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Stw02

  • nadja240875
  • 11. September 2010 um 21:44
  • Erledigt
  • nadja240875
    Benutzer
    Beiträge
    37
    • 11. September 2010 um 21:44
    • #1

    Hallo,
    ich habe nochmal einer frage zu 4b

    Meiner Überlegungen waren:

    Gewinnausschüttung 80.000
    davon 50% nach § 3 Nr. 40 40.000
    + Zinseinnahmen Festgeld 10.000
    = Eink. aus Kapitalverm. 50.000
    - Sparerfreibetrag (§) 750
    - Werbungskostenpauschbetr. § 9a Nr. 2 51,--
    = zu verst. Einkünfte 49199,--
    - Sonderausgaben Pauschbetrag § 10C 36,--
    = zu verst. Einkommen 49163,--
    * persönl. Steuerstatz von 35 % = 17207,05 Einkommensteuer


    Von der errechneten Einkommensteuer werden die anrechenbaren Kapitalertragsteuer abgezogen
    80.000 Gewinnausschüttung * 20 % = 16.000
    17.207,05 Einkommensteuer
    - 16.000 anrechenbare Kapitalertragssteuer
    = 1.207,05 zu entrichtende Einkommensteuer

    Die Frage dazu ist:

    Zahlt die Bank die Zinsen in Höhe von 10.000 € oder macht die Bank noch etwas?
    Was hat die GmbH bei der Gewinnausschüttung gemacht?

    Über Hilfe würde ich mich freuen
    Nadja

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  • Karlinchen
    Benutzer
    Beiträge
    38
    • 16. September 2010 um 16:39
    • #2

    Die Bank hat die 10.000 € nicht ausgezahlt, sondern 30% Zinsabschlag einbehalten und abgeführt, die GmbH hat die KapESt in Höhe von 16.000 € (20%) einbehalten und abgeführt.

    Herr Asterix hat also 17.207,05 ESt - anzurechnende Zinsabschlagsteuer - anzurechnende Kapitalertragsteuer = eine Erstattung

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