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Studentenfreibetragsgrenze

  • tom885m885
  • 13. August 2008 um 09:50
  • Erledigt
  • tom885m885
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 13. August 2008 um 09:50
    • #1

    hallo zusammen,
    ich bin neu hier, habe die Suche bereits ausprobiert aber speziell zu meinem Thema nichts gefunden. Es geht um folgendes:

    - Ich bin Werkstudent;
    - von meiner Vergütung, die über 400€ beträgt, werden ausschließlich 9,5% RV-Anteil abgezogen;
    - um unter den 7.664 € p. a. zu bleiben hieße dies, dass ich pro Monat max. 638 € erwirtschaften darf, allerdings ist es mehr
    - ich zahle keine anderen Abgaben als die RV

    - da ich keine Lohnsteuer zahle, kommt für mich ein Pauschbetrag bzw. eine Vorsorgepauschale in betracht?
    - Welche Möglichkeiten ergeben sich für mich?


    Würde mich über positive Antworten freuen..

    Vielen Dank schonmal..

    Grüße
    Tom

  • Hey Gast!
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    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 26. Oktober 2008 um 10:15
    • #2

    Brauchst du noch Hilfe??

  • tom885m885
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 26. Oktober 2008 um 19:39
    • #3

    Wenn du für mich eine Antwort hast, gerne! Vielen Dank und viele Grüße

    Tom

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 26. Oktober 2008 um 20:36
    • #4

    Hallo, bei dir geht es doch um die Frage, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst solltest oder nicht, oder?

    Erstmal zu deiner Frage, die Werbungskosten-Pauschbeträge und Vorsorgeaufwendunge usw. bekommt jeder, der veranlagt wird (Steuererklärung abgibt).

    Du hast gesagt, dass du keine Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer einbehalten bekommen hast. Dies würde bedeuten, dass du auch keine Steuer rausbekommen würdest.
    Ich nehme mal an du hast sonst keine weiteren Einkünfte, wie z.B. Mieteinnahmen oder höhere Kapitalerträge.

    Wenn du also ledig bist und außer dem Arbeitslohn keine weiteren Einkünfte hast, dann bist du nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Und da du auch keine Lohnsteuer gezahlt hast, würde dir eine Veranlagung auch nichts bringen.

    Ist deine Frage damit beantwortet? oder bist du verheiratet?

  • tom885m885
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 27. Oktober 2008 um 09:02
    • #5

    Vielen Dank, meine Frage ist beantwortet. Dieses BEschäftigungsverhältnis bei dem nur RV anfällt ist aber rechtens oder?

    Grüße
    Tom

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 27. Oktober 2008 um 10:45
    • #6

    Also normalerweise wird bei Geringverdienern Rentenversicherung RV und Krankenversicherung KV einbehalten. Aber wenn du noch anders krankenversichert bist, z.B. über deine Eltern oder privat, dann passts. Krankenversichert solltest du halt irgendwo sein!

  • tom885m885
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 27. Oktober 2008 um 10:55
    • #7

    Ok super! Krankenversichert bin ich noch bei meinen Eltern.. dann passt ja alles! Super.. Vielen Dank

    Tom

  • Unternehmerin
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    83
    • 27. Oktober 2008 um 10:58
    • #8

    Immer wieder gerne

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