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Frage wegen geleisteter Arbeit und Verdienst!

  • Genevieve
  • 22. Februar 2006 um 22:45
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • Genevieve
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 22. Februar 2006 um 22:45
    • #1

    Hallo an alle...

    ich habe mal eine wichtige Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Also die ganze Sache ist ein bißchen kompliziert. Ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung zur Industriekauffrau in einem Betrieb gemacht, die mir damals angeboten haben, ich könnte in den Semesterferien bei ihnen mir ein paar Euros dazuverdienen. Nun gesagt getan: ich habe Montag angefangen jeden Tag ein paar Stunden dort zu arbeiten (jeweils etwa 4 Std), so daß ich nun 12,5 Stunden gearbeitet hatte. Doch heute kam dann die Nachricht... obwohl ich eigentlich dachte, alles sei geklärt und der Vertrag müsste jeden Tag kommen, ist es nun so, daß man für mich eine Planstelle bräuchte, die die Abteilung allerdings nicht bekommt. Jetzt hat man mir angeboten, ich könnte ein Gewerbe eröffnen und dann halt als externer Dienstleister für die Abteilung zu arbeiten.

    Das mit dem Gewerbe ist nun aber gar nicht das Problem, sondern mein Problem ist: wie komme ich an den Lohn für die bereits geleistete Arbeit? Offiziell ist ja kein Vertrag da gewesen, aber ich sehe es auch nicht ein, umsonst gearbeitet zu haben, obwohl es nur so wenig Stunden waren. Jetzt hatte ich mir überlegt, ob ich der Abteilung vielleicht "anbieten" könnte, meine geleistete Arbeit als Gelegenheitsdienstleistung anzubieten, so richtig mit Angebot und so. Wenn es eine Gelegenheitarbeit war, muss ich doch kein Gewerbe anmelden oder? Das ist doch so, als ob ich einmalig für nen Bekannten gegen Geld eine Website programmiere, oder etwa nicht?!

    Was sagt ihr dazu... ?!

    Vielen Dank schonmal für eure Meinungen...

    Gruß,
    Genevieve.

  • toxique21
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 23. Februar 2006 um 08:52
    • #2

    Hi du!

    Das einfachste ist wohl Rückwirkend ein Kleingewerbe anzumelden wenn du das willst. Somit bekommst du deine Stunden bezahlt und bist aus dem Problem raus und es wäre steuertechnisch das Beste. Du bekommst auch keine Probleme wenn du rückwirkend ein Gewerbe eröffnest.

    lg
    toxi

  • Jens
    Admin
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    • 23. Februar 2006 um 09:28
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Du hast das schon gelesen oder? Wichtige Informationen

    Es wäre nett wenn du den Thementitel ändern würdest!

    Grüße, Jens

    Wie man Fragen richtig stellt!


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  • Genevieve
    Neuer Benutzer
    Beiträge
    9
    • 24. Februar 2006 um 14:50
    • #4

    Hallo Jens,

    versteh zwar nicht so ganz, was an meinem Thementitel falsch ist, aber wenn Du willst, dann wird der halt geändert :fragezeichen:...

    Gruß,
    Genevieve

  • Johnny
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    120
    • 25. Februar 2006 um 16:56
    • #5

    Hallo Genevieve!

    Was toxi geschrieben hat klingt eigentlich recht gut und dürfte keine Probleme geben.

    Davon mal abgesehen: Du hast dort im Einvernehmen mit deinem Vorgesetzten gearbeitet, d.h. die Firma MUSS dich auch bezahlen. Ein Arbeitsvertrag muss auch nicht zwingend schriftlich sein, ich z.B. habe fast ein Jahr lang ohne schriftlichen Vertrag an ner Tanke gearbeitet und bin natürlich auch ordnungsgemaäß bezahlt worden.
    Im Klartext: Die haben dir angeboten dort zu arbeiten, du hast dies getan, somit ist automatisch ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Wenn denen jetzt erst (nachdem sie dich schon eingestellt haben) einfällt, das sie das personalpolitisch nicht auf die Reihe bekommen, ist das eigentlich nicht dein Problem.

    Natürlich muss man flexibel sein und du solltest die Sache mit dem Gewerbe mal prüfen und auch machen, wenn sich dadurch keine wesentlichen Nachteile für dich ergeben. Aber eins steht fest: Auch wenn du dies nicht tust, für bereits geleistete Arbeit musst du auf jeden Fall bezahlt werden!

    Und überhaupt, wieso brauchen die für nen Ferienjob eine Planstelle? Das ist so nicht wahr, da ich es aus eigener Erfahrung anders kenne. Normalerweise müsstest du einen befristeten Vertrag als "Aushilfskraft" bekommen. Das können die dann mit Urlaubsvertretung oder kurzfristig höherem Arbeitsanfall o. Ä. begründen.

    Wie auch immer, bezahlen müssen sie dich auf jeden Fall...

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