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Lohn- und Gehaltsabrechnung?

  • lemoncoke
  • 12. April 2006 um 10:49
  • Erledigt
  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 12. April 2006 um 10:49
    • #1

    Hallo,

    irgendwie habe ich etwas Probleme mit dem ausrechnen der Lohn-und Gehaltsabrechnung.

    Ich habe am 10. Mai meine schriftliche Abschlussprüfung zur Bürokauffrau. Mit der Buchung komme ich ganz gut klar. Aber das ausrechnen macht mir irgendwie Probleme.

    Hat irgendjemand Übungen bzw. Aufgaben für mich die ich machen könnte. Irgendwie habe ich da noch etwas Probleme :((( Zumindest mit dem Ablesen der Lohnsteuertabelle :(( Denn das bringt meine komplette Rechnung auf die falsche Summe.

    lemoncoke


    11:41
    ich habe mittlerweile das Problem gelöst. Mein Ausbilder meinte, dass es so vorgeschrieben wäre, dass man in der Lohnsteuertabelle immer das nächst höchste nimmt.

    Wie war das nochmal mit den Freibeträgen?
    Ich ziehe ihn doch am Anfang vom Bruttolohn ab, rechne ich dann auf den Nettolohn den Freibetrag wieder dazu und ziehe dann die VWL ab?

  • Hey Gast!
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  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
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    1.386
    • 12. April 2006 um 14:00
    • #2

    In der Lohnsteuertabelle findet sich in der Gehaltsspalte der Begriff bis €, d.h. die Größen sind aus der höchst höheren Gehaltsgruppe abzulesen. Was den Steuerfreibetrag betrifft, so ist er vor dem Ablesen vom Gesamtbrutto (inkl. VWL) abzuziehen und vom Restbetrag wird die Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer abgelesen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 12. April 2006 um 14:28
    • #3

    Hallo Dörte,

    den Steuerfreibetrag das der vom Restbetrag abgezogen werden muss weiß ich, muss aber dann der Steuerfreibetrag später nach den Abzügen von den KV,RV,AV,PV Beträgen wieder dazugerechnet werden?

    LG
    lemoncoke

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 12. April 2006 um 14:47
    • #4

    Der geminderte Betrag taucht in der Abrechnung nirgends auf, er wird nur zum Ablesen benutzt (führt zu weniger Lohnsteuer ....), dh. rechnerisch (vom Brutto zum Netto) ist immer der hohe Betrag anzusetzen.

    Bsp. Brutto 3.000,00 Steuerfreibetrag 500,00, dann rechnest du von 3.000,00 zum Auszahlungsbetrag runter, liest die Steuern aber von einem Betrag von 2.500,00 ab. SV ist natürlich von 3.000,00 € zu berechnen.

    Alles klar?
    Dörte

    :hae:

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 13. April 2006 um 08:30
    • #5

    öhmm..nööö ;(
    ich zeige dir mal eine Beispielaufgabe:

    Ein AN bekommt monatlich : 3.850 ,- € Brutto
    VL AG : 27 ,-
    Steuerfreibetrag: 225,-
    Lst: 784,83 ,-
    Soli: 38,37
    KiSt:62,78

    folgende Sozialversicherungen hat er:
    Krankenversicherung: 14,7 %.......Beitragsbemessungsgrenze: 3.525,-
    Rentenversicherung: 19,5 %........Beitragsbemessungsgrenze: 5.200,-
    Arbeitslosenversicherung: 6,5%....Beitragsbemessungsgrenze: 5.200,-
    Pflegeversicherung: 1,7 %..........Beitragsbemessungsgrenze: 3.525,-


    Brutto: 3850
    +VL: 27
    = 3877
    -Freibetrag: 225
    = 3652
    -LST 784,83
    -Soli 38,37
    -KiSt 62,78
    = 2766,02
    - KV (beitragsgr.!!) 259,09
    -AV 126,00
    -RV 378,01
    -PV (beitragsgr!!!) 29,96
    = 1972,96
    +Freibetrag 225
    =Netto 2197,96
    -VL 50
    =Überweisender 2147,96
    Betrag

    ist diese Rechnung so richtig oder muss ich den Steuerfreibetrag erst gar nicht mit reinbeziehen?? Da bin ich nämlich hängen geblieben und komme nicht weiter ?(

    LG
    lemoncoke

  • semue
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 13. April 2006 um 12:35
    • #6

    Also ehrlich gesagt, ich verstehe nicht, warum Du den Freibetrag später wieder dazurechnen willst !?

    Wo soll denn der Sinn sein ? Wenn ein AN einen Jahres-Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte stehen hat, mindert dieser sein zu versteuerndes Einkommen. Die Antwort von Dörte war doch richtig.

    Du hast doch mit Sicherheit auch ein Fachbuch bzw. solche Aufgaben werden doch auch geübt?!

    LG Silvia

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 13. April 2006 um 17:35
    • #7

    Hallo semue,

    ich habe die Erklärung von Dörte nicht so ganz verstanden deswegen fragte ich doch.

    In dieser Übungsaufgabe kommt am Ende 2.147,96 € raus und ich komme auf diese Summe einfach nicht, nur wenn ich am Ende den Steuerfreibetrag wieder dazu rechne.

    In meinem REWEbuch steht gar nichts zu Steuerfreibeträgen sonst würde ich doch nicht fragen ;)

  • semue
    Benutzer
    Beiträge
    42
    • 13. April 2006 um 18:32
    • #8

    So, ich versuche es Dir jetzt einmal von Anfang an zu erklären:

    Den Freibetrag von 225 € berücksichtigst Du nur (intern für Dich): Das heisst:
    Bruttogehalt: 3.850,00 €
    + VM 27,00 € (AG-Anteil ist steuerpflichtig, darum dazuaddieren)
    - Freibetrag 225,00 € (senkt die Bemessungsgrenze der Lohnsteuer)
    ____________________
    Steuerberechnung von 3.652,00 € (SIEHE DEINE TABELLE, genommen wird ggf. der nächsthöhere Betrag, wenn es diese Summe nicht exakt in der Tabelle gibt). Unter Berücksichtung der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder erfährst Du dann, wie hoch die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der SOLI sind. Diese Zahlen schreibst Du Dir auf. Bedenke die Höhe des Soli und der KST werden prozentual von der LST berechnet !!

    Die Berechnungen der Sozialversicherung erfolgt von 3.877,00 € (die Beitragsbemessungsgrenzen beachten). Die 27 € VL des AG sind auch sozialversicherungspflichtig, darum gehören sie zum Bruttogehalt dazu!!

    Deine Gehaltsabrechnung sieht wie folgt aus:

    Bruttogehalt 3.850,00 €
    + VL 27,00 €
    = 3.877,00 €
    . Lohnsteuer von 3.652,00 € = .........
    . Soli
    . Kirchensteuer
    . Krankenkasse
    . Rentenversicherung
    . Arbeitslosenversicherung
    . Pflegeversicherung
    = Netto ...................................
    . VL (den Betrag, den der AG überweist)
    = Auszahlungsbetrag

    Wenn ich Deine Zahlen auf die Schnelle richtig durchgerechnet habe, kommt bei mir als Auszahlungsbetrag eine andere Summe heraus. Auf gar keinen Fall darfst Du den Freibetrag unten hinzurechnen!

    So, ich hoffe, dass Du jetzt klar kommst - rechnen kannst Du ja selber.

    Ich bin übrigens selber Bürokauffrau (meine Prüfung liegt aber schon 22 Jahre zurück). Wenn Du das System verstanden hast, sollte in diesem Bereich nix schief gehen.

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 18. April 2006 um 09:50
    • #9

    Hallo Semue,

    ich habe das soweit auch verstandne. Ich bekomme da den zu überweisenden Betrag von 1922,96 € raus.

    wir hatten diese Aufgabe aber mal mit meinem Ausbilder durchgekaut und der hat da eine Summe von 2.147,96 € raus??????

    Das ich den Steuerfreibetrag nur beim Bruttobetrag abziehen muss weiß ich aber die Lösung irritierte mich sehr.. ?(

    LG
    Lemoncoke

  • semue
    Benutzer
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    42
    • 18. April 2006 um 10:41
    • #10

    Ja, Lemoncoke, was soll ich nun noch dazu sagen. Vielleicht hattet ihr andere Abzüge - ich kann ja nicht wissen, ob Du diese Werte selbst aus den Tabellen abgelesen hast oder ob die Zahlen vorgegeben waren - keine Ahnung! Auch hieraus könnte sich die Differenz erklären.

    Sicherlich hast Du Mitschüler, die Du fragen kannst oder Deinen Ausbilder. Vielleicht kommst Du da auf die Lösung.

    LG Silvia

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 18. April 2006 um 10:44
    • #11

    wir hatten eine Lohnsteuertabelle woraus wir alles abgelesen haben. Die zahlen stimmen komplett überein die ich hier angegeben habe. Die 2 Azubis die mit mir im Büro sitzen haben bis nächste Woche Urlaub und mein Ausbilder ist ausser Haus und meine Mitschüler sind derzeitig in den Osterferien bzw. in den Betrieben :)

    naja..ok..ich gucke mal wie ich dass dann mache. Bist du denn auch auf die Summe gekommen mit 1922,96€?

  • Jessi
    Neuer Benutzer
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    1
    • 19. April 2006 um 20:43
    • #12

    hey lemoncoke,

    ich habe das ganze auch mal nach deinen Angaben durchgerechnet und bin ebenfalls auf 1.922,96 € gekommen. Vielleicht sollte sich dein Ausbilder das mit den Freibeträgen nochmal gaaanz genau anschauen ... ;)

    viele grüsse
    jessi

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
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    18
    • 20. April 2006 um 08:11
    • #13

    Hallo Jessi hallo semue,

    ich habe gestern meinen Ausbilder gefragt. Er sagte mir das die Beträge von den sozialpflichtigen Bruttobetrag abgezogen werden und wie semue sagte, ist der Freibetrag nur um den AN geringere Steuerabzüge zu ermöglichen.

    Die 225,- die hier erwähnt werden dient dazu, den steuerlichen Pflichtbetrag aus der Lohnsteuertabelle ablesen zu können wird aber bei der Berechnung vom Lohnbetrag nicht mit intregiert:)

    Vielen Lieben Dank nochmal für Eure Hilfe.

    LG
    lemoncoke

  • semue
    Benutzer
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    42
    • 20. April 2006 um 10:29
    • #14

    Hallo Lemoncoke,

    dann wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deiner Abschlussprüfung!

    LG von Silvia

  • lemoncoke
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    18
    • 20. April 2006 um 11:15
    • #15

    dankeschön, die schriftliche ist am 10.Mai :(

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