Hallo zusammen hat noch jemand diese EA?
LG
Nofre
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Hi Nofre,
 
ja, habe auch das Heft. Irgendwie scheinen wir hier die einzigen zu sein, oder??
Also,  ich hänge ganz böse an der ersten Aufgabe: Anton Otto betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz........
 
Hast du hier schon einen Lösungsweg gefunden???
 
LG
Barbara
Hallo Ihr Beiden,
soryy, hatte eine andere Heftnummer. Hätte sonst gern geholfen.
Vielleicht formuliert Ihr einfach mal die Aufgabe und Eure Lösungsansätze. Dann kann Euch bestimmt geholfen werden.
Grüße Dori
Liebe Dori, danke für das Angebot der Unterstützung!!
 
Hier also die besagte Aufgabe:
 
Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz in der Bonnerstraße eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonnerstr. 1, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 umgerechnet 400.000 €. Der für das Kj. 2008 ermittelte Gewinn beträgt 200.000 €.
 
Aus der Steuererklärung ergeben sich folgende Sachverhalte:
Der Gewerbehebesatz der Stadt Koblenz liegt bei 400%.
 
 
a)
Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kj. 2008
 
 
b)
Prüfen Sie, ob und ggf. welche Auswirkungen es auf die Höhe der Gewerbesteuer hat, wenn die Firma in Form einer GmbH betrieben wird und Eigentümer des Grundstücks Bonnerstr. 1 die GmbH ist.
 
:confused:
Liebe Grüße
Barbara
also, folgende Antworten hab ich darauf geschrieben. Habt ihr zufällig Ergebnisse zur Aufgabe 4 a und b (gleiches Heft wie gmb-hh)?
[FONT="]a)[/FONT][FONT="][/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Gewinn aus Gewerbebetrieb                                                            200.000 €[/FONT]
  [FONT="]Schuldzinsen                                                                                      40.000 €[/FONT]
  [FONT="]Leasingraten für Maschinen                                                               96.000 €[/FONT]
  [FONT="]Pacht für das Grundstück                                                                132.000 €[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG:[/FONT]
  [FONT="]100 % Zinsen                                                                                      40.000 €[/FONT]
  [FONT="]20 % Leasing der Maschinen                                                             19.200 €[/FONT]
  [FONT="]65 % Pacht für das Grundstück                                                         85.800 €[/FONT]
  [FONT="]Gesamte Hinzurechnungen                                                             145.000 €[/FONT]
  [FONT="]abzgl. Freibetrag                                                                               100.000 €[/FONT]
  [FONT="]Restbetrag                                                                                          45.000 €[/FONT]
  [FONT="]hiervon 25 %                                                                                       11.250 €[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG                                                         [/FONT]
  [FONT="]400.000 € * 1,2 % = 4.800 + Zuschlag 40 %                                        6.720 €[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
[FONT="]Berechnung:[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Gewinn                                                                                             200.000 €[/FONT]
  [FONT="]Hinzurechnung § 8 Nr. 1 GewStG                                                     11.250 €[/FONT]
  [FONT="]Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG                                                         6.720 €[/FONT]
  [FONT="]Gewerbeertrag                                                                                 204.530 €[/FONT]
  [FONT="]Abrundung                                                                                        204.000 €[/FONT]
  [FONT="]Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG                                                24.500 €[/FONT]
  [FONT="]Restbetrag                                                                                        179.500 €[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]3,5 % von 179.500 € = 6.177,50 €[/FONT]
  [FONT="]6.177,50 € * 400 % = 24.710 €[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Die Gewerbesteuer beträgt 24.710 €[/FONT]
[FONT="]b)[/FONT][FONT="][/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Der nach § 11 Abs. 1 GewStG auf volle 100 € gerundete Gewinn ist u.a. bei natürlichen Personen um 24.500 € höchstens jedoch in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrages zu kürzen.[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Wird die Firma in Form einer GmbH betrieben, erfolgt diese Kürzung nicht.[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]An der Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG ändert sich nichts.[/FONT]
  [FONT="] [/FONT]
  [FONT="]Der neue Gewerbesteuerbetrag würde sich auf 28.630 €.[/FONT]
[FONT="][/FONT]
hallo volker.roesler
hoffe, dass du deine lösung noch ein mla geprüft hattest.
ich kam auf 25.200,-
könnte aber hilfe/lösung für den rest gebrauchen.
wie schauts aus?
antwort auch an: MundM-friese@web.de
Ich komme auf 25.200,- € und 28.630,- €... hänge Momentan aber bei Aufgabe 2 fest.
Kann mir vielleicht jemand die Lösungen des Lernheftes zum Vergleich zukommen lassen popey@gmx.org oder diese hier posten?
 
Ich wäre euch sehr dankbar...
schick mir mal deine e-mailadresse, dann kannst du meine 2. mit deiner 2. vergleichen. weis auch nicht, ob das richtig ist.
1. hab ich auch so, aber 3. und 4. schwimme ich noch.
gerstungen@t-online.de
Emailadresse steht oben popey@gmx.org... bin zur Zeit auf der Arbeit, kann Dir frühestens heute Abend bzw. morgen Rückmeldung geben... was für ein Stress. 
 
Ich hänge beim Vorsteuerabzug im Voranmeldezeitraum. Ich denke, die Aufgabenstellung zwei beinhaltet ein paar Gemeinheiten, angefangen bei Unternehmer B oder C.  Findet der Vorsteuerabzug hier Berücksichtigung? Zu beachten ist ja, dass der Voranmeldezeitraum "monatlich" erfolgt und nicht quartalsweise.
 Findet der Vorsteuerabzug hier Berücksichtigung? Zu beachten ist ja, dass der Voranmeldezeitraum "monatlich" erfolgt und nicht quartalsweise.
habe dir hoffentlich, wenn es richtig ist, geholfen. hast du schon die nr. 4 fertig?
Zu 2
A an B:
Lieferzeitpunkt:		16.01.2009
Warenwert 			3.000,- €			Vorsteuer bei A laut Vorgabe:    
USt.				   570,- €			keine
								Voranmeldung = Januar
RE-Datum			01.02.2009 			A zahlt 570,- € USt
Zahldatum			03.02.2009
---------------------------------------------------------- 
B fertigt und liefert an C
Lieferzeitpunkt:		01.03.2009 
Küche - Warenwert 		8.000,- €			geschaffener Mehrwert = 5.000,-
USt.				1.520,- €			Voranmeldungszeitraum = März
Gesamtbetrag		9.520,- €			1.520,- USt 
abzgl. 570,- VoSt = 950,- €    Steuerlast; Voranmeld. =  Febr.
RE-Datum			01.04.2009
Zahldatum			15.05.2009
---------------------------------------------------------- 
C an Einzelhändler
Lieferzeitpunkt:		18.04.2009			geschaffener Mehrwert = 3.000,- €
Warenwert 			11.000,- €			Voranmeldung VoSt = April 09
USt.				  2.090,- €			= 1.520,- €
Voranmeldung  USt  = April 09
RE-Datum			18.04.2009			2.090,- USt abzgl. 1.520,- VoSt
Zahldatum			20.04.2009			= 570,- €
----------------------------------------------------------- 
D an Kunde K
Kaufzeitpunkt:		05.05.2009
Lieferzeitpunkt:		01.06.2009			Mehrwert  =  (-) 3.000,- €
Küche - Warenwert 		8.000,-   €   inkl. USt. 	Voranmeldung VoSt = April 09
Netto				6.722,69 €			= 2.090,- €
								Voranmeldung USt = Juni 09
RE-Datum			31.05.2009			= 1.277,31 €
Zahldatum			03.06.2009
------------------------------------------------------------
Kunde K an Nachmieter					Kunde zahlt an D nur 1.277,31 
Mwst
Verkaufszeitpunkt		16.09.2009
Verkaufspreis			5.000,- €			keiner der beiden ist Unternehmer 
nach § 2 UStG.
Daher wegen Privatkauf keine Steuer
Hallo zusammen,
ich hänge auch gerade an der Aufgabe 1 vom Heft STW02-XX8-K25.
Ich habe eure Beiträge dazu bereits gelesen, aber irgendwie habe ich mächtig ein Brett vor dem Kopf :aua: und komme weder auf das Ergebnis 24.710,00 Euro / 28.630,00 Euro bzw. 25.200,00 Euro. :confused:
Ich würde mich freuen, wenn mal jemand auf meine Aufgabe schaun könnte und mir mein Brett entfernt. Ich weiß wirklich net woran es grad hängt. 
Also das ist bisher mein Lösungsweg...:
a)
[FONT="]Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG:[/FONT]
  100 % Zinsaufwendungen                                                    40.000,00 Euro
    20 % Leasing der Maschinen                                              19.200,00 Euro
    65 % Pacht für das Grundstück                                          85.500,00 Euro
                                                                                      144.700,00 Euro
  abzüglich Freibetrag                                                          100.000,00 Euro
  Restbetrag                                                                        44.700,00 Euro
hiervon 25 %                                                                     11.175,00 Euro
[FONT="]Kürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG:[/FONT]
  [FONT="]400.000,00 Euro * 140 % * 1,2 %                       =                               6.720,00 Euro[/FONT]
[FONT="]Berechnung:[/FONT]
  [FONT="]   Gewinn                                                                                                      200.000,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]+ Hinzurechnungsbetrag                                                                             11.175,00  Euro[/FONT]
[FONT="] -  Kürzungsbetrag                                                                                          6.720,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]= Gewerbeertrag                                                                                       204.400,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]# Abrundung                                                                                               204.000,00 Euro[/FONT]
[FONT="]-  Freibetrag                                                                                                    24.500,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]=                                                                                                                      179.500,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]Steuermessbetrag 3,5 % von 179.500,00    =                                   6.282,50 Euro[/FONT]
  [FONT="]      6.282,50 € * Hebesatz Koblenz 400 %   =                                 25.130,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]Die Gewerbesteuer für das Einzelunternehmen von Anton Otto beträg für das Kalenderjahr 2008 25.130,00 Euro.[/FONT]
 [FONT="]b)[/FONT]
  [FONT="]   Gewinn                                                                                                     200.000,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]+ Hinzurechnungsbetrag                                                                            11.175,00  Euro[/FONT]
[FONT="] -  Kürzungsbetrag                                                                                         6.720,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]= Gewerbeertrag                                                                                       204.400,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]# Abrundung                                                                                               204.000,00 Euro[/FONT]
[FONT="]-  Freibetrag                                                                                                              0,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]=                                                                                                                      204.000,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]Steuermessbetrag 3,5 % von 204.000,00   =                                   7.140,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]      7.140,00 € * Hebesatz Koblenz 400 %  =                                 28.560,00 Euro[/FONT]
  [FONT="]Wird eine Firma als GmbH geführt, so erfolgt bei der Ermittlung der Gewerbesteuer kein Abzug des Freibetrages von 24.500,00 Euro. Daher beträgt die Gewerbesteuer für 2008 bei der GmbH 28.560,00 Euro. [/FONT]
Helft mir bitte!!! :crazy:
LG de Dani
Hallo Zusammen,
bin auch gerade bei STW02 Aufgabe 1 habe ich noch einigermaßen hinbekommen. Jetzt hänge ich bei 2 rum und weiß überhaupt nicht was die wissen wollen. Kann mir jemand helfen?
Danke
Hallo Hatti,
ich bin leider noch nicht so weit, da ich immer noch über Aufgabe 1 grüble. Aber wärst du vllt. mal so lieb und schaust mal auf meine Aufgabe?
Wär echt super!

Hallo Danichen,
ich habe meine Prüfung nun eingeschickt, sobald ich sie zurück habe meld ich mich bei dir. Ist das ok? Ich bin mir etwas unsicher mit meinen Lösungen und möchte nix falsches weitergeben.
Hatti
Hallo hat jmd die richtige Lösung der Aufgabe 4b - Lernheft STW02 xx8-k25? Ich komme da leider nicht wirklich weiter.
Ja Hatti, das ist okay. Ich drück dir die Daumen.  Bin auch leider noch immer nicht weitergekommen.
 Bin auch leider noch immer nicht weitergekommen. 
LG
Hallo ihr Fleißigen,
 
habe soeben meine Einsendeaufgaben zurück bekommen.
 
Habe die Note 5 erhalten.
In den anderen Fächern schreibe ich fast ausschließlich Einsen.
 
Eure Berechnungen, die ihr hier reinstellt, sind oftmals richtig.
Damit allein gewinnt ihr aber noch keinen Blumentopf.
 
Ihr müßt Einleitungen schreiben, wie
 
zu Aufgabe 1a (Anton Ottoe beteiebt als Einzelunternehmer.....)
 
Die Firma unterliegt als Einzelunternehmung mit ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer; Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Betriebsinhaber.
 
-Ausgangspunkt: steuerlicher Gewinn
-§8 Nr. 1a GewStG
-§8 Nr. 1d GewStG
-§8 Nr. 1e GewStG
-§9 Nr. 1 GewStG
 
Abschließend zu den Aufgaben:
 
Zusätzlich wird im Aufgabentext gebeten, Ihre Jeweiligen Entscheidungen unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften zu begründen. (Zitat Fernlehrer)
 
Es reicht nicht, so habe ich es auch gemacht, die §§ in die Rechnung mit reinzuschreiben.
 
Abgesehen davon das ich in der Aufgabe 2 die mit den Vorsteuern und Umsatzsteuern den überblick verloren habe. Die war auch nicht überall richtig.
 
Jedenfalls haben hier sehr viele nicht so gedacht wie der Fernlehrer. Meiner ist übrigens ein Doktor Steuerberater
 
Vielleicht kann ich Euch mit diesen Zeilen ein paar mehr Punkte verschaffen.
Wenn ich mal beruflich an solche Aufgaben komme, werde ich mir einen Steuerberater nehmen, und hoffen das der so gut ist wie dieser Doktor Steuerberater.
Und, man muss ja nicht alles beherrschen.
 
Viel Spaß und Erfolg Euch weiterhin.
Hallo 
da hatte ich wohl mit meiner 3 noch Glück, ich kann aber damit leben. Wenn ich mir die Lösungen vom Dr. anschaue wäre ich selbst nie darauf gekommen.
Mein Tipp genauso wie von Speedy, schreibt so ausführlich wie möglich und nie die Paragraphen vergessen.
Hatti
Hallo Nochmal zu Aufgabe 4b
Hier muss man erst erklären (mit Paragrafen) warum die Gewinnausschüttung und die Zinsen nicht eingerechnet werden.
 
Die Berechnung muss nach folgendem Schema gemacht werden:
Einnahmen gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG
abzgl. Werbungskosten
Zwischensumme
abzgl. Altersvorsorgeaufwendungen
abzgl. Sonstige Vorsorgeaufwendungen
abzgl. Sonderausgabenpauschbetrag
= zu versteuerndes Einkommen
Ich hoffe das hilft weiter.
Lg Hatti
 
		