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  3. schulte_bt

Beiträge von schulte_bt

  • STW06 Nr. 8

    • schulte_bt
    • 14. Juli 2010 um 21:30

    Hallo

    ich bin auch gerade bei StW06
    Betriebsvermögen 31.12.2008 323.500.00
    -Betriebsvermögen 31.12.2007 200.000.00
    Mehrbetrag 123.500,00
    -Einlagen 8.500,00
    Unterschiedsbetrag 115.000,00
    +Entnahmen 45.000,00
    Jahresüberschuss 160.000,00

    Das wäre mein Ergebnis

    Weiterhin viel Erfolg
    Birgit

  • Bil08a

    • schulte_bt
    • 30. Juni 2010 um 21:07

    Hallo!

    Aufgabe 2
    Die Differenz zwischen dem Sachbezugswert bei einer Unterkunft und der tatsächlichen gezahlten Miete ist als Arbeitslohn anzusetzen.
    Da er aber gar nichts zahlt ist 198 € der Sachbezug
    Es sind hier die Sachbezugswerte lt. der Sozialversicherungsentgeltverordnung anzusetzen.
    Eine Pauschalierung ist nich möglich.

    20 x 1,50 = 30,00 €
    20 x 2,67 = 53,40 €
    ----------
    83,40 € steuerpflichtiger Arbeitslohn
    Da es ich hier um die Aufwendungen der Sachbezungsordnung handelt, gilt weder der Rabattfreibetrag nach die Freigrenze in Höhe von 44 €
    Da der Arbeitgeber B unentgeltliche Mahlzeiten im Betrieb gewährt besteht nach § 40a Abs. 2.1 ESTG die Möglichkeit, das der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil pauschal mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % versteuert.
    Dieses Löst dann die Beitragsfreiheit der Sozialversicherung aus.
    83,40 € * 25% = 20,85 € Lohnsteuer.

    Wiel Erfolg weiterhin
    Birgit

  • Bil08a

    • schulte_bt
    • 18. Juni 2010 um 16:15

    Hallo
    Habe mich bei der Pauschal Ermittlung verrechnet

    es müssen 41,66 € abgezogen werden, d.h. 0.10 x 5000,00 km = 500 / 12 und nicht 0,10 x 9000km = 900/12

    Birgit

  • Bil08a

    • schulte_bt
    • 18. Juni 2010 um 11:42

    Hallo
    Bin auch gerade bei Bilo 8a

    Aufgabe 3
    Meine Lösung
    Gesamtkosten
    Treibstoff 2.400,00
    Rep. 750,00
    Kfz Steuer 200,00
    HV 500,00
    Vollkasko 650,00
    -----------
    4.500,00
    AfA 3.000,00 24.000,00 /8
    ----------
    7.500,00 v. 46,67 % = 3.500,25
    ./. 0,10 € X 14.000 1.400,
    ---------
    2.100,25 / 12 = 175,02 mtl.

    Pauschal Ermittlung
    1 % vom Bruttolistenpreis 28.000 280,00
    28.000,00 v 0,03 = 8,4 x 20 km 168,00
    o,10€ x 9.000,00 = 900/12 ./. 75,00
    --------------
    Geldwerter Vorteil 373,00 mtl.
    ===========

    Die Lohnsteuer wird anhand individueller Kriterien für jeden Arbeitnehmer berechnet.
    Durch den Grundfreibetrag sowie weitere Freibeträge, di bei jedem AN anders ausfallen können, ist die Höhe der Lohnsteuer und damit das verbleibende Nettogehalt unterschiedlich hoch. Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer bildet die Lohnsteuerkarte, die es von den Bürger- und Stadtämtern gibt nd die mit der Aufnahme einer Tätigkeit dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Auf der Lohnsteuerkarte sind die persönlichen Merkmale eingetragen.
    Steuerklasse
    Anzahl der Kinderfreibeträge
    die Relgionszugehörigkeit.


    Ich hoffe es ist alles richtig
    Da ich auch schon 15 Jahre aus dem Beruf bin

    Birgit

  • bil08A aufgabe 4

    • schulte_bt
    • 12. Juni 2010 um 16:58

    Hallo Anna 1
    Bin gerade an Bil08A
    Direktversicherung
    Da es sich um einen Vertrag handelt der nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, sind die Beträge gem. §3Nr. 63 EStG steuerfrei. Für das Kalenderjahr bedeutet dies 4 % von 63.000,00 € = 2.520,00 bzw 210,00 mit steuerfrei sind.
    Die Steuerfreistellung des Beitrages des Arbeitgebers führt zu einer nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet bei der Auszahlung wird die Direktversicherung im vollem Umfang als sonstige Einkünfte §22 Nr. 5 ESTG versteuert.

    Ich bin der Meinung das es Richtig ist.

    Viel Glück weiterhin.
    Birgit

  • STW01N XX6-A23 Nr. 7

    • schulte_bt
    • 29. November 2009 um 15:37

    Hallo,
    du muss die Werbungskostenpauschale von 102,00 € noch abziehen.

    Viel Erfolg
    Birgit
    :)

  • dringend Hilfe gesucht zu BIL05 und STW03

    • schulte_bt
    • 18. November 2009 um 20:24

    Hallo

    Ich bearbeite gerade STW03XX 4 A 12. Vielleicht kann ich helfen.
    Gruß
    Birgit

  • STW01N aufgabe 2

    • schulte_bt
    • 31. Oktober 2009 um 15:59

    Hallo!

    Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen ist. Gem. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO

    a) 01.01.2009 0 Uhr Beginn und endet nach vier Jahren mit Ablauf des 31.12.2012 um 24 Uhr

    b) Die Steuer ist mit Ablauf des 31.12.2006 entstanden, spätestens 3 Jahre danach beginnt die Festsetzungsfrist also am 1.1.10 um 0 Uhr. Sie endet nach 4 Jahren 31.12.13 um 24 Uhr.

    Ich hoffe ich konnte dir noch helfen.

    birgit

  • Stw02

    • schulte_bt
    • 20. Oktober 2009 um 19:26

    Hallo
    Ich hoffe ich kann helfen, meine Lösung
    zu 4 b)
    Gewinnanteil GmbH 80.000€
    -20% KapESt 16.000€
    ----------
    64.000€

    Gewinnanteil 80.000€
    ./. §3Abs.40
    50%Halbeink. 40.000€
    +Zinsen Festgeld 10.000€
    ----------
    50000€
    ./.Sparerfreibetrag 750€
    ./.Werbeungskosten 51€
    ----------
    49.199€
    -10cSonderausgab 36€
    ----------
    49.163€
    -----------

    49163€ x 35%=17207,05€ ./. 16.000€ KapESt = 1.207,05€

    Er muss 1.207,05 Einkommensteuer bezahlen:)

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