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FINB 03 SGD Frage 6

  • wilderose
  • 26. September 2009 um 21:44
  • Erledigt
  • wilderose
    Anfänger
    Beiträge
    6
    • 26. September 2009 um 21:44
    • #1

    Hallo,

    folgende Aufgabe:

    Am 15.01.2008 wurden von der Eckard Werner KG 10 Schreibmaschinen gekauft, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf 8 Jahre geschätzt wurde. Der Listenpreis (ohne Ust.) betrug 176 €/Stück, auf den der Lieferer 12,5% Rabatt gewährte. Ust-Satz 19%.

    Die Zahlungsbedingungen lauteten: 10T 3% Skonto, 4 Wochen netto Kasse. Die Eckard Werner KG zahlte am neunten tag unter Abzug des Skontos durch Banküberweisung.

    Bis zur Erstellung der vorläufigen Bilanz per 31.12.2008 wurden folgende Buchungen vorgenommen:

    (1) BGA 1.540,00 €
    Vorsteuer 292,60 €
    an Verbindlichkeiten 1.832,60 €
    (2) Verbindlk. 1777,62 €
    an Bank 177,62 €

    Überprüfen Sie die Buchungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. GGF berichtigen sie diese durch eigene Buchungen. Begründen Sie Ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung evtl. steuererchtl. prämissen und einer korrekten Behandlung zum Bilanzstichtag..

    -------
    Ich habe bislang dieses Lösung:
    Listenpreis/Stk 176,00€
    - 12,5% Rabatt 22,00€
    = Zieleinkaufspreis 154,00€

    * 10 1540,00€
    -3% Skonto 46,20€
    = Bareinkaufspreis 1493,80€
    d.h. pro Stück 149,38€

    Bareinkaufspreis = Aktivierungspflichtige Anschaffungskosten gesamt

    Bei der Buchung 1 geht man von der Abschreibungsgrundlage 1540,00€ aus. Das stimmt nicht, da man von 1493,80 Euro ausgehen muss.

    Die Schreibmaschinen bzw. die Schreibmaschine ist im Sinne des § 6 Abs. 2a des deutschen Einkommenssteuergesetzt ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), weil sie ein bewegliches Gut im Anlagevermögen ist und unter die Obergrenze für GWG fällt ( seit Jan.2008 liegt diese bei 150€ bis max. 1000€. Dazu sind sie selbstständig nutzbar, einem Wert zugehörig und können abgenutzt werden. ( Die Schreibmaschine kostet als Bareinkaufswert 149,38€. Eine Aufrundung auf 150 Euro wäre denkbar )Wenn nicht, gilt: Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bis zu 150 € haben, sind als Betriebsausgaben anzugeben.

    ---

    Ich weiß leider nicht, ob es sich hier um GWG handelt oder nicht. Und auch die Buchungen machen mich recht unsicher. Hat jemand für mich eine Lösung? Vielen lieben Dank!!

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 28. September 2009 um 12:00
    • #2

    Es handelt sich ganz klar um GWG´s, sogar unter 150,00 €/Stk.
    Ich würde den Skonto jetzt aus den BGA rausbuchen, und dann direkt in Bürobedarf umbuchen.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Kerstin88
    Schüler
    Beiträge
    61
    • 14. Februar 2010 um 15:48
    • #3

    müsste man das skonto nich auch verbuchen?

    Anschaffungspreis - Anschaffungskostenminderung

    = aktivierungspflichtige Anschaffungskosten pro Stück:

    (1) GWG Vorsteuer an Verbindlichkeiten
    (2) Verbindlichkeiten an Liefererskonti an Vorsteuer an Bank
    GWG werden am Ende des Jahres vollständig abgeschrieben

  • Doerte
    Erfahrener Benutzer
    Beiträge
    1.386
    • 14. Februar 2010 um 16:59
    • #4

    In 2) nicht an Liefererskonti (wäre Unterkonto des jeweiligen Warenkontos), sondern an GWG´s im Haben!!!
    Bei der Abschreibung darauf achten, welches Jahr man nehmen soll, inzwischen dürfen GWG´s nur noch über 5 Jahre abgeschrieben werden.
    Gruß Dörte

    :hae:

  • Kerstin88
    Schüler
    Beiträge
    61
    • 14. Februar 2010 um 17:12
    • #5

    Warum an GWG im Haben?? Wenn ich bezahlen will is doch dann die Bank im Haben.

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