Ergänzend aus der Praxis-Perspektive, weil das in Fällen gern geprüft wird: Der Knackpunkt ist meistens der gute Glaube. Der fehlt (grobe Fahrlässigkeit), wenn dir die Umstände hätten auffallen müssen – klassisch beim Auto der fehlende Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) oder ein auffällig niedriger Preis.
Merk dir die Gegenüberstellung: Verkehrsschutz (Käufer soll sich auf den Besitz verlassen dürfen) gegen Eigentümerschutz (§935 bei Diebstahl). Genau an dieser Abwägung entscheidet sich fast jeder Klausurfall.