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Zweitstudium BWL

  • Fozzy
  • 29. März 2009 um 22:31
  • Fozzy
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 29. März 2009 um 22:31
    • #1

    Hi Leute,

    ich absolviere derzeit an einer FH den Studiengang "Rechtspflege", um dann später als Rechtspfleger im gehobenen Justizdienst zu arbeiten. Das Studium würde dann planmäßig mit der Bezeichnung "Dipl. RPfl (FH)" enden.

    Nun ist es aber derzeit nicht absehbar, ob alle Anwärter nach Abschluß des Studiums einen Arbeitsplatz angeboten bekommen, daher sehe ich mich schon einmal nach Alternativen um.

    Da ich mich in letzter Zeit verstärkt für Wirtschaft interessiere, würde ich dabei auch ein Zweitstudium im Bereich der BWL in Betracht ziehen.

    In diesem Rahmen stellen sich mir einige Fragen, ich hoffe ihr könnt mir dabei mit Rat zur Seite stehen:

    1. Wie intensiv kann ich in einem Studium der BWL speziellen Themenschwerpunkten nachgehen? Beispielsweise würde mich der Studiengang "International Business" interessieren, allerdings kann ich nicht abschätzen ob dieser im Berufsleben gegenüber einem "normalen" BWL-Abschluß nicht vielleicht geringschätzt wird.

    2. Außerdem interessiert mich das Börsenwesen, sodass ich mir dort eine spätere Anstellung vorstellen könnte (z.B. als Analyst). Jedoch kann ich mir nicht vorstellen welchen Studiengang man ergreifen sollte, wenn man in diese Richtung gehen will.

    3. Wie sieht es mit der Studienplatzvergabe aus? Bevorzugt würde ich an einer Uni studieren, allerdings habe ich kein Abitur, sondern "lediglich" die Fachhochschulreife (Fachoberschulabschluß). Soviel ich weiß kann man, nach abgeschlossenem Studium an einer Fachhochschule, auch ohne Abitur an einer Universität studieren. Wie wird dies dann aber im NC-Verfahren gewertet? Wichten die Unis einen FH-Abschluß anders als eine Abi-Note? Oder werden ein 2,1-Abiturient und ein FH-Absolvent mit dem gleichen Schnitt auch ebenso behandelt?

    Das waren erstmal alle Fragen, ich hoffe auf viele (hilfreiche) Antworten.

    Grüße,

    Fozzy

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  • Donald
    Moderator
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    555
    • 16. Mai 2009 um 09:39
    • #2

    Eine Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst ist doch auch nicht zu verachten, Stichwort Selbständigkeit.

    Aber auch außerhalb der Justiz stehen Dir mit dem Abschluss alle Türen offen. Vielleicht bedarf es des Zweitstudiums nicht.

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