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Integrationsgipfel und Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer

  • ladarct
  • 14. Juli 2006 um 22:03
  • ladarct
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    3
    • 14. Juli 2006 um 22:03
    • #1

    0ch bin der Meinung,dass die Nicht-EU-Ausländer,die seit 5 Jahren in Deutschland sind,an Kommunalwahlen wie die anderen EU Staatsbürger von 25 EU Mitgliedstaaten teilnehmen dürfen.
    Sie sind von Entscheidungen der Kommunalparlamente in Angelegenheiten der Daseinsvorsorge (Kindergarten,Schule,Bauplanung etc.) in gleicher Weise unmittelbar betroffen.Ich denke,Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration.Die heutige Gesellschaft trägt multikulturellen und multiethnischen Charakter.Diese Wirklichkeit darf nicht länger ignoriert sondern ihr muss endlich entsprochen werden.Die ausländische Wohnbevölkerung ist schon längst zu einem festen Bestandteil des ökonomischen politischen kulturellen sozialen Lebens geworden.0ch denke ,Wenn die EU-Bürger nach der Einreise 3 Monaten an Kommunalwahlen hier teilnehmen dürfen,sieht man darin eine Form Diskriminierung nach Staatsbürgerschaft.Außerdem gibt es ein Wahlrecht für die Nicht-EU-Ausländer auf kommunaler Ebene in vielen europäischen Staaten Schweden, Dänemark,den Niederlanden, Irland, Frankreich und der Schweiz ,Belgien.0ch glaube, Wer seit Jahren ( z.B 5 Jahre ) hier lebt und Steuer zahlt,soll mitbestimmen dürfen.

  • Marc77
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 5. August 2006 um 00:28
    • #2

    Meine Frage an Dich Klaus, darf ich als Deutscher, oder um es allgemeiner auszudrücken als EU-Bürger, im Nicht-EU-Ausland an kommunalen Wahlen, sofern es in dem Land in dem ich mich aufhalte solche stattfinden teilnehmen? :fragezeichen: :fragezeichen: :fragezeichen:

    [SIZE=4]Weise ist nicht, wer viele Erfahrungen macht, sondern wer aus wenigen lernt, viele nicht machen zu müssen.[/SIZE]

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