Hallo liebe Leute,
ich habe da mal eine Frage, ich hoffe es kennt sich jemand da draußen aus ![]()
Also ich bin gelernte Industriekauffrau und momentan als Sachbearbeiterin im Einkauf angestellt. Nebenbei mache ich das Fernstudium zur Betriebswirtin.
Wie sieht es gehaltstechnisch nach dem Abschluss des Studiums aus, auch wenn ich (erstmal) weiterhin die Sachbearbeiterposition bekleide?? Habe ich einen Anspruch auf mehr Geld oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers? (Immerhin könnte ich mich ja woanders bewerben...)
Oder gibt es eine Regelung im Tarifvertrag? Für mich gilt der TV-V, habe aber leider keine entsprechende Passage finden können ![]()
Wäre dankbar für ein paar Meinungen!
Viele Grüße, Mona
Lohnerhöhung nach Abschluss des Fernstudiums??
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Mona -
13. April 2011 um 18:41 -
Erledigt
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Ich denke mal, dass das vom Arbeitgeber abhängig ist. Du bist als Sachbearbeiterin zu bestimmten Konditionen eingestellt worden. Wenn Du Dich freiwillig weiterbildest ist das zwar sehr positiv. Aber deshalb muss Dir Dein Chef nicht mehr zahlen. Es sei denn, Du hast mit ihm eine entsprechende Vereinbarung getroffen. So nach dem Motto: Wenn Sie die Prüfung zum Betriebswirt bestehen steigen Sie eine Gehaltsstufe auf.
LG, Luckygirl
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Du bist zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit in den Betrieb eingetreten. Derzeit bekleidest Du eine Stelle im Einkauf. Wenn Du im gleichen Betrieb bleiben möchtest, ist Dein Fernstudium ein Bonbon für den Arbeitgeber, vorausgesetzt, Du bist erfolgreich und bestehst.
Der Arbeitgeber wird vor der Vereinbarung eines höheren Gehalts oder der Übertragung einer anspruchsvolleren Stelle eine Steigerung Deiner Leistungskurve über einen längeren Zeitraum hinweg sehen wollen. Es wird bei der Aushandlung einer Lohnerhöhung sicher nicht nur um die erworbene Zusatzqualifikation gehen können. Versuche bereits heute, Deine bisher gezeigten Leistungen im Betrieb durch die Umsetzung der Studieninhalte zu verbessern. Wenn Du Deinem Arbeitgeber anschaulich vorführst, dass es Dir gelungen ist, über den Tellerrand einer Industriekauffrau, die im Einkauf tätig ist, hinauszublicken, und Dir evtl. auch planerische, ja vielleicht generalistische Aufgaben übertragen werden können, sieht es für die Gehaltsverhandlungen gut aus. Gleiches gilt meiner Meinung nach, wenn Du Dich bewirbst, um in einem anderen Betrieb eine Stufe aufzusteigen.
Grüße
Donald -
Hallo Mona,
findest du nicht auch, dass du dich lieber hättest vorher darüber informiert?
Selbstverständlich ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet dir eine Lohnerhöhung zu geben.
Du machst das Studium in diesem Fall für dich. Deine eigene Bildung sollte dir ja immerhin auch einiges Wert sein, zumal du ja nicht weißt ob du für immer weiterhin dort arbeiten wirst.
Auch wenn dir dein Fernstudium keine Lohnerhöhung garantieren kann, steht die Wahrscheinlichkeit für eine Beförderung etc. pp. natürlich höher!So oder so viel Glück weiterhin!
Grüße
Grau
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