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STW03-XX5-A13

  • kitchencat
  • 1. Februar 2014 um 10:23
  • Erledigt
  • kitchencat
    Anfänger
    Beiträge
    4
    • 1. Februar 2014 um 10:23
    • #1

    Hallo liebe Gemeinde,

    kann mir irgendjemand bei dem Unterschied zwischen einem gesonderten Feststellungsbescheid und einem gesondert und einheitlichen Feststellungsbescheid auf sie Sprünge helfen??? (Aufgabe 6 i)

    ------Danke-------

  • Hey Gast!
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  • HaPe
    Profi
    Reaktionen
    52
    Trophäen
    3
    Beiträge
    884
    • 1. Februar 2014 um 17:34
    • #2

    Nach § 157 Abs. 2 AO erfolgt die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen der Veranlagung.

    Abweichend von § 157 Abs. 2 AO werden die Besteuerungsgrundlagen durch Feststellungsbescheid gesondert festgestellt,
    soweit dies in der AO oder sonst in den Steuergesetzen bestimmt ist (§ 179 Abs. 1 AO).

    Gesondert:
    Erzielt eine Einzelperson z.B.

    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) oder
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG) oder
    • Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

    ist eine gesonderte Feststellung gem. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO vorzunehmen.

    Gesondert und einheitlich:
    Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen,
    ist die Feststellung nach § 179 Abs. 2 Satz 2 AO gesondert und einheitlich zu treffen.

    Gesonderte bzw. gesonderte und einheitliche Feststellungen erfolgen unter den Voraussetzungen des § 180 AO.

    Gruß
    hape

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