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SOR 01 Aufgabe 13

  • Ungerline
  • 30. September 2010 um 17:50
  • Erledigt
  • Ungerline
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 30. September 2010 um 17:50
    • #1

    Hallo ich brauch Eure Hife,

    Warum werden die Leistungen der gesetzl Unfallversicherung, anders als bei den anderen Versicherungszweigen, nicht aus Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert?

    Danke für Eure Hilfe
    Tschau Mona

  • Karlinchen
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 2. Oktober 2010 um 19:23
    • #2

    Die UV ist die Haftpflichtversicherung der Unternehmer gegenüber dem Arbeitnehmer.

    Aufgaben: Unfallverhütung
    Ausgleich von Unfallfolgen und Berufskrankheiten

    Unfallverhütung: Die Einhaltung von den UV Trägern erlassenen Unfallverhütungs-vorschriften werden von technischen Aufsichtsbeamten der UV Träger überwacht.

    Ausgleich von Unfallfolgen und Berufskrankheiten: Heilbehandlung, Verletztengeld, Leistungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation, Verletztenrente, Sterbegeld, Hinterbliebenenrente.

    Versicherungspflichtig sind alle Arbeitnehmer, Landwirte, Kleingewerbetreibende, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, Schüler, Studenten sowie Kinder, welche eine Tagesstätte besuchen. Freiwillig versichern können sich Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und mithelfende Ehegatten.


    Der zu zahlende Beitrag errechnet sich aus der Jahresbruttolohnsumme der Arbeitnehmer.


    Um den endgültigen Beitrag zu errechnen verteilt jede Berufsgenossenschaft Gefahrstrukturschlüssel.

  • Ungerline
    Anfänger
    Beiträge
    7
    • 6. Oktober 2010 um 10:37
    • #3

    Danke für die nette Hilfe.

    Viele Grüße Mona Unger

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