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BIL01 Aufgabe 2

  • stefan78
  • 19. November 2010 um 14:05
  • Erledigt
  • stefan78
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 19. November 2010 um 14:05
    • #1

    Hallo,

    ich sitz zur Zeit wirklich am Schlauch. Ist die Inhaberin der Firma Drogerie buchführungspflichtig? Ja, oder Nein?

    Ich hätte ja gesagt, da es im Handelsrecht lautet, jeder Kaufmann ist verpflichtet und im Steuerrecht ist Sie auch verpflichtet. Die genannten Summen in der Aufgabe spielen keine Rolle, oder?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Grüße

    Sandro

  • Hey Gast!
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  • Mia2000
    Schüler
    Beiträge
    56
    • 19. November 2010 um 15:03
    • #2

    Hallo Sandro,

    stimmt die Inhaberin ist buchführungspflichtig § 238 Abs 1 HGB (jeder Kaufmann). Sie ist Istkaufmann § 1 HGB. Steuerrechtlich ist sie auch buchführungspflichtig § 141 Abs 1 AO, da Gewinn mehr als 30.000 €.

    Hoffe ich konnte helfen.

    Viele Grüße
    Mia

  • stefan78
    Anfänger
    Beiträge
    2
    • 19. November 2010 um 15:13
    • #3

    Danke für die schnelle Antwort

    Aber das mit dem Gewinn ist doch jetzt mehr als 50.000 €. Und in diesem Beispiel ist der Gewinn 50.000 €. Wie siehts dann aus? Bin mir nicht sicher

  • Schnuggel
    Benutzer
    Beiträge
    51
    • 19. November 2010 um 17:51
    • #4

    Hallo Stefan 78,

    ...das ODER ist entscheidend:
    Nach dem Steuerrecht ist Frau Marusek buchführungspflichtig, wenn die Umsätze in der Abrechnungsperiode mehr als 500.000 € betrugen (§141 Abs 1 AO) oder der Gewinn des Wirtschaftsjahres größer als 50.000 € ist (§141 Abs 4 AO).

    lg Schnuggel

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