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BWL 02 Hilfe?

  • Fachwirt2002
  • 7. Mai 2013 um 14:03
  • Erledigt
  • Fachwirt2002
    Schüler
    Beiträge
    68
    • 7. Mai 2013 um 14:03
    • #1

    Ich bräuchte Hilfe bei BWL02 für Industriefachwirte.
    Dort soll ich die Körperschaftsteuer für 2010 berechnen. Hab nur den Gewinn vor Steuern in Höhe von 896.000€
    Muss ich nun einfach nur 15% von 896.000€?

  • HaPe
    Profi
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    • 9. Mai 2013 um 16:23
    • #2

    Wenn Dein Gewinn vor Steuern zu 100% dem zu versteuernden Einkommen entspricht, dann ja.

    Wenn nicht, die Körperschaftsteuer wird nach dem zu versteuernden Einkommen berechnet (§ 7 Abs. 1 KStG).
    Dieses wird gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und des KStG ermittelt.

    Kurzes Berechnungsschema:

    Gewinn nach EStG
    -----------------------------------------
    + nicht abziehbare Aufwendungen
    - abziehbare Aufwendungen
    - Freibetrag (5.000,00 od. 15.000,00 EUR)
    -----------------------------------------
    = zuversteuernder Gewinn
    ==============================
    x Steuertarif (15%)
    + Solidiritätszuschlag
    = Körperschaftssteuer

    Wenn Du eine komplette Berechnung sehen willst, schau Dir die Richtlinie "R 29 KStR" im Internet an.
    oder diesen Link
    Berechnung der Körperschaftsteuer | http://www.dasFiBuWissen.de</a> - Ihr Fachwissen online

    Gruß
    hape

  • Fachwirt2002
    Schüler
    Beiträge
    68
    • 9. Mai 2013 um 21:10
    • #3

    Vielen Dank erstmal für die schnelle Hilfe.

    Der Gewinn vor Steuern ist wie gesagt das einzige was ich habe. Also geht doch nur 15% von 896.000,00€ oder?
    Denn irgendwelche Freibeträge oder so muss ich ja dann nicht mehr beachten oder?

    Hoffe auf n schnelle Antwort

  • HaPe
    Profi
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    • 10. Mai 2013 um 12:51
    • #4

    Wie gesagt, wenn keine anderen Angaben da sind, dann ja.


    Gruß
    hape

  • Fachwirt2002
    Schüler
    Beiträge
    68
    • 13. Mai 2013 um 06:28
    • #5

    Vielen Dank.

    Kannst du mir bei den anderen Aufgaben vllt auch helfen?

    Gruß

    Fachwirt2002

  • HaPe
    Profi
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    • 13. Mai 2013 um 07:15
    • #6

    Hi,

    ich bin kein Steuer-Profi.

    Wenn Du die Aufgaben stellst, versuchen wir zu helfen.


    Gruß
    hape

  • Fachwirt2002
    Schüler
    Beiträge
    68
    • 13. Mai 2013 um 16:47
    • #7

    Das sind die Aufgaben wo ich echt noch Schwierigkeiten habe, den Rest hab ich soweit nun fertig.

    Aufgabe 10:

    Die Studentin Alma Mata verkauft und übergibt in Hamburg ihr gebrauchtes Fahrrad an einen Fahrradhändler für 100,00€. Hat Alma eine LEISTUNG im Sinne des UstG bewirkt?

    Aufgabe 11:

    Der Hamburger Händler für Unterhaltungselektronik, Konrad Drehlauf, baut ein neues Autoradio in seinen Lieferwagen ein. Einem Fremden hätte er dafür 120,00€ netto berechnet. Bitte erläutern Sie, ob dieser Umsatz im Inland steuerbar ist.

  • HaPe
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    • 14. Mai 2013 um 07:29
    • #8

    zu 10 denke ich eher nein, da:
    Bei privat Verkauf an Händler fällt keine Umsatzsteuer an bzw. muss keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
    Der Umsatzsteuer unterliegen Umsätze aus Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringt.
    z. B. Bsp. $ 1, 2 UStG

    zu 11 denke ich ja:
    Sofern der Verkäufer kein "Wiederverkäufer" ist (Radio ist neu), muß dem Käufer MwSt berechnet werden,
    auch wenn der Verkaufsgegenstand vorher ohne MwSt-Ausweis gekauft wurde
    §25a UStG (Differenzbesteuerung)

    Ich hoffe es hilft. Vergleich das aber mit Angaben in Deinem Lernheft.

    Gruß
    hape

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