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Abschreibung

  • conny
  • 21. Februar 2005 um 16:58
  • Erledigt
  • conny
    Benutzer
    Beiträge
    89
    • 21. Februar 2005 um 16:58
    • #1

    um den gewinn zu minimieren kannst/sollst/musst du 4077,40 [edit: natürlich 4077,50] abschreiben.

    da der preis-rabatt < 410 € is kannst du voll abschreiben

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  • conny
    Benutzer
    Beiträge
    89
    • 22. Februar 2005 um 12:47
    • #2

    ähm jein.

    ich würds so machen:

    (1) Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.077,50 €
    Vorsteuer 652,40 €
    an Verbindlichkeiten 4.729,90 €

    (2) Verbindlichkeiten 4729,90
    an Bank 4588, BGA 122,33, Vorst. 18,76

    (3) Abschr. 3955,17 an BGA 3955,17

    immer gesamtbetrag

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    6.920
    • 1. März 2005 um 16:40
    • #3

    Fast richtig, also so geht's:

    Kauf:

    BGA 4.077,50 + VSt 652,40 an VLL 4.729,90

    Zahlung:

    VLL 4.729,90 an BK 4588,00 + BGA 122,33 + VSt 19,57

    Jahresabschluss:

    GWG an BGA 3.955,17
    GWG Vollabschreibung an GWG 3.955,17

    Immer die Gesamtwerte, versteht sich von selbst, ist ja sonst Mehrarbeit. Die GWG Afa wird auch in einem Buchungssatz für das komplette Konto vorgenommen, daher auch die Umbuchung am Jahresende.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


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  • Cora
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 7. November 2005 um 07:53
    • #4

    Hallo!

    Also ich grübel grad bei der gleichen Aufgabe, aber so ganz versteh ichs (noch) nicht.
    Markus, kannst du mir bitte deinen Lösungsansatz nochmal erklären?
    Also bei dieser Schreibmaschine kann ich doch das Konto GWG verwenden.
    Da es aber 10 Stück sind muss ich doch AHK 407,75 x10 Stück rechnen. Darf ich dann den Kauf nicht mit 4.077,50 auf GWG buchen und so auch komplett abschreiben?
    Beim Jahresabschluss hätt ich genau wie Gerti gebucht (Abschr.auf GWG an GWG 3.955,20).
    Darf ich dann auf GWG praktisch nur buchen wenn ich 1 Stück gekauft hätte und der Wert von 410,- EUR netto nicht überschritten wird?
    Vielen Dank schon mal!

    Vg, Cora

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    380
    • 7. November 2005 um 19:21
    • #5

    Hallo....

    Diese Güter werden als geringwertig im Sinne des §6 Abs. 2 EStG eingestuft.
    Geringwertige Güter müssen folgende Bedingungen erfüllen.

    - sie müssen abnutzbar sein
    - sie müssen beweglich sein
    - sie müssen Selbstständig nutzbar sein
    - sie müssen Selbstständig bewertbar sein
    - die aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 410€ netto nicht übersteigen.

    Geringwertige Güter können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe abgeschrieben werden. Andernfalls müssen diese Güter über die Dauer der Nutzung planmäßig abgeschrieben werden. Diese Güter werden auf GWG ( Geringwertige Güter ) verbucht.


    Die Richtigen Buchungen lauten.

    1. Buchung der Anschaffung

    Betriebs- und Geschäftsausstattung 4077,50 €
    Vorsteuer 652,40 €
    an Verbindlichkeiten 4729,90 €

    2. Buchung des Skontos 3%

    Verbindlichkeiten 141,90 €
    an Vorsteuer 19,57 €
    an GWG 122,33 €


    3. Bezahlung durch Banküberweisung

    Verbindlichkeiten 3935,60
    an Bank 3935,60 €

    4. Buchung der Abschreibung

    Abschreibungen auf Anlagen 3935,60 €
    an GWG 3935,60 €


    Liebe Grüße

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Cora
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 8. November 2005 um 07:30
    • #6

    Hallo Denny,
    ok, aber eine Frage hätt ich da noch:

    Warum buch ich denn die Anschaffung nicht auf GWG?
    Es handelt sich doch auch um geringwertige Wirtschaftsgüter (da ja die Herstellkosten nicht über 410,- EUR je Stück betragen).
    Weil die Bezahlung (Skonto) hast du ja auch auf GWG gebucht und nicht auf BGA?

    Besten Dank!

    Caro

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 8. November 2005 um 10:55
    • #7

    Caro, du hast völlig recht, es sind GWG´s und dürfen auch schon bei der 1. Buchung direkt in GWG gebucht werden. Man darf die Güter nicht in BGA buchen und den Skonto dann auf GWG, das wäre total schräg.
    Gruß
    Dörte

    :hae:

  • Denny
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    380
    • 8. November 2005 um 15:41
    • #8

    hallo... oh.. da hat sich ein Fehler meinerseits eingeschlichen... .Ich bitte dies vielmals zu entschuldigen :)

    *g*

    Danke für den Hinweis..... weiß auch nicht wieso ich das so gemacht hab:-)

    lautet die erste Buchung dann so??

    1. Buchung der Anschaffung

    GWG 4077,50 €
    Vorsteuer 652,40 €
    an Verbindlichkeiten 4729,90 €


    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
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    6.920
    • 8. November 2005 um 15:51
    • #9

    Ich kenne es eben so, dass man sie über das Jahr hinweg als BGA beibehält und erst im Zeitpunkt der AfA die nötige Umbuchung vornimmt. MMn ist das eben übersichtlicher :)

    Gruß
    Markus

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  • Denny
    Erfahrener Benutzer
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    380
    • 8. November 2005 um 16:01
    • #10

    Also ist es doch richtig wie ich es gemacht habe ??

    Gruß

    Denny

    Nichts ist unmöglich, bis man sich selber davon überzeugt hat.

  • Markus
    Erfahrener Benutzer
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    6.920
    • 8. November 2005 um 16:11
    • #11

    Jo. Du musst bei 1./2. auf GWG buchen dann stimmt's. Was auch stimmt: Bei 1./2. auf BGA buchen und am Jahresende umbuchen.

    Gruß
    Markus

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  • Cora
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    16
    • 8. November 2005 um 18:44
    • #12

    Okay, vielen Dank!
    Jetzt weiß ich bestens bescheid :)

    Caro

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