Study-Board.de
  1. Magazin
    1. Hochschulen
    2. Häufige Fragen
  2. Forum
    1. Dashboard
    2. Unerledigte Themen
    3. Datenbanken
    4. Semantische Suche
  3. Mediathek
  4. Umfragen
  5. Studium
    1. Welches Fernstudium?
    2. Hochschulfinder
    3. Studiengänge
    4. Hochschulen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • Galerie
  • Datenbank-Einträge
  • Umfragen
  • Erweiterte Suche
  1. Study-Board.de
  2. Mitglieder
  3. Karlinchen

Beiträge von Karlinchen

  • Zu Hause: Im stehen oder im sitzen pinkeln?

    • Karlinchen
    • 22. September 2010 um 17:15

    da mein Mann nicht putzt, muss ers halt im sitzen machen! lach! mein sohn übrigens auch.

    PS erst hat sich mein Mann ja weigern wollen, jetzt findet ers gemütlich.

    Noch ein Nachsatz: Aber manchmal wünschte ich, ich könnte im stehen pinkeln.

  • Herleitung der formel für die geometrisch-degressive abschreibung

    • Karlinchen
    • 22. September 2010 um 17:12

    ich versuchs mal und hab keine Ahnung ob Dir das hilft:

    Bei der degressiven Afa ( Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben.

    Bei der linearen Afa (als Ergänzung) erfolgt die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen.

  • Stw01n - xx6-a23

    • Karlinchen
    • 22. September 2010 um 16:54

    Stell doch mal die Aufgaben rein. Mein Studienheft ist ein älteres Modell und die Aufgaben sind anders.

  • Übertragung von stillen Reserven

    • Karlinchen
    • 22. September 2010 um 14:55

    Hallo liebe helfenden Köpfe und Denker!

    Ich hab am Freitag Buchführungsprüfung und habe bei der Übertragung der stillen Reserven ein Brett vorm Kopf.

    Kurz und knapp, Ersatzbeschaffung, Veräußerungsgewinn, Bildung eines Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe des Veräußerungsgewinns (aufgedeckte stille Reserve).

    So weit so gut. Ich schaffe also das Wirtschaftsgut an und übertrage die stille Reserve(SoPo m. Rücklageanteil) Nur wie? Ich löse den SoPo auf.....

    Angenommen ich habe 100 000 € im Sopo aus dem Verkauf eines Grundstückes. Und kauf ein neues. Auch für 100 000 €. Dann ist das doch nicht plötzlich 200 000 wert?

    Ich bin im Moment völlig überfordert. Wo würde denn die Auflösung des Sopo in der Bilanz stehen? Aktiva, aber welche Position?

    Vielleicht kann mich ja jemand erleuchten?

    LG
    Karlinchen

  • Einseneeaufgabe (SGD) RWG 02 Aufgabe 2

    • Karlinchen
    • 20. September 2010 um 17:20

    Stimmt! Der Kandidat bekommt dafür vom Fernlehrer 270 genau 18 Punkte!

  • Stw02

    • Karlinchen
    • 16. September 2010 um 16:39

    Die Bank hat die 10.000 € nicht ausgezahlt, sondern 30% Zinsabschlag einbehalten und abgeführt, die GmbH hat die KapESt in Höhe von 16.000 € (20%) einbehalten und abgeführt.

    Herr Asterix hat also 17.207,05 ESt - anzurechnende Zinsabschlagsteuer - anzurechnende Kapitalertragsteuer = eine Erstattung

  • STW02-XX8-A24 Aufgabe 2

    • Karlinchen
    • 1. September 2010 um 19:55

    Also, wie ich sehe hast Du auch den alten Druck. GewSt Aufgabe 1 ist richtig, KSt Aufgabe 4 ist richtig, nur das bei der KSt keine ESt anfällt. KSt gilt für juristische Personen wie GmbH usw. Die ESt ist im Prinziep das Selbe, nur für natürliche Personen.

    Aufgabe 2 ist nicht richtig. Für Juni gibt es nur eine Zahlung! Es gilt das Leistungsdatum bei der USt und das Rechnungsdatum bei der Vorsteuer!

    A Voranmeldezeitraum:Januar Umsatzsteuer 570,00 € Leistungsdatum
    Vorsteuer 0,00 €Z ahllast570,00 €
    B Voaranmeldezeitraum Februar Umsatzsteuer 0,00 €Vorsteuer 570,00 € Rechnungsdatum Erstattung 570,00 € Voranmeldezeitraum März Umsatzsteuer 1.520,00 € Leistungszeitraum Vorsteuer 0,00 € Zahllast 1.520,00 €
    C Voranmeldezeitraum April Umsatzsteuer 2.090,00 € Leistungsdatum Vorsteuer 1.520,00 € Rechnungsdatum Zahllast 570,00 €
    D Voranmeldezeitraum April Umsatzsteuer 0,00 € Vorsteuer 2.090,00 € Rechnungsdatum Erstattung 2.090,00 € Voranmeldezeitraum Juni Umsatzsteuer 1.277,31 € Leistungszeitraum Vorsteuer 0,00 € Zahllast1.277,31 €

    3. Der Rechtsanwalt erbringt eine sonstige Leistung i.S. von § 3a Abs.4Nr.3 UStG. Da der Mandant weder ein Unternehmer ist, noch seinen Wohnsitz in einem Drittlandsgebiet hat, ist der Leistungsort nicht nach § 3a Abs.3 UStG zu bestimmen.

    Der Leistungsort ergibt sich somit aus § 3a Abs.1 UStG und ist Mainz. Die sonstige Leistung ist im Inland erbracht und somit steuerbar.

    Der Steuersatz beträgt nach § 12 Abs.1 UStG 19%.

    Das Entgelt beträgt 4.000,00 € abzüglich der Umsatzsteuer, somit 100/119 von
    4.000,00 € = 4.201,68 €. Damit beträgt die abzuführende Umsatzsteuer 798,32 €.
    Der Leistungszeitraum war März 2007. Der Voranmeldungszeitraum ist damit der Monat März.

  • STW02-XX8-A24 Aufgabe 2

    • Karlinchen
    • 28. August 2010 um 18:10

    Die 19% die in den 8.000,00 € stecken. Leistungsdatum! Also führt D die USt. ab

  • Stw05

    • Karlinchen
    • 26. Mai 2010 um 16:49

    Das richtige Ergebnis ist 43.940,00 €

  • Frage zur Buchung von Vorsteuer

    • Karlinchen
    • 8. Mai 2010 um 15:28

    Also, Du hast da bissel was vermischt. Ein Bilanzierer bucht Auto + Vortsteuer an Verbindlichkeit. Bei der Überweisung heißt das dann Verbindlichkeit an Bank.
    Ein Einnahmen/Überschussrechner (§ 4 Abs. 3 EStG) bucht gleich Auto + Vorsteuer an Bank.

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen - bis 2008

    • Karlinchen
    • 28. April 2010 um 17:32

    Wenn die Dividende in Höhe von 4.000,00 € eingegangen ist, dann müßte das eigentlich die Nettodividende sein.

    Nettodividende/Gutschrift 78,9%
    + Solizuschlag § 12 Nr. 3 EStG 1,1%
    = Zwischensumme 80,0%
    + Kapitalertragsteuer § 12 Nr. 3 EStG 20,0%
    = Ausschüttung/Bardividende 100,0%

    Davon steuerfrei § 3 Nr. 40a EStG 50,0%

  • Stw01n

    • Karlinchen
    • 27. April 2010 um 17:11

    Der am Der am 21.11. abgesandte Steuerbescheid gilt gem. § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Hier also am 24.11. Gemäß § 187 Abs. 1 BGB i.V.m. § 108 Abs. 1 AO beginnt die Rechtsbehelfsfrist am 25.11. Fristdauer ist 1 Monat (§ 355 Abs. 1 AO), so dass die Rechtsbehelfsfrist gem. § 188 Abs. 3 BGB i.V.m. § 108 Abs. 1 AO mit Ablauf des 24.12. endet. Am besten liest Du die §§ nochmal nach, weil so genau hab ich die auch nicht mehr im Kopf.

  • Stw05

    • Karlinchen
    • 20. April 2010 um 16:51

    Spenden § 10b EStG:
    Der abzugsfähige Höchstbetrag beträgt für religiöse Zwecke 20% vom Gesamtbetrag der Einkünfte. alo 20% von 66.811,00 € sind 13.362,20 €. Damit sind die 4000,00 € Spende abzugsfähig.

    Das müsste es eigentlich schon gewesen sein.

    LG
    Karlinchen

  • Stw05

    • Karlinchen
    • 19. April 2010 um 19:43

    Das zuversteuernde Einkommen ist 43.940,00 €. Aber es ist ein weiter Weg bis zur richtigen Lösung.

  • Einsendeaufgaben STW02F

    • Karlinchen
    • 6. April 2010 um 20:24

    Es gibt keine begünstigte Rentenversicherung nach § 10 Abs. 1 Nr. 26 EStG! hat das denn noch keiner bemerkt? In meinem Heft steht das auch so. Ich habe mich für § 10 Abs. 1 Nr 2a entschieden. War leichter zu rechnen.

    Hinweise zu Lösung findest Du im Heft STW01N.

  • Stw02n (xx7-a23)

    • Karlinchen
    • 6. April 2010 um 20:06

    3. Der Rechtsanwalt erbringt eine sonstige Leistung i.S. von § 3a Abs.4Nr.3 UStG. Da der Mandant weder ein Unternehmer ist, noch seinen Wohnsitz in einem Drittlandsgebiet hat, ist der Leistungsort nicht nach § 3a Abs.3 UStG zu bestimmen. Der Leistungsort ergibt sich somit aus § 3a Abs.1 UStG und ist Mainz. Die sonstige Leistung ist im Inland erbracht und somit steuerbar. Der Steuersatz beträgt nach § 12 Abs.1 UStG 19%. Das Entgelt beträgt 4.000,00 € abzüglich der Umsatzsteuer 3.361,34 €. Damit beträgt die abzuführende Umsatzsteuer 638,65 €. Der Leistungszeitraum war März 2007. Der Voranmeldungszeitraum ist damit der Monat März.

  • Stw02n (xx7-a23)

    • Karlinchen
    • 6. April 2010 um 19:44

    Also die Gewerbesteuer von 35.640,00 ist nach altem Rechtsstand für das Jahr 2006 richtig.

    Zu 4a) Du berücksichtigst die KSt-VZ von 10.000 € (nicht abziehbare Steuern § 10 Nr. 2 KStG), aber warum läßt Du die Rückstellung von 20.000,00 € weg?! Die gehört da mit rein. Wird aber hinzugerechnet und nicht abgezogen. Der Abzug der Investitionszulage § 3 EStG i.V.m. § 3c EStG ist richtig. Fehlt nur noch die verdeckte Gewinnausschüttung. Der Herr Asterix bekommt nämlich zuviel Gehalt und kassiert für sein an die GmbH vermietetes Gebäude zuviel Geld! das wird dann schön hinzugrerechnet und man landet am Ende bei einer KSt-Zahlung von 30.000,00 €.

  • Stw02n (xx7-a23)

    • Karlinchen
    • 5. April 2010 um 14:20

    Ich habe bei Aufgabe 1 ein anderes Ergebnis und bei 4 a auch. Stell doch mal Deinen Lösungsweg rein, mal sehen wo der Fehler liegt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen Anmelden

Letzte Beiträge

    1. Thema
    2. Antworten
    3. Letzte Antwort
    1. Lernplan fürs Semester – wie behaltet ihr bei mehreren Modulen den Überblick? 5

      • NeleStudiert
      • 9. Juli 2026 um 19:30
      • Studium Allgemein
      • NeleStudiert
      • 11. Juli 2026 um 07:45
    2. Antworten
      5
      Zugriffe
      48
      5
    3. Jonas91

      11. Juli 2026 um 07:45
    1. Nichtigkeit vs. Anfechtbarkeit – wo genau liegt der Unterschied? 2

      • OleNordwind
      • 10. Juli 2026 um 19:20
      • Rechtswissenschaften
      • OleNordwind
      • 11. Juli 2026 um 07:40
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      21
      2
    3. Meike_HR

      11. Juli 2026 um 07:40
    1. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge – wann lohnt sich die Günstigerprüfung? 3

      • Sara93
      • 10. Juli 2026 um 17:00
      • Steuerlehre
      • Sara93
      • 11. Juli 2026 um 07:15
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      24
      3
    3. SvenjaFinanz

      11. Juli 2026 um 07:15
    1. Fixkostendegression – warum sinken die Stückkosten, wenn ich mehr produziere? 4

      • OleNordwind
      • 9. Juli 2026 um 14:15
      • Betriebswirtschaftslehre
      • OleNordwind
      • 11. Juli 2026 um 06:40
    2. Antworten
      4
      Zugriffe
      41
      4
    3. PhilBWL

      11. Juli 2026 um 06:40
    1. Vollzeit oder Teilzeit? Die richtige Wahl für dein BWL-Fernstudium 1

      • Tutor
      • 11. Juli 2026 um 02:08
      • Allgemeine Fragen
      • Tutor
      • 11. Juli 2026 um 02:41
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      24
      1
    3. aAlina

      11. Juli 2026 um 02:41
    1. Konjunkturzyklus – die vier Phasen und woran erkenne ich, in welcher wir gerade stecken? 2

      • KevinFernuni
      • 10. Juli 2026 um 15:40
      • Volkswirtschaftslehre
      • KevinFernuni
      • 10. Juli 2026 um 19:30
    2. Antworten
      2
      Zugriffe
      17
      2
    3. LisaVWL

      10. Juli 2026 um 19:30
    1. Herstellungskosten ermitteln – welche Kostenbestandteile sind Pflicht, welche Wahlrecht? 3

      • JaninaBWL
      • 10. Juli 2026 um 14:20
      • Rechnungswesen
      • JaninaBWL
      • 10. Juli 2026 um 18:20
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      17
      3
    3. FabianControl

      10. Juli 2026 um 18:20
    1. Gutgläubiger Erwerb (§932 BGB) – kann ich vom Nichtberechtigten wirksam Eigentum erwerben? 3

      • Jonas91
      • 8. Juli 2026 um 19:30
      • Rechtswissenschaften
      • Jonas91
      • 10. Juli 2026 um 07:20
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      42
      3
    3. DieJulia

      10. Juli 2026 um 07:20
    1. Anschaffungskosten ermitteln – welche Nebenkosten gehören dazu und welche nicht? 3

      • OleNordwind
      • 8. Juli 2026 um 14:15
      • Rechnungswesen
      • OleNordwind
      • 10. Juli 2026 um 07:00
    2. Antworten
      3
      Zugriffe
      41
      3
    3. MaxFinance

      10. Juli 2026 um 07:00
    1. Internationales BWL Fernstudium – Chancen und Herausforderungen 1

      • Tutor
      • 10. Juli 2026 um 02:03
      • Allgemeine Fragen
      • Tutor
      • 10. Juli 2026 um 02:30
    2. Antworten
      1
      Zugriffe
      45
      1
    3. aAlina

      10. Juli 2026 um 02:30

Registrierung

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Lernhilfen & Ratgeber

Geprüfte Wegweiser für Studium & Fernstudium:

  • 🎓 BWL-Fernstudium: Anbieter-Vergleich 2026
  • 📝 Einsendeaufgaben-Hilfe (SGD, ILS & Co.)
  • 🏫 Fernstudium-Anbieter & Erfahrungen
  • 📚 Studium Allgemein
  • ❓ Häufige Fragen: Fernstudium

Letzte Beiträge

  1. Lernplan fürs Semester – wie behaltet ihr bei mehreren Modulen den Überblick?

    Jonas91
    11. Juli 2026 um 07:45
  2. Nichtigkeit vs. Anfechtbarkeit – wo genau liegt der Unterschied?

    Meike_HR
    11. Juli 2026 um 07:40
  3. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge – wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

    SvenjaFinanz
    11. Juli 2026 um 07:15
  4. Fixkostendegression – warum sinken die Stückkosten, wenn ich mehr produziere?

    PhilBWL
    11. Juli 2026 um 06:40
  5. Vollzeit oder Teilzeit? Die richtige Wahl für dein BWL-Fernstudium

    aAlina
    11. Juli 2026 um 02:41
  1. Impressum
    1. Datenschutzerklärung
    2. Verhaltenskodex
      1. Learn to Post
  2. Mediadaten
  3. Kontakt
  4. Presse

Über Study-Board.de

Study-Board.de ist eine der größten deutschen Communities rund ums Studium – mit über 37.000 Mitgliedern und mehr als 112.000 Beiträgen. Hier findest du Hilfe bei Einsendeaufgaben (SGD, ILS & Co.), verständliche Erklärungen zu BWL- und VWL-Fachbegriffen, Skripte, Klausurtipps und echte Erfahrungen zu Fernstudium-Anbietern wie IU, AKAD und Euro-FH.

Forum, Ratgeber und Linkdatenbank – Lernen, Austausch und gegenseitige Hilfe an einem Ort. Unabhängig und von Studierenden für Studierende.

Community-Software: WoltLab Suite™