ein sog. Elterngeld eingeführt. Derzeit beziehen Mütter die zu Hause die Kinder betreuen das Erziehungsgeld, welches 3 Jahre lang gezahlt wird und abhängig vom Einkommen ist.

    Ab 1.1.07 bekommen dann die Mütter/Väter das sog. Elterngeld. Es wird max 14. Monate gezahlt, aber auch nur dann wenn der Vater auch 2 Monate zu Hause bleibt. Ansonsten sind es 12 Monate.
    Das Elterngeld wird nach dem letzten Nettoeinkommen ( 65 oder 67 % vom letzten Nettoeinkommen) berechnet und kann max. 1800 Euro betragen. Hartz IV Empfänger bekommen einen Pauschalbetrag von 300 Euro der nicht auf HartzIV angerechnet wird.

    Derzeit sind die Mütter weiterhin versichert. D.H. Renten- und Krankenversicherung sind abgedeckt.
    Was dann beim Elterngeld ist ???????

    Was mit Müttern ist die gerade ein Kind haben und ab 2007 ein zweiter oder drittes erwarten, wie da gerechnet wird??????

  • Meilyn
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 11. Mai 2006 um 08:51
    • #3

    Hi Ihr,
    ich glaub Jamina meinte das Kindergeld, das Elterngeld dürfte im Augenblick die wenigsten von uns interessieren ;)
    Nach neusten Meldungen gibt es das Kindergeld demnach nur noch bis zum 25. Lebensjahr.Mehr Infos gibts hier: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun…NAV_BAB,00.html

    Das ist natürlich weniger berauschend und betrifft wohl die meisten von uns... :(

    Nun ja. Das ist dann wohl unser Beitrag zur Haushaltskonsolidierung ;)

    Gruß
    Meilyn :)

  • Jamina
    Benutzer
    Beiträge
    116
    • 11. Mai 2006 um 10:00
    • #4

    :) Genau. Meinte das Kindergeld und nicht das Elterneld.

    Ja, es soll ja auf 25.J (statt 27J.) herabgesetzt werden.

    Jedoch soll es da eine Übergangszeit geben...

  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 18. November 2006 um 23:04
    • #5

    Das Jahr neigt sich nun dem Ende zu und der 1.1.2007 kommt näher...
    wie schauts nun eigentlich mit der Übergangsregel aus.. ich bin 25 jahre alt und weiß nun nicht ob ich weiterhin kindergeld bekomme......

    edit: hat sich glaube ich erldigt.-.. wenn ich wikipedia glauben darf... bekomm ich weiterhin bis 27 kindergeld
    kindergeld bei wiki

  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 19. November 2006 um 03:04
    • #6

    Nunja, es ändert sich schon gravierend!
    Diejenigen, die bis 1981 geboren sind, bekommen bis 27 Kindergeld,
    diejenigen, die 1982 geboren sind bis 26,
    und diejenigen, die 1983 und danach geboren sind bis 25.
    Für die männlichen unter uns wird die Zahlung weiterhin entsprechend der Zeit beim Bund oder Zivildienst verlängert.

    Das damit gleichzeitig die Möglichkeiten zur Familienversicherung in der Krankenkasse betroffen sind, dürfte bekannt sein.

  • danije
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 19. November 2006 um 12:43
    • #7

    Wie meinst du das mit der Krankenversicherung?

    Ich bin im August diesen Jahres 25 Jahre alt geworden und bin seit dem nicht mehr in der Familienversicherung meines Vaters versichert. Sie haben mich mit der 25 aus der Familienversicherung rausgeschmissen so das ich mich nun für 56€ selbst versichern muss.....

    Obwohl ich damals gesagt bekommen habe das ich die Zeit, die ich Zivildienstgeleistet habe, hinten dran bekomme.... was wohl nun nicht stimmt...

  • dr.niel
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    110
    • 19. November 2006 um 14:45
    • #8

    Mit der Änderung des Kindergeldbezugszeitraumes wurde auch die Altersgrenze für die ZUgehörigkeit in der Familienversicherung auf 25 Jahre beschränkt, allerdings ohne Übergangszeiten.
    Dennoch wird die Bund- und Zivildienstzeit weiterhin "oben drauf" gerechnet. Allerdings nur, wenn sich durch den Dienst die Ausbildung, etc. verzögert hat.

    guck mal hier: http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitra…rsicherung.html

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