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in welchem jahr wechselt man von einer linearen abschreibung zu einer degressiven und warum ?

  • Jens
  • 17. Mai 2003 um 19:03
1. offizieller Beitrag
  • Jens
    Admin
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    1
    Beiträge
    4.435
    • 17. Mai 2003 um 19:03
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    hmm gar nicht würde ich sagen! hab den hgb aber nich so im Kopf *g*

    Meines Wissens ist nur der Wechsel von Degressiv zu Linear erlaubt u. auch ratsam. Man sollte in dem Jahr wechseln in dem der Lineare Betrag höhre ist als der degressive.

    Hab dir mal ne Beispiel aufgabe angehängt...

    mfg

    jens

    Dateien

    aufgabe29+hausaufgabe.zip 11,91 kB – 85 Downloads

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  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 18. Mai 2003 um 00:46
    • #2

    Hallo honey,

    In welchem Jahr man von einer lineare zu einer degressiven Abschreibung wechselt ist eine gute Frage. Ausgehend von der Annahme, dass du hier keinen Drehfehler gemacht hast (worauf Jens ja schon geantwortet hat) ist die die Antwort imer noch schwierig.
    Wenn man mit der Linearen AfA begint und diese dann auf die degressive AfA wechselt, unterstelle ich ganz einfach mal das man die Abschreibungsbeträge möglichst gering halten will. Der Wechsel zwischen den beiden würde, umgekehrt wie bei Jens beschrieben, dann erfolgen wenn die degressive AfA geringer wäre als die lineare.
    Der Normalfall in der Wirtschaft dürfte aber eher im Ausweis möglichst hoher Abschreibungen liegen.

    Jens
    Handelsrechtlich sind alle Kombinationen und Übergänge von Abschreibungen erlaubt. Einzig die GoB schieben dem ganzen einen Riegel vor. Sie bestimmen, dass die Abschreibung nach einem Plan erfolgen müssen und dass das gewählte Abschreibungsmodell nicht vollkommen willkürlich ist und oder dem tatsächlichen Abnutzungsverlauf völlig wiederspricht.
    Das Steuerrecht verbeitet hingegen den Übergang von linearer zu degressiver Abschreibung in § 7 III ESTG

    Literaturhinweis zu dieser Ausführung:
    Federmann, Rudolf: Bilanzierung nach Handelsrecht und Steuerrecht, 11. Aufl., Berlin, 2000

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  • JayC
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    259
    • 19. Mai 2003 um 06:51
    • #3

    Wie Strolch schon sagte ist der Übergang von der degressive AfA (§7 Abs.5 EStG) zur linearen (§7 Abs. 4 EStG) nicht zulässig (§7 Abs.3 EStG). Und da wir im Fall der Abschreibung das umgekehrte Maßgeblichkeitsprinzip haben, gilt das ebenfall für die Handelsbilanz.

    Grüße
    JayC

  • Strolch
    Moderator
    Beiträge
    1.504
    • 19. Mai 2003 um 13:39
    • #4

    Stimmt, an die Öffnungsklausel für die umgekehrte Maßgeblichkeit hab ich nicht gedacht.

    Allerdings ergibt sich bei der ganzen Betrachtung ein Problem, war die Frage überhaupt handels- bzw. steuerrechtlich gemeint? Beim nachlesen der umgekehrten Maßgeblichkeit bin ich nämlich überhaupt auf den Gedanken gekommen, dass die ganze gesetzliche Argumentation die wir hier runterspulen nur für das HGB gilt. Allerdings kann das ja nur honey wissen!

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  • millie181
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    15
    • 28. Mai 2006 um 23:05
    • #5

    Der Wechsel von der deggressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig!!!

    Der Wechsel von der linearen zur deggressiven ist nicht zulässig!

    Es gibt eine Formel um das Übergangsjahr zu errechnen:

    i = Übergangsjahr
    n = Nutzungsjahre
    p = AfA-Satz (deggressiv)

    i = n - (100/p) +1

    Aber aus der Erfahrung raus, nimmt man doch noch ein Jahr später. Angenommen es kommt dasÜbergangsjahr 4 raus, wechselt man im 5. Jahr.

    Der Grund des Wechsels ist der steuersparende Vorteil. Der Abschreibungsbetrag soll möglichst hoch sein, damit es sich mindernd auf den Gewinn ausübt.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

  • Uljana
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 13. Juni 2007 um 22:23
    • #6

    hallo, kann mir jemand erklären welchen betrag man bei lieneare Afa dann weiter beim Wechsel abschreiben soll? den alten von degressive-der kleiner wird oder den alten von lineare????????? ohhh kann mir jemand ein beispiel/ hausaufgabe geben?

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