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  3. Markus

Beiträge von Markus

  • Rückstellungen und RAP!?!

    • Markus
    • 14. Oktober 2003 um 20:35

    ad 1) Ex-akt.
    ad 2) Ja, du musst die USt vom Rechnungsbetrag berechnen, aber vom tatsächlich zu zahlenden Rechnungsbetrag, also hier von 6000 €!
    ad 3) Genau.
    ad 4) Stimmt auch, hatte selbst oben einen Zahlendreher drinnen :)
    ad 5,,6,8) Auch richtig.

    Auf die genauen Kontobezeichnungen bin ich jetzt bei mir nicht eingegangen, hauptsache man versteht es :)

    ad 7) s. meine Buchung oben, meiner Meinung nach kann man hier auf Grunde fehlender Daten keine verursachungsgerechte Abgrenzung vornehmen, deshalb würde ich es so machen!

  • Rückstellungen und RAP!?!

    • Markus
    • 14. Oktober 2003 um 13:31

    1)

    Unterlassene Instandhaltung, Nachholung im Januar der Folgeperiode. Nach §249 Abs.1 S.3 darf eine Rückstellung gebildet werden, die Höhe der Rückstellung beträgt nach §253 Abs.1 4000,00 €

    Instandhaltungsaufwendungen 4000,00 € an Rückstellungen 4000,00 €

    2)

    Rückstellungen 4000,00 € an Bank 6960,00 €
    Instandhaltungsaufwendungen 2000,00 €
    Vorsteuer 960,00 €


    3/4)

    § 250 Abs.1 HGB, Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten! Aufwandsbuchung unter dem Jahr, Abrenzung am Jahresende!

    Mietaufwendungen 400,00 € an Bank 2400,00 €
    Aktive Rechnungsabgrnezung 2000,00 €

    oder in einzelnen Buchungssätzen:

    ad 3)

    Mietaufwendungen 2400,00 € an Bank 2400,00 €

    ad 4)

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1600,00 € an Mietaufwendungen 1600,00 €

    5)

    Mietaufwendungen 1600,00 € an Aktive REchnungsabgrenzungsposten 1600,00 €

    6)

    Sonstige Forderungen 1000,00 € an Mieterträge 1000,00 €

    7)

    Bank 1000,00 € an sontige Forderungen 1000,00 €

    ad 6/7)Hier kann keine betragsmässige Abgrenzung vorgenommen werden, da kein Zeitraum vorliegt, an dem die Zahlung hätte vollzogen sein müsste und somit kann man die Beträge auch nicht aufteilen

    8 )

    Schadensersatz wird geltend gemacht. Glaube schiebt Vorsichtsprinzip nicht auf. Rückstellungen nach § 249 Abs.1 in Höhe von 60000,00 € nach §253 Abs.1 zu bilden.

    sonstige Aufwendungen 60000,00 € an Rückstellungen 60000,00 €

    9)

    Rückstellungen 60000,00 € an sonstige Erträge 60000,00 €

    Edit: Falsche Betragsangabe.

  • Rückstellungen und RAP!?!

    • Markus
    • 14. Oktober 2003 um 12:35

    [edit: Käse geschrieben :)]

    Mal schauen ob ich die paar Buchungssätze noch hinbringe. Ist aber wirklich besser, wenn du deine eigene Lösung vorstellst.

  • Welchen Internet Zugang hast du?

    • Markus
    • 12. Oktober 2003 um 12:23

    Benutze auch die T-DSL-Flat, anfänglich gab es Probleme aber im Großen und Ganzen ist sie ganz okay, blöd ist es halt nur wenn die DTAG mal wieder meint an den Leitungen rumzupfuschen und dann mal ein halber Tag gar nix mehr geht :( Zum Thema Uni-Leitungen: Einfach genial, haben dort auch 8mbit Downstream und 2mbit Upstream, feine Sache :)

  • Testweise: Chat

    • Markus
    • 9. Oktober 2003 um 21:46

    Stimmt. Bei gerade so wenigen Leuten wird es äußert schwierig den Chat mal vollzubekommen! Solltest vielleicht einfach mal ein Datum festlegen bei dem man sich dort trifft. Also mit genügend Vorlaufzeit und dann einfach mal schauen wer sich dort alles so versammelt :) Natürlich am besten Sonntagnachmittag oder so, da kommen dann vielleicht auch einige :gap :D

  • Gouverneur Schwarzenegger

    • Markus
    • 9. Oktober 2003 um 19:50

    Er hat sogar ein wirtschaftswissenschaftliches Studium abgeschlossen und verdient sich mit Real Estate Geschichten dumm und dämlich :)

  • Tourismus? Wo kann man das studieren?

    • Markus
    • 9. Oktober 2003 um 17:20

    Komplett Übersicht über alle eigenständigen Tourismusstudiengänge in Deutschland:

    http://futurista.de/docs/mitgliede…liste/index.htm

    Der Fachbereich an der FH in München ist übrigens Europas Größter im Bezug auf Toruismusmanagement!

  • Aida

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 21:08

    Abba ist leider auf deutsch, würde es mir somit nie antun, gerade so ein Musical mit den ABBA Songs aber diese dann auf deutsch, nein danke.

  • Gewinn und Verlustkonten

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 21:06

    So so da hat mal einer aber gar keine Ahnung von Buchführung :)

    Also:

    Das GuV Konto bestitz die Seiten "Soll" und "Haben", Soll steht links und Haben rechts. Auf der linken Seite stehen alle Aufwendungen, auf der rechten Seite alle Erträge. Ein entsprechender Gewinn würde im Soll stehen ein Verlust im Haben!

    Das ganze jetzt mal tabellarisch:

    Umsatzerlöse
    +/- Bestandsveränderung (kommt drauf an ob der Saldo im Soll od. Haben steht!)
    +Mieterträge
    +Erträge vermögensabgang
    -aufwendungen für Rohstoffe
    -aufwendungen für Hilfsstoffe
    -aufwendungen für Energie
    -Frremdinstantsetzung
    -Löhne
    -Gehälter
    -Abschreibung
    -Porto,Telefon
    -aufwendungen aus Vermögensabgängen
    -Betriebliche Steuern
    -Zinsaufwand
    ---------------------------------------------
    =Jahresüberschuss (nach Zinsen, Steuern und Abschreibungen)

    Jahresüberschuss aktuelle Abrechnungsperiode - Jahresüberschuss alte Abrechnungsperiode = Gewinnabweichung

    Obige Darstellung ist nicht die Guv Staffelform nach dem HGB! Diese obige Rechnung ergibt sich aus der Extraktion aus dem GuV Konto. Nach GuV Staffelform könntest du die Ergebnisse natürlich noch schöner nach Finanzergebnis, Ergebnis vor Steuern, etc. gliedern!

  • Aida

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 17:39

    Wenn schon Musical dann natürlich auf Englisch. Ist ja sonst langweilig :)

  • Aufgabe zum Vertragsrecht

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 17:38

    Der Verkauf war rechtens. So lang ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht sehe ich keinen Grund dagegen zu argumentieren. Dies gitl natürlich nur bei beschränkt Geschäftsfähigen! Dies ist hier aber der Fall da der Junge erst 17 Jahre alt ist.

  • Gewinn und Verlustkonten

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 17:36

    So dann fangen wir mal an :)

    1.

    Dort hast du die Daten des Vorjahres und des Abrechungsjahres. Die Gewinnabweichung wäre dann die Differenz des Vorjahresgewinns und des Gewinns aus dem Abrechnungsjahr. Und schon ist die Aufgabe gelöst!

    2.

    a)höhere Fremdinstandsetzungsaufwendungen: Eigentlich nicht schwer, Maschinen und Anlagen nutzen sich Jahr für Jahr ab und werden nun für Fehler anfälliger, nachdem man die Maschine nicht einfach wegschmeisst wird sie also repariert. Diese Reperatur verursacht Aufwendungen.

    b)Aufwendungen aus Vermögensabgängen: Heisst im Grunde genommen nichts anderes als Verluste aus dem Abbgang von Vermögensgegenständen. Diese Aufwendungen enstehen bei Verkauf eines Vermögensgegenstands, der exakte zahlenmäßige Betrag ergibt als Differenz zwischen Restbuchwert und Verkaufspreis, ist diese negativ so entstehen Aufwendungen.

    c)Jahresüberschuss: Er entspricht dem Gewinn. In deinem Beispiel ist ja andauernd die Rede davon, dass die Aufwendungen steigen, steigen Aufwendungen, so verringert sich die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen. diese Differenz gibt den Gewinn an. Also wird auch der Jahresüberschuss geringer.

    d)Umsatzerlöse: Etwaige Preiserhöhungen ohne Rückgang des mengenmäßigen Umsatzes (z.B. beim Monopilisten) oder Preissenkungen mit einem mengenmäßigen Mehrumsatz (beim Polypolisten) können Auslöser sein. Ebenfalls eine Möglichkeit könnte sein, dass rationalisiert wurde und die Kostenstruktur vollkommen überarbeitet wurde. Hier gibt es etliche theoretische Möglichkeiten.

    e)Bestandsveränderungen: Sie spiegeln nur Bestandsveränderungen an Fertig- und Halbfertigfabrikaten wieder. Ein Grund für eine Erhöhung kann eine mengenmäßige Mehrproduktion mit einem geringeren Absatz als im Vorjahr sein. Ebenfalls denkbar: Unterschiedliche Bilanzierungsmethoden im Vergleich zur Vorjahresperiode!

    f)Erträge aus Vermögensabgang: Umkehrschluss zu Aufwendungen aus Vermögensabgängen!

    g)Jahresfehlbetrag: Umkehrschluss zu Jahreüberschluss. In diesem Beispiel ergibt sich also ein Periodenverlust, da der Jahresüberschuss rapide sank und der Jahresfehlbetrag stieg!

  • Aufgabe zum Vertragsrecht

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 13:47

    Kann Strolch hier nur zustimmen, § 110 steht nur für kleine Ausgaben 10-100 € ungefähr.

    Der nächste richtige Ansatz ist der von Jens, nur das die Eltern nicht zustimmen müssen, da der Junge bei all seinen Geschäften einen rechtlichen Vorteil erlangt. Ein Rückgängig machen der Geschäfte sollte also nicht rechtlich begründet sein, denn es scheint mir reine Willkür des Vaters zu sein. Umkehrschluss: Wenn ein Rechtsgeschäft einen rechtlichen Vorteil bringt so kann § 110 nie zutreffen!

    Zum Thema der Arten:

    Zeitlich erste Erklärung: Antrag / Angebot §145 und die spätere Annahme § 147!

    Hinzu kommen noch §433 (1) und § 433 (2) ebenso der Empfang der Willenserklärung § 130

    Siehe auch § 433 (2) und § 929

    So mehr fällt mir dazu auch nicht mehr ein.

    Edit:

    Bei derzweiten bin ich mir nicht wirklich sicher.

  • Aida

    • Markus
    • 7. Oktober 2003 um 13:22

    Ein Musical habe ich bis jetzt erst einmal besucht (Asche über mein Haupt :) )! Und zwar war ich in Grease, eigentlich eine ganz coole Sache, ein bisschen Sex, Drugs & Rock 'n' Roll.

  • Happy Birthday, Nadia!

    • Markus
    • 5. Oktober 2003 um 15:20

    Alles Liebe auch von meiner Seite. Feier schön. : drink : drink : drink

  • Dieter Bohlen - Hinter den Kulissen

    • Markus
    • 4. Oktober 2003 um 20:19

    Verdammt, hätte ich doch ein bisschen Geld in dieses buch investiert :(

  • Internet Radio

    • Markus
    • 4. Oktober 2003 um 00:49

    Tipp mit zwei p :)

    Aber Sunshine Live ich weiss nicht, olle Kommerztrancekirmeskammeln :gap :D

  • Dieter Bohlen - Hinter den Kulissen

    • Markus
    • 3. Oktober 2003 um 20:53

    Acht Unterlassungsklagen und der Vertrieb wird sofort gestoppt. Unser Rechtssystem macht mir wieder Mut :)

  • Internet Radio

    • Markus
    • 3. Oktober 2003 um 20:22

    Ich finde es gibt das gleiche Problem wie mit den Offlineradiosendern auch, ein konstant gutes Programm spielt kein Sender. Aber es gibt ja zum Glück immer wieder mal sehr gute Streams zum Lauschen, und da weiss man dann auch immer ganz genau was einen erwartet :)

    Btw. ich verschiebs mal in den IT-Talk!

  • glotze heute

    • Markus
    • 3. Oktober 2003 um 20:20
    Zitat

    Original von Jens
    ich könnte ja auch bissle lernen heute abend *g*aber neeeeeeee

    So wirds bei mir auch laufen, seite zwei Tagen nur noch Kostenrechnung um die Ohren, hoffentlich zieht mich heute irgendjemand aus meiner Bude raus :) :drink

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